Ab dem 01.07.2011 gelten neue Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
Die zugehörige Gesetzesänderung findet sich im zweiten Artikel des „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, das Ende März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 12, S. 453).
Die ab 01. Juli 2011 in Kraft getretene Neuregelung der Einkommensanrechnung von Erwerbseinkommen für Hartz IV Empfänger beinhaltet im wesentlichen eine Besserstellung der Leistungsempfänger mit einem Erwerbseinkommen in einer Höhe zwischen 100 und 1.000 Euro pro Monat. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen erfolgt unter Berücksichtigung der Neuregelung nunmehr nach folgenden Regeln:
- Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei
- Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Monat ist zu 20% anrechnungsfrei
- Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 1.200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10% anrechnnungsfrei