Auf dem Online-Portal des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wird Beziehern des ALG II empfohlen, gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 01.01.2011 bewilligt werden, Widerspruch einzulegen.
Das Gesetz zur Neuregelung von Hartz IV sollte nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eigentlich zum Jahresbeginn 2011 in Kraft treten. Da die Regierungskoalition zur Zeit im Bundesrat über keine Mehrheit verfügt, wurde der Entwurf in der Länderkammer vorläufig gestoppt.
Laut dem DGB bestünden nunmehr Zweifel, ob die Rechtsgrundlage seit dem 1. Januar noch verfassungskonform ist. Schließlich gebe es sowohl an der Ermittlung der Regelbedarfe als auch an den Leistungen im sogenannten Bildungspaket erhebliche Kritik. Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, den erhöhten Regelsatz rückwirkend zum 1.Januar auszuzahlen, ändere hieran nichts.
Der DGB hat im Internet ein Musterschreiben für einen Widerspruch und den hiermit verbundenen Antrag auf Vorläufigkeit bereitgestellt.