Dieter Althaus, ehemaliger Ministerpräsident von Thüringen, und sein damaliger Staatssekretär Hermann Binkert stellten den Bericht der 2007 von der CDU eingesetzten Kommission „Solidarisches Bürgergeld“ vor.
Im Ergebnis schlägt Althaus ein Bürgergeld in Höhe von 600 Euro pro Monat nach dem System der „negativen Einkommensteuer“ vor, von dem etwa 200 Euro Krankenkassenbeiträge abzuführen wären. Erhalten würde das Bürgergeld jeder Bürger, egal ob Kind oder Erwachsener.
Hinzu käme im Bedarfsfall eine Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Angemessenheit. Sozialleistungen wie beispielsweise BAföG und Kindergeld würden im Gegenzug abgeschafft. Darüber hinaus ist eine deutliche Vereinfachung des Einkommensteuersystem vorgesehen.
Eine Steuerpflicht, bei der die anfallenden Steuern das Bürgergeld überstiegen ergibt sich nach dem Modell ab einem Einkommen von etwa 18.000 Euro pro Jahr. Der steuerliche Grundfreibetrag läge bei dem vorgestellten Modell bei etwa 12.000 Euro (bisher 8.004 Euro) pro Jahr.