Kindergeld

Eltern, in deren Haushalt ein Kind lebt, haben Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld-Höhe
Wie hoch ist das Kindergeld?

Kindergeld-Höhe je nach Anzahl der Kinder

Es werden nur Kinder mitgezählt, für die (noch) Anspruch auf Kindergeld besteht. Es werden auch Kinder mitgezählt, für die andere Personen Kindergeld erhalten (sog. “Zählkinder”).

Wenn andere Sozialleistungen – zum Beispiel Hartz IV – bezogen werden, wird das Kindergeld oft als Einkommen angerechnet.

Anspruchsberechtigte Personen
Wer bekommt Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben – anders als der Name es vermuten lässt – nicht die Kinder selbst, sondern die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. In den meisten Fällen sind dies die Eltern des Kindes.

Anspruch auf Kindergeld können dabei Deutsche und ausländische Staatsangehörige haben.

Auch für Personen, die nicht in Deutschland leben oder deren Kinder im Ausland wohnen, kann ein Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht bestehen.

Kindergeld für volljährigen Kinder
Kindergeld im Studium, in der Ausbildung oder bei Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich wird Kindergeld nur bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Es gibt jedoch viele Ausnahmen, nach denen auch für Kinder, die 18 Jahre oder älter sind, Kindergeld bezogen werden kann. Dies ist beispielsweise bei vielen Studenten oder Auszubildenden der Fall.

Seit Beginn des Jahrs 2012 wird übrigens nicht mehr geprüft, wie viel Einkommen das Kind erzielt – das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe der Einkünfte gezahlt. Dennoch kann es sein, dass der Anspruch auf Kindergeld aufgrund einer Erwerbstätigkeit des Kindes entfällt.

Antragstellung
Kindergeld richtig beantragen

Kindergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich nach festgelegten Regeln.

Wenn das Kind volljährig wird, muss das Kindergeld oft erneut beantragt werden.

Ändern sich die Lebensverhältnisse des Kindes oder der kindergeldberechtigten Person, muss dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.

Kindergeld erhalten die meisten Anspruchsberechtigten als steuerliche Ausgleichszahlung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), es kann für Personen ohne ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen jedoch auch als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezogen werden.

Hintergrundwissen

Das Kindergeld zählt mit fast neun Millionen Leistungsempfängern zu den am meisten verbreiteten staatlichen Leistungen in Deutschland. Es besteht in seiner derzeitigen Form seit 1975.

Wo ist das Kindergeld gesetzlich geregelt

Kindergeld erhalten die meisten Anspruchsberechtigten als steuerliche Ausgleichszahlung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), es kann für Personen ohne ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen jedoch auch als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezogen werden.