Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum, setzt sich für die Einführung einer Gebühr bei Hartz IV Klagen ein.
„Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG II Empfängern“, so der Christdemokrat. Seiner Meinung nach sollte in der ersten Instanz bei den zuständigen Sozialgerichten eine pauschale Gebühr erhoben werden. Ihm schweben in diesem Zusammenhang 75 Euro pro Klage vor.
Gerichtsgebühren würden Eichelbaum zufolge die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen. Zehn bis Zwanzig Prozent der Klagen wären nämlich unbegründet.
Der Jurist Marcus Howe hatte in seiner Eigenschaft als Sprecher des Berliner Sozialgerichts erst vor kurzem erklärt, dass fast jeder zweite Hartz IV Kläger zumindest teilweise Erfolg hätte. Zur Begründung führte er die oftmals unklaren oder fehlerhaften Bescheide der Jobcenter an.