Beiträge von MHDN

    Hallo,


    ich fange im Januar ein Umschulung zur Sozialversicherungsfachangestellen an.Ich habe 2 Kinder 8 und 5 und meine Frae ist was ist mit der Betreung. Vormittags sind die im Kindergarten und Schule aber ab 14Uhr bräuchte ich jemand. Wenn wir eine Tagsmutter nehmen würden bezalht dies das AAmt?Oder wenn der Kleine in den Kigahort gehen würde und der Grosse zur Nachmittagsbetreuung?Übernimmt das AAmt die zusätzlichen Kosten?


    Oder kann ich die Umschulung auch in Teilzeit machen?Aber was heisst genau Teilzeit?Normal würde die Umschulung 24Monate dauern.


    Achja was bekommt man vom AAmt noch an Zuschüssen?hab normal ALG1.


    LG MHDN


    Zusatz:
    Kinderbetreuungskosten bei Umschulung
    27. Mai 2008 - 9:42 – stephanie.hujo


    Wer eine Umschulung absolviert, egal, ob vom Rentenversicherungsträger oder vom Arbeitsamt finanziert, hat einen Anspruch auf Erstattung der Kinderbetreuungskosten, in der Regel der Kindergartengebühren, bis zu einem Betrag von 130,- € monatlich. Dies gilt auch dann, wenn das Kind schon vor der Umschulung den Kindergarten besuchte, wie das Sächsische Landessozialgericht in einem Urteil vom 20.11.2007 klargestellt hat (Az: L 4 R 268/05). Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, daß eine Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme ohne die Kinderbetreuung nicht möglich wäre, daß also beispielsweise kein Partner oder eine andere Person vorhanden ist, die die Kinderbetreuung übernehmen könnte.


    Weitere Ansprüche im Falle einer Umschulung: die noch weitergehende Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und die Teilnahme an der Maßnahme sonst nicht möglich wäre, Fahrtkosten und Übergangsgeld. Dies alles gilt auch, wenn eine Kur durchgeführt wird (medizinische Maßnahme zur Rehabilitation), mit Ausnahme der Kinderbetreuungskosten. Die Anspruchsgrundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch IX.


    Stephanie Hujo
    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht


    * Sozialrecht