Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2006 diverse erhebliche Änderungen zum Arbeitslosengeld II beschlossen, die größtenteils ab Januar 2007 in Kraft treten werden.
Insbesondere stehen „arbeitsunwilligen“ Leitsungsbeziehern nun erhebliche Kürzungen bevor. Daneben wurden weitere Änderungen bei der Vermögensanrechnung und bei der Förderung von Existenzgründungen beschlossen.
Neben den bereits angesprochenen drastischen Kürzungen bei Ablehnung eines Job- oder Schulungsangebots wurden vom Deutschen Bundestag weitere erhebliche Änderungen beschlossen.
So gilt ab 2007 eine Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft. Der Beweis für das nicht-Vorliegen einer solchen ist nun vom Leistungsempfänger zu führen.
Daneben gelten ab 2007 Änderungen bei der Vermögensanrechnung.