Die allgemeinen Studiengebühren in Bayern von bis zu 500 Euro verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Gegen die Gebühren geklagt hatten Studenten sowie die bayerischen Oppositionsparteien SPD und Grüne. Die Kläger vertraten die Ansicht, dass die erhobenen Studiengebühren nicht mit dem Grundrecht auf chancengleichen Zugang zu einem Studium vereinbar seien.
Die Richter urteilten jedoch, dass die Gebühren aufgrund der zinslosen Studiendarlehen keine unüberwindbare soziale Barriere für Studierende aus einkommensschwachen Bevölkerungskreisen darstellen würden. Das Recht auf Chancengleichheit zum Hochschulstudium werde folglich nicht verletzt. Ferner seien wegen diverser Ausnahmeregelungen 24 Prozent der Studenten von den Studienbeiträgen befreit.
Bereits Ende April wurde die Klage Paderborner Studenten gegen die Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.