Kindergeld wird ausschließlich nach schriftlicher Antragstellung gezahlt. Der Antrag auf Kindergeld ist in der Regel bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Die zuständige Stelle teilt dem Antragsteller die Entscheidung über den eingereichten Kindergeldantrag durch einen schriftlichen Bescheid mit.
Zuständig ist die Familienkasse des Bezirks, in dem der Leistungsberechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, müssen das Kindergeld in der Regel über die zuständige Abrechnungsstelle des Arbeitgebers beantragen.
Personen, die im Ausland wohnen, aber bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt sind, können das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, die für den Bezirk zuständig ist, in dem der Sitz der Lohstelle des Arbeitgebers befindet.
Formulare für den Kindergeldantrag
Für die Antragstellung sollten möglichst die Vordrucke der Familienkasse verwendet werden. Die Formulare sind auch über das Internet zu beziehen und werden in der nachfolgenden Tabelle kurz dargestellt.
Bezeichnung | Anwendungsfall | zum Antrag |
---|---|---|
Kindergeldantrag (Standard) | Standardformular für die Antragstellung, dass immer dann verwendet werden kann, wenn kein besonderes Formular vorgesehen ist. | .pdf-Datei |
Kindergeldantrag für Vollwaisen | Besonderes Formular für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen. | .pdf-Datei |
Kindergeldantrag für ein weiteres neugeborenes Kind | Dieses Formular sollte verwendet werden, wenn bereits Kindergeld für ein Kind bezogen wird und nun Kindergeld für ein weiteres, neugeborenes Kind beantragt werden soll. | .pdf-Datei |
Antrag auf deutsches Kindergeld im Ausland | Dieses Antragsformular sollte verwendet werden, wenn eine kindergeldberechtigte Person oder ein Kind, für das Kindergeld beantragt werden soll im Ausland lebt oder arbeitet oder wenn ausländische Familienleistungen bezogen werden. | .pdf-Datei |
Antrag auf Kindergeld für Rentner und Waisen mit Auslandswohnsitz | Besonderes Formular für Rentner und Waisen, die im Ausland leben und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. | .pdf-Datei |
Abzweigungsantrag | Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes auf das Kind selbst. | .pdf-Datei |
Seit einiger Zeit kann der Antrag auch bereits vorab online an die Familienkasse übermittelt werden (zum Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit). Allerdings ist es weiterhin notwendig, das ausgedruckte Formular ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post zuzusenden oder persönlich abzugeben.
Nachweise im Rahmen der Antragstellung
Für einige Angaben, die im Rahmen der Antragstellung gemacht werden, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Es ist in jedem Fall ratsam, mit der Antragstellung die Rücksendung von übersandten Originaldokumenten zu erbitten.
Wird erstmalig Kindergeld für ein neu geborenes Kind beantragt, ist die Geburt anhand der Geburtsurkunde / Geburtsbescheinigung des Kindes im Original nachzuweisen. Sofern die Haushaltszugehörigkeit des neu geborenen Kindes nicht eindeutig geklärt ist, kann zudem ein Nachweis darüber erforderlich sein, dass das Kind in den elterlichen Haushalt aufgenommen wurde.
Für Anträge, die auf eine Weiterbewilligung des Kindergeldes – beispielsweise nach Erreichen der Volljährigkeit gerichtet sind – können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Regel sind hier Bescheinigungen zu erbringen, die belegen, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befindet. Ebenso nachzuweisen ist die Beendigung der Ausbildung oder des Studiums.
Ebenfalls zu belegen ist die Verlängerung des Kindergeldanspruchs aufgrund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst (Dienstzeitbescheinigung) oder sonstiger Dienste, deren Ableistung anspruchsverlängernd wirkt (entsprechende Bescheinigung des Trägers).
Besondere Nachweise sind erforderlich, wenn das (volljährige) Kind über keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz verfüg oder eine Weiterzahlung des Kindergeldes aufgrund einer Behinderung beantragt wird.
Vordrucke für Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld
Für viele der genannten und gegebenenfalls notwendigen Nachweise und Bescheinigung stehen entsprechende Vordrucke bereit, die nach Möglichkeit genutzt werden sollten.
Bezeichnung | Anwendungsfall | zum Vordruck |
---|---|---|
Haushaltsbescheinigung | Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit von Kindern. | .pdf-Datei |
Lebensbescheinigung | Erklärung über Kinder, die nicht im Haushalt der kindergeldberechtigten leben. | .pdf-Datei |
Schulbescheinigung | Bescheinigung zum Nachweis des Bestehens einer schulischen Ausbildung eines Kindes. | .pdf-Datei |
Erklärung zum Ausbildungsverhältnis | Bescheinigung zum Nachweis des Bestehens eines Ausbildungsverhältnisses eines Kindes. | .pdf-Datei |
Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes | Bescheinigung zum Nachweis eines Ausbildungsabschlusses oder der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. | .pdf-Datei |
Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz | Fomular zur Mitteilung von Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsplatzlosigkeit des Kindes. | .pdf-Datei |
Anspruchsbeginn, Fristen und Verjährung
Der Anspruch auch Kindergeld besteht für jeden Monat, in dem zumindest für einen Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das zum Bezug berechtigende Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Sofern auch darüber hinaus die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise weil sich das Kind in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium befindet – ist ein erneuter Antrag zu stellen und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen dem Leistungsträger nachzuweisen.
Der Anspruch auf Kindergeld verjährt nach vier Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB I).
Melde- und Mitwirkungspflichten
Bezieher von Kindergeld unterliegen umfassenden Mitwirkungspflichten. Insbesondere müssen sie der zuständigen Familienkasse alle Änderungen der eigenen Verhältnisse und denen des Kindes mitteilen, die für das Bestehen des Kindergeldanspruchs entscheidungserheblich sind.
Wichtige Änderungen, die der Familienkasse zwingend mitgeteilt werden müssen, liegen zum Beispiel vor, wenn:
- Änderungen der Bankverbindung oder Adresse eintreten.
- das Kind den Haushalt verlässt, vermisst wird oder gestorben ist.
- eine Scheidung oder dauerhafte Trennung eingetreten ist
- eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufgenommen wird.
- ein Umzug oder eine Entsendung ins Ausland oder Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland ansteht
- ausländische Familienleistungen bezogen werden.
- volljährige Kinder eine Ausbildung, ein Studium oder freiwillige Dienste beginnen oder beenden, heiraten oder ihren Familienstand ändern, schwanger sind oder eine (anspruchsschädliche) Berufstätigkeit aufnehmen.
Bezeichnung | Anwendungsfall | zum Vordruck |
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Veränderungsmitteilung | Formular zu Mitteilung von sonstiges Veränderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen. | .pdf-Datei |
Kommen Leistungsbezieher den obligatorischen Meldepflichten nicht nach, ist damit zu rechnen, dass zu viel erhaltenes Kindergeld zurückzuzahlen ist. Darüber hinaus kann das Unterlassen von notwendigen Meldungen auch Straftatbestände erfüllen.