Beiträge von 2hamburger

    Hallo!
    Also mein Freund ist Tschechischer Staatsbürger, hat seit April die Freizügigkeitsbescheinigung..hat aber keine Arbeitserlaubnis erhalten (weil er einen Deutschen ja die Arbeit wegnehmen würde). Meine Frage ist,hat dein Freund eine Arbeitsgenehmigung oder auf Gewerbekarte?Also wenn er Schwarzarbeitet würde ich nicht nach Leistung fragen...könnte Böse enden(u.a kann er die Freizügugkeitsbescheinigung verlieren, im schlimmsten Fall, könnte man ihn sogar ausweisen, auch kann der Deutsche Staat ihn anklagen wegen Steuerbetrug! Ich hoffe, dass das nicht bei euch zutrifft!
    Bulgarien hat bessere Konditionen, was die Arbeitsaufnahme in D betrifft als Tschechien oder Polen.
    Mein Wissensstand ist, das dein Freund 1 Jahr auf Papiere arbeiten muss, erst dann hat er Anspruch!!!
    Ich würde dir raten einen Anwalt ( Ausländerecht)oder sonstige Beratungsstellen aufzusuchen und da mal nachzufragen, welche Rechte und Ansprüche dein Freund hat.


    Wir wünschen euch beiden viel Glück:)

    Hallo!
    Ich bin mit meinem Lebenspartner von NRW nach Hamburg gezogen und ich muss sagen, dass das ein großer Fehler war. Weißt du denn schon wo du hinziehen willst? Du könntest dich dann schon mit der zuständigen Arge in Verbindung setzen! Das macht es dann schon mal einfacher, zusage das sie dir eine Wohnung auch bezahlen würden, (denn der Mietspiegel wie hoch die Miete für die Arge sein darf ist nicht so wie in Hamburg!) Hast du eine Ausbildung abgeschlossen? Aussicht auf eine Arbeit?


    ...viele Wohnungseigentümer wollen gar keine Hartz 4 Leute, ...,,keine Arbeit - keine Wohnung....keine Wohnung - keine Arbeit...


    Wir wünschen dir viel Erfolg und Glück:)

    Wir haben uns hier angemeldet, damit wir mal endlich richtige Informationen/Antworten zum Thema Hartz 4 usw. erhalten.
    Mein Freund ( er ist Tschechischer Staatsbürger) und ich sind seit 17 Monaten zusammen, Ende Feb. 08 ist er zu mir gezogen. Ich habe in dieser Zeit Hartz 4 bezogen. Ich habe das Amt davon in Kenntniss gesetzt (es war kein Problem für die zuständige ARGE). Arbeitsmarkt und Zukunfts bezogen planten wir in eine große Stadt zu ziehen (HH), ich habe der ARGE mein Anliegen vorgebracht und der zuständige Sachbearbeiter stimmte zu. Mein Freund hatte in dieser Zeit schon von der alten Ausländerbehörde die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Ich habe meine Wohnung gekündigt (3 Monatsfrist) und wir fingen an Wohnungen und Arbeit zu suchen. Nur Absagen, ein richtiger Teufelskreis fing an
    Keine Arbeit, keine Wohnung
    Keine Wohnung, keine Arbeit:mad:
    Ich entschied mich nochmal für kurze Zeit Leistung zu beantragen, bis ich/wir arbeit finden. Mein Sachbearbeiter schrieb zuvor schon einen Brief für die neue ARGE indem er meinen Umzug zustimmt usw.
    MIt dem Schreiben ging ich dann zur neuen zuständigen ARGE, schilderte die Sachlage, alles soweit kein Problem. In zwischenzeit hatten wir auch eine Zusage für eine Wohnung. Mit allen Unterlagen gingen wir dann zur ARGE,von denen Ich die Zustimmung erhielt. Vorweg schreibe ich das die ARGE vom ersten Moment an wusste das mein Freund mit mir einzieht (wir haben auch den Mietsvertrag zusammen unterschrieben und der ARGE vorgelegt)!!!! Dazu noch mein Freund hat keine Leistung beantragt und er wollte auch nie leistungen beantragen!!!!!!
    2 Tage bevor wir einziehen wollten sagte mir die ARGE, sie sei nicht mehr zuständig für mich, da sie meinen Schwerbehindertenausweiß komplett vergessen hätten. So schickten sie mich zur Arbeitsgemeinschaft für Schwerbehinderte. Nun fängt der ganze Horror an.


    Zuerst muss ich sagen das ich in meinem Leben noch nie so unfreundliche, arrogante Menschen erlebt hatte. Von der zuständigen Sachbearbeiterin wurde genehmigt, da wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft sind. Die Miete zur Hälfte, die Kaution die mir als Darlehnen genehmigt wurde und ich eine Monatliche Leistung von 316 Euro bekomme. Als ich fragte wieso das alles und wieso die andere ARGE anders berechnet hatte, sagte man mir nur, die hatten nicht richtig geprüft und nen fehler gemacht. wir mussten ein Schreiben unterzeichnen das mein Partner und Ich zusammen in dieser Wohnung einziehen. Uns wurde des weiteren angedroht das man meinem Freund die Freizügigkeitsbescheinigung wegnimmt und er ausreisen müsste(Wir wissen mittlerweile, das die das so gar nicht können). Aufgrund weiterer Dinge konsultierte Ich einen Anwalt, der Einspruch liegt seit gut 8 Wochen in der Rechtsabteilung.
    Wir informierten den Vermieter über all das, wir haben in allem einverständlichen Erklären die Wohnung gekündigt (damit wir nicht weitere Mietschulden haben,usw.). Mein Freund und ich hatten Anfang Juli erfahren das er in HH keine Arbeiterlaubnis erhalten wird, da genug Deutsche Arbeitslos sind und er diesen Platz dann Stehlen würde:eek:
    Wir stellten frustriert und erschöpft von all dem Stress fest das es keinen weiteren Sinn mehr macht in Deutschland zu bleiben, also planten wir den Umzug nach Tschechien.
    ( von HH sind es 850 km).


    Ich habe eine Arbeit in Tschechien gefunden und fang am 1. Sep an. Nun habe ich ein paar Fragen und hoffe das man mir hier weiter helfen kann:


    Ich weiß das die ARGE Umzugskosten zahlt. In welchen Umfang wird die ARGE mir diesen Umzug bezahlen? Ich weiß ein Umzug muss begründet sein aber wie ich sehe habe ich mehr als einen Grund. Ist die ARGE verpflichtet mir diesen Umzug zu genehmigen? Wie hoch können die Kosten betragen? Kann es wieder passieren, das ich alles nur zur Hälfte bekomme(besagte Bedarfsgemeinschaft)?
    Da mein Freund ja keine Arbeitserlaubnis bekommen hat, kann er meinen Umzug nicht bezahlen und von meinen 316 Euro kann ich überhaupt nichts bezahlen, da ich selbst noch 50 Courtage jeden Monat zahle.
    Sind wir überhaupt eine Bedarfsgeimeinschaft? Wir hatten etliches darüber im Internet gelesen aber nichts stimmte auf uns zu.
    Wir hoffen auf Hilfe und danken im vorraus



    2hamburger:)