Welche Möglichkeiten gibt es bei der Rentenplanung?

Wenn die eigene Rente noch in weiter Ferne erscheint, ist bereits der richtige Zeitpunkt, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn eine frühzeitige Rentenplanung sorgt dafür, dass der Abschied vom Arbeitsleben nicht mit Existenzängsten und Sorgen einhergeht. Wie man am besten mit der Planung beginnt und welche Möglichkeiten der Altersvorsorge es gibt, wird im Folgenden erklärt.

Zu Beginn der Rentenplanung sollte unbedingt geklärt werden, wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird. Dazu kann ein Überblick über die voraussichtlichen monatlichen Kosten wie z. B. Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, Versicherungen, Kleidung, Freizeitaktivitäten usw. sinnvoll sein. Das erleichtert die Entscheidung, ob die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend sein wird, oder ob es Sinn macht in eine zusätzliche Altersvorsorge zu investieren.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Zunächst sollte man die Höhe der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kennen. Diese lässt sich aus der sogenannten Renteninformation, die jedes Jahr versandt wird, herauslesen. Darüber hinaus stellt die Rentenversicherung auch einen Versicherungsverlauf zur Verfügung. Es lohnt sich diesen zu überprüfen, um etwaige Lücken in den Versicherungszeiten z. B. durch Schulausbildungszeiten oder Kindererziehung, festzustellen. Aufgrund der aktuellen Nullzinsen kann es Sinn machen für fehlende Versicherungszeiten Extrazahlungen zu leisten.

Was ist bei den Kindererziehungszeiten zu beachten?

Nachzahlungen für Kindererziehungszeiten sind besonders dann sinnvoll, wenn die Kinder nach 1991 geboren wurden: Es können einmalig bis zu 27.152 Euro nachgezahlt werden, um 121 Euro Bruttomonatsrente zu erhalten. Außerdem lohnen sie sich, wenn man aufgrund der Geburt eines Kindes nur kurz berufstätig war. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden 24 Monate Erziehungszeit gerechnet, eine Altersrente wird allerdings erst ab 60 Beitragsmonaten ausbezahlt. Somit müsste man bei zwei Kindern zwölf Monate nachzahlen, um einen Rentenanspruch zu erhalten.

Bis wann können Nachzahlungen getätigt werden?

Der Antrag für die Rentenversicherung muss bis zum 45. Lebensjahr gestellt werden, der letztmögliche Zeitpunkt um Nachzahlungen zu tätigen ist allerdings zwölf Monate vor Erreichen der Altersgrenze.

Freiwillige Beitragszahlungen

Es besteht auch die Möglichkeit freiwillige Beitragszahlungen zu leisten, um die gesetzliche Rente zu erhöhen. Dies ist möglich für Personen, die aktuell keine Pflichtbeiträge bezahlen, wie z. B. Hausfrauen, Studenten oder Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Die freiwilligen Beiträge können monatlich zwischen 83,70 Euro und 1.283,40 Euro liegen und frei gewählt werden. Die Zahlung muss nicht monatlich erfolgen, es gilt der 31. März als Frist für das gesamte Vorjahr.

Zuschüsse für Bezieher von Sozialgeld

Für Personen die Sozialgeld beziehen, besteht die Möglichkeit Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese können auch für die freiwilligen Beitragszahlungen geltend gemacht werden.

Zusätzliche Altersvorsorge

Eine der wohl bekanntesten Möglichkeiten in Deutschland, um zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, ist die sogenannte Riester-Rente. Dabei handelt es sich um eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Die Riester-Zulage wurde 2018 von 154 Euro auf 175 Euro jährlich erhöht, wovon hauptsächlich Personen mit unterem oder mittlerem Einkommen profitieren. Die Beiträge zu einer Riester-Rente können übrigens als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Flexirente

Seit 2017 gibt es mit der Flexirente die Möglichkeit einen weichen Übergang vom Arbeitsalltag ins Rentenalter zu schaffen. Es ist dadurch einfacher früher in den Ruhestand zu gehen oder länger zu arbeiten. Wer früher in Rente gehen möchte, kann bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Wer länger im Job bleiben möchte, kann über das gesetzliche Ruhestandsalter hinaus arbeiten und damit die Rentenansprüche weiter erhöhen. Jeder Monat, der über die Altersgrenze hinaus gearbeitet wird, wird mit einem Rentenzuschlag von 0,5 Prozent honoriert. Wer plant einige Monate länger im Job zu bleiben, kann sich somit einen ordentlichen Zuschlag erarbeiten.

Welcher Altersvorsorge man schlussendlich den Vortritt gibt, ist eine höchst individuelle Entscheidung. In jedem Fall lohnt es sich, das Thema rechtzeitig in Angriff zu nehmen.