Ich denke es ist so, das ich die 58 Euro so lange nicht bekomme, bis die Rückzahlung abbezahlt ist (Bei Nebenkostenabrechnungen wird doch auch so verfahren).
Also nochmal mein eigentliches Anliegen: Kann ich rückwirkend auf meine Leistungen verzichten, um meine Steuerrückzahlung im Monat Juli behalten zu können? Und kann ich dann ab September oder einem späteren Zeitpunkt einen Neuantrag stellen, bei der dann diese Rückzahlung nicht berücksichtigt wird?
Beiträge von grito2
-
-
Also auf den feuchten Schmatzer kann ich verzichten, ob es nun wirklich machbar ist, weiß ich nun auch noch nicht. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das die Rückzahlung meinen Anspruch soweit übersteigt, das ich noch an die Arge zahlen müsste und deshalb raus möchte.
MFG -
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe ein Problem: Und zwar bekam ich im Juli 08 eine nicht unerhebliche Steuerrückerstattung für 2007.
Macht es Sinn, ab Juli auf Hartz IV zu verzichten, da die Arge mir wahrscheinlich eh nur ca. 58 Euro bewilligen wird. Wenn die Arge die Rückzahlung als Einkommen anrechnet, muß ich es dann auch zurückzahlen, obwohl ich ab dem Zuflussmonat keine Leistungen mehr beziehe? Und kann ich überhaupt rückwirkend auf Leistungen verzichten?
Ich hoffe auf Antwort!
grito2