Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte am 9.02.2010 klar, dass die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und beim Sozialgeld verfassungswidrig ist.
Nach den kürzlich von Bundeskanzlerin Angela Merkel getätigten Aussagen ist im Herbst diesen Jahres mit einer Fertigstellung der Neuberechnungen zu rechnen. Bis zum 31. Dezember 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen haben.
Aus einer weiteren Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts geht nunmehr hervor, dass kein rückwirkender Anspruch auf erhöhte Leistungen besteht (Az.: 1 BvR 395/09). Mit dem am 24.03.2009 ergangenem Beschluss wies das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines ALG II beziehenden Ehepaars ab. Die Eheleute hielten die Höhe ihrer im Zeitraum von Januar 2005 bis Juni 2005 erhaltenen Leistungen für zu niedrig. Konkret verlangten sie rückwirkend 564,30 Euro mehr ALG II pro Monat.
Diesem Wunsch kamen die Verfassungsrichter allerdings nicht nach. Das Gericht habe in seiner im Februar verkündeten Entscheidung ausdrücklich von einer rückwirkenden Übergangsregelung abgesehen, weshalb die verfassungswidrigen Regelungen noch bis zur Neuregelung anzuwenden sind.