Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag wesentliche Teile des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) mit 319 gegen 260 Stimmen beschlossen. Das beschlossene Gesetz entspricht in wesentlich Teilen dem eingereichten Gesetzentwurf des HBeglG 2011.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes ab Januar 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Zudem entfällt der auf bis zu 24 Monate befristete Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld nach § 24 SGB II.
Im Bereich des Elterngeldes kommt es ebenfalls zu erheblichen Änderungen. Demnach erhalten Eltern mit einem Nettoeinkommen ab 1.200 Euro lediglich Elterngeld in Höhe von 65% statt wie bisher 67% des bisherigen Einkommens. Ferner erhalten Eltern mit sehr hohen Einkommen (250.000 Euro / Jahr für Alleinerziehender bzw. 500.000 Euro / Jahr für Verheiratete) ab Januar 2011 kein Elterngeld mehr. Weiterhin wird das Elterngeld ab Januar 2011 in voller Höhe auf Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bedarfsmindernd angerechnet.
Für Bezieher von Wohngeld entfällt die erst im Jahre 2009 eingeführte Heizkostenkomponente ersatzlos.