Danke...
Beiträge von kathleen
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Hallo zusammen,
ich beziehe zur Zeit 651.- Krankengeld, kein ALG II. Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen und hätte gern gewußt ob ich zusätzlich zum KG, Anspruch auf ALG II bzw. Wohngeld hätte.
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Hallo,
ich bins nochmal. Ich war beim AA und die haben mir erklärt, dass das mit der Rückzahlungsforderung alles seine Richtigkeit hat. Also ich hätte keinen Anspruch auf ALG II. Muss somit den Betrag der letzten Monate zurückzahlen. Nun hab ich gehört, dass es bis zu einer bestimmten Grenze ALG II zusätzlich gibt. Laut AA bekomme ich zuviel Krankengeld und habe somit keinen Anspruch. Bekomme zur Zeit 614,- KG. Wo liegt die Grenze? Sind 614,- zuviel?
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Hallo,
danke für deine Hilfe, werd mich gleich mal drum kümmern.
Tschaui
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vielen dank...aber ich seh´ da nicht so richtig durch. habe heute einen brief vom aa bekommen und da heißt es, dass ich zu unrecht leistungen bezogen hätte und nun das geld von 4 monaten zurückzahlen soll. ich muss nochmal sagen-vor meiner krankschreibung bezog ich, nach einer umschulung, übergangsgeld. während der zeit beantragte ich hartz 4. wegen einer chronischen krankheit bin ich nun aber schon wieder krankgeschrieben und während meiner krankheit bin ich in hartz 4 gefallen. mhh...:(
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hallo zusammen,
ich hab mal eine frage und hoffe mir kann irgendjemand weiterhellfen. ich bin seit ende februar krankgeschrieben. seit anfang april beziehe ich krankengeld und habe zusätzlich das erste mal hartz 4 beantragt. der hartz 4 antrag wurde bewilligt und seit anfang mai gezahlt. nun meine frage- ist es richtig das ich krankengeld und hartz 4 zusammen beziehe?