Der Deutsche Mieterbund hat nun gefordert, dass beim Wohngeld auch die Kosten für Heizung mit in die Wohngeldberechnung einfließen. Bezieher von Wohngeld erhalten nämlich nach der aktuellen Rechtslage, im Gegensatz zu “Hartz-IV“-Empfängern, kein Geld für ihre Heizkosten.
Der Präsident des Mieterbundes, Franz-Georg Rips, sagte, dass hier eine Gerechtigkeitslücke bestehe. Es sei kein sachlicher Grund ersichtlich, dass zwar erwerbsfähige Arbeitslose über “Hartz-IV“ eine angemessene Unterstützung bei den Heizkosten erhielten, dagegen Bezieher von Wohngeld, wie beispielsweise manche Rentner, dagegen nicht.
Angesichts der rasant gestiegenen Kosten für Energie respektive für Heizung und Warmwasser sei diese Ungleichbehandlung besonders drastisch. Immerhin seien die Heizkosten seit 2001 im Schnitt um 50 Prozent gestiegen, so Rips. Hiervon seien natürlich in erster Linie die einkommensschwachen Haushalte betroffen. “Wer nun wenig Einkommen erhält, muss zum Teil schon gut die Hälfte davon für seine Wohnung ausgeben“, rechnete Rips vor und forderte daher eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse um 15 Prozent.