Die bisherige Förderung im Rahmen der Ich-AG wird durch den neu eingeführten Gründungszuschuss ersetzt. Ebenfalls eingestellt wird das so genannte Überbrückungsgeld.
Den Gründungszuschuss, der die Förderung im Rahmen der bisherigen Ich AG ersetzen wird, erhalten nur Bezieher des Arbeitslosengeldes I, nicht aber Empfänger des ALG II.
Er wird grundsätzlich für die Dauer von neun Monaten in einer Höhe von 300 Euro zum Arbeitslosengeld I gewährt. Eine Verlängerung auf 15 Monate ist möglich.