Beiträge von Danny1911

    Das fliesst ein in die nächste Diätenerhöhung ;)
    Nee, im Ernst, da bekommen andere Arbeitlose ihr Geld von. Außerdem werden Dir diese 6 Monate ja quasi gutgeschrieben. Wenn Du dann irgendwann wieder 6 Monate arbeitest, hast Du ja Anspruch auf Alg.I
    Gruß

    Sei mir nicht böse, ich weiß ja auch nicht genau, was bei Dir an der Arbeit los ist, aber wer heute noch selber einen Job kündigt, verdient imho einen Tritt in den Ar***. Andere wären froh, wenn Sie Arbeit hätten. Sorry, aber das musste ich noch loswerden.

    Du musst doch nichts an die Arge zahlen (höchstens das, was Du von denen erhalten hast)!! Das wäre ja noch schöner :) Oder versteh ich hier grad was falsch?
    Also nochmal im Klartext: Angenommen Du bekämst im Normalfall 58,- Euro monatlich von der Arge und hast z.B. im August ein außerplanmäßiges Einkommen in Höhe von z.B. 1000,- Euro. Dann verlierst Du nur für diesen Monat den Anspruch auf die 58,- Euro und im nächsten Monat bekommst Du ganz normal wieder die 58,- Euro von der Arge.
    P.S.: Falls Du die 58,- Euro monatlich nicht haben möchtest, teile ich Dir gern meine Bankverbindung mit ;)

    Moin! Kindergeld bekommst Du grundsätzlich auf jeden Fall. Elterngeld bekommst Du ebenfalls und zwar den Mindestsatz in Höhe von 300,- Euro. Also rund 450,- Euro sind "in trockenen Tüchern".
    Bin jetzt grad am überlegen: Zählt eine Ausbildung nicht auch für den Alg.I-Anspruch? Wie dem auch sein, ich würde auf keinen Fall selber kündigen. Sieht immer sch**ße aus. So oder so.
    Gruß
    P.S.: Dein Kind ist grundsätzlich über Dich mitversichert. Also kümmere Dich auf jeden Fall um die Krankenversicherung. Ist imho so ziemlich das Wichtigste überhaupt!
    btw: Was ich schon immer mal wissen wollte: Gibt es eigentlich eine Einkommensobergrenze fürs Kindergeld oder bekommen selbst Großverdiener Kindergeld (was ich völlig daneben finden würde, da das für solche Leute nur 1x Essengehen am WE wäre)?

    Guten Morgen!
    Ich kann nur soviel dazu sagen, dass ich Erziehungsgeld und parallel dazu Alg.II bekommen habe. Das Erziehungsgeld wurde NICHT angerechnet. Ich gehe davon aus, dass das Elterngeld ebenfalls anrechnungsfrei ist (bis zum Sockelbetrag von 300,- Euro).


    Elterngeld und Hartz IV - ALG II


    Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum ALG II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz IV) bezogen werden.


    Also keine Sorge. Du solltest in jedem Fall Anspruch auf Alg.II haben.


    Schau mal hier rein:


    http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html#top3


    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Voraussetzungen


    Gruß :)

    Wie sollte die Arge von diesem Schließfach erfahren??? Oder meinste, Du wirst verfolgt? :rolleyes:
    Ich bin mir sicher, die dürfen das nicht. Du bist allerdings grundsätzlich verpflichtet, Vermögen in voller Höhe anzugeben. Was man angibt und was nicht, ist dann wiederum Deine Sache...

    Ich möchte an dieser Stelle einen Beitrag aus einem anderen Forum eines anderen Users (speziell für arimee) einfügen. Ich hoffe, dies ist gestattet.


    ZITAT:


    Wenn nur 2 Erwachsene in einer BG sind, werden sämtliche Vermögensteile addiert und der GESAMTE Vermögensfreibetrag BEIDER gegenübergestellt.
    Es ist also möglich, das eine Person das komplette Freibedarfsvermögen der BG hat, wenn der andere 0€ hat!.


    Bei Euch:
    (150 x 34) +750 = 5850€
    +(150x 25)+750 = 4500€
    Summe 10350€


    Eure Vermögen betrugen:
    8300€ bei Dir
    2500€ bei Deiner Frau
    = 10800€


    Selbst wenn das Amt scharfe Richtlinien anwendet, kann maximal 450€ angerechnet werden!


    Das Vermögen in einer BG addiert werden, ist gesetzlich festgelegt. ZITAT ENDE


    Dies bestätigt meine Hoffnung und mein Verständnis von Logik. Der Beitrag des Users ist noch wesentlich länger und enthält alle für mich wichtigen Informationen. Nun kann ich wohl wieder ruhig schlafen :)

    Das hatten wir doch oben schon. Irgendwie hab ich jetzt das Gefühl, wir drehen uns im Kreis, denn jetzt kommt wieder meine Antwort von oben:


    Daraus folgere ich, dass eine solche Versicherung (unabhängig vom Verwertungsausschluss) automatisch als Rentenversicherung (sprich mit 250,- Euro pro Lebensjahr) angerechnet werden muss und NICHT als Bargeld betrachtet werden darf.


    Die Unwirtschaftlichkeit träfe bei meinen Versicherungen auf jeden Fall zu!!
    :confused:

    Ja, natürlich sind meine beiden Versicherungen an Laufzeiten bis zu meinem 60. bzw. 65. Lebensjahr gebunden. Ich kann allerdings vorzeitig kündigen (wenn auch mit großen Verlusten).


    Laut meines Versicherungsmaklers ist es aber auch nur ein verschwindend geringer Anteil von Menschen, die sich dermaßen "festnageln" lassen (also ohne vorzeitiges Kündigungsrecht).


    Wäre es nicht auch Aufgabe meines Versicherungsmaklers gewesen, mich auf den Verwertungsausschluss hinzuweisen? Ich habe ja direkt bei ihm wegen Hartz4 die Rückkaufswerte meiner beiden Versicherungen im Jahre 2005 (!) angefordert. Ich bin also seitens des Amts und seitens meines Versicherungsmaklers seit 2005 (bis vor wenigen Tagen) völlig ahnungslos gewesen :-(

    Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II sind als Vermögen Sachen und Rechte nicht zu berücksichtigen, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Der Gesetzgeber hat sich bei § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II an den Begriff der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit des nunmehr außer Kraft getretenen § 1 Abs. 3 Nr. 6 der Arbeitslosenhilfeverordnung 2002 angelehnt (vgl. BT-Drucks. 15/ 1516, S. 53).


    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt eine solche Unwirtschaftlichkeit bei der Verwertung einer Lebensversicherung dann vor, wenn der Zwang zum Verkauf die eingezahlten Beiträge in einem nennenswertem Umfang entwerten würde, so dass ein normal und ökonomisch Handelnder diese Verwertung unterlassen würde (Urteil vom 14. September 2005 - 11a/11 AL 71/04 R; Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/ 7 AL 34/04 R)


    nennenswerter Umfang ist aber auch wieder Auslegungssache oder nicht?


    Daraus folgere ich, dass eine solche Versicherung (unabhängig vom Verwertungsausschluss) automatisch als Rentenversicherung (sprich mit 250,- Euro pro Lebensjahr) angerechnet werden muss und NICHT als Bargeld betrachtet werden darf.


    Richtig:confused:

    Guten Morgen!
    Eine Frage an advokat und alle anderen Juristen, die sich hier evtl. tummeln:
    Ich habe folgenden Gesetzes(?)Text gefunden:


    Lebens- oder Rentenversicherungen werden abzüglich der Freibeträge eingerechnet. Maßgeblich für die Anrechnungshöhe ist der Rückkaufswert. Der Antragsteller muss also die betroffenen Verträge kündigen und den Rückkaufswert für seinen Lebensunterhalt verbrauchen. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung dadurch, dass dem Antragsteller vom Gesetzgeber keine unwirtschaftliche Verwertung auferlegt werden kann. Diese ist gegeben, wenn der Rückkaufswert mehr als 10 % unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.


    Ist dies Fakt und rechtskräftig?


    Danke im voraus.

    Gibts hier in diesem Forum eigentlich keine Mods, die das "Ausufern" einigermaßen in Grenzen halten?


    chiefci : Geld für harten Alkohol bzw. Drogen scheinst Du ja noch zu haben. Wie wärs denn mal mit schlafen gehen, sagen wir mal um 22.00 Uhr. Dann kann man sich am anderen Tag auch frisch und ausgeruht um seinen Behördenkram kümmern.


    Anfangs fand ich den Thread (wegen Deines Schreibstils, nicht wegen Deines Problems!!) ja noch erheiternd, inzwischen frag ich mich wirklich, was mit Dir los ist. Wenn Du wirklich Dipl.Ing. bist, dann könnte an dem Sprichwort wohl etwas dran sein, dass Genie und Wahnsinn dicht beieinander liegen.


    Ist nicht böse gemeint, aber Du bist selber Schuld, dass dieser Eindruck von Dir entsteht (es gibt z.B. den "Ändern"-Button. Dann muss man nicht 4 Beiträge in Folge schreiben! Man wartet mit einem neuen Beitrag nämlich normalerweise so lange, bis ein anderer etwas geschrieben hat!)


    Oder erwartetst Du, dass Dir hier jemand aus dem Forum per www den Strom wieder anstellt?


    Denk mal bitte kurz drüber nach, bevor Du mich jetzt steinigst.


    Gruß


    P.S.: Es geht doch "nur" um 750,- Euro, richtig? Wenn Du so ein Hecht bist, warum leiht Dir dann keine von Deinen vielen Frauen die paar Kröten? Ich persönlich würde Dir lieber das Geld leihen, wenn Du dafür nicht jede Nacht bei mir am Rechner hocken und dummes Zeugs schreiben würdest.

    Wenn du dich an deinen ALG II Antrag erinnerst, gibt es eine Passage unter "Vermögen", in der gefragt wird, ob man in der letzten Zeit Vermögen verschenkt hat etc. ...
    M.E. zielt diese Frage genau darauf ab, ob man u.U., Vermögen "umschichten wollte" oder es getan hat (um möglicherweise Freibeträge zu "retten"), was so vom Gesetzgeber nicht angedacht war...


    Also ich interpretiere das so, dass das nur relevant ist, wenn das Geld quasi die Bedarfsgemeinschaft verlässt, also z.B. an Mutter, Vater oder Großeltern "verschenkt" wird. Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist es imho völlig egal, wer nun das Geld auf dem Konto hat.


    Ich hoffe jedenfalls, Du bist im Unrecht. Wenn nicht, wirst Du wohl bald von mir eine juristische Aussage dazu bekommen können:(


    Ich kann jetzt erstmal nur abwarten was passiert.

    Besteht in der Bedarfsgemeinschaft nur ein gemeinsames Konto, wo beispielsweise 10.000€ drauf sind, sind demnach 7500€ anrechnungsfrei und 2500€ einzusetzen.


    Das ist doch genau der springende Punkt: Ist ein gemeinsames Konto nicht gleichzusetzen mit 2 getrennten Konten mit gegenseitiger Kontovollmacht? Für soviel gegenseitiges Vertrauen hat man ja schliesslich geheiratet. Soll heissen: Ist es nicht völlig egal, ob 2 getrennte Konten oder ein gemeinsames?
    Sonst könnte doch die Frau in Deinem Beispiel mit den alleinigen 10000 Euro vor Antragstellung dem Ehemann 4500 Euro überweisen und schon müssten nicht mehr 7000 Euro "herhalten" sondern nur noch 2500 Euro.
    Da beisst sich die Katze doch in den Schwanz.
    Also im Klartext: 7500,- Euro müssten doch immer anrechnungsfrei sein, egal beim wem wieviel Geld auf dem Konto ist. Alles andere wäre unlogisch und ungerecht und alles andere.
    P.S.: In unserem konkreten Fall geht es darum, dass es auf einmal heisst, meine Rentenversicherung wird nicht als solche berücksichtigt sondern als Bargeld!!!

    Was für ein Schwachsinn! Warum wurde mir das seit 2005 nicht einmal mitgeteilt? Jetzt wo das Kind im Brunnen liegt, machen die uns womöglich fertig. Das kann doch alles nicht sein :mad:
    Dann hat eine Bedarfsgemeinschaft sprich Ehe ja nur Nachteile für den Bezug von Alg.II. Außerdem hätte man das Geld (in unserem Fall geht es ja um die Versicherungen) dann entsprechend verteilen können, WENN uns mal jemand konkret aufgeklärt hätte!!! Diese Wischiwaschi-Formulierungen in den Broschüren sind jedenfalls keine Hilfe. Das kann man nämlich auslegen wie man will.


    Dann kann ich ja schonmal in den Keller gehen und mir einen Strick suchen.


    EDIT arimee : D.h., Ehefrau 20 Jahre 2500,- Euro auf Sparbuch
    Ehemann 30 Jahre 4500,- Euro auf Sparbuch --> Antrag bewilligt obwohl es zusammen genauso 7000,- Euro sind wie im obigen Beispiel? WO bleibt da die Logik??? Ich hoffe, Du hast mich nur falsch verstanden... Es ist doch im Endeffekt völlig egal, ob die 7000,- Euro beim Ehemann allein auf einem Konto liegen oder eben verteilt bei Mann und Frau (wo beide sogar gegenseitige Kontovollmachten haben). Und selbst wenn nicht, wäre es dann nicht die Pflicht des zuständigen Bearbeiters, darauf hinzuweisen? Ich versteh die Welt nicht mehr...

    Hallo! Ich habe noch eine ganz konkrete Frage:
    Wird das Vermögen von Eheleuten zusammenaddiert und im Zusammenhang mit den Lebensjahren beider Personen betrachtet oder jeder für sich?
    Bsp: Ehefrau 20 Jahre, keinerlei verfügbares Vermögen auf Sparbüchern etc.
    Ehemann 30 Jahre, 7000,- Euro auf einem Sparbuch
    Ehemann arbeitslos und beantragt Alg.II
    Anspruch oder nicht?


    Rein logisch (und davon bin ich bisher ausgegangen): 20 Jahre + 30 Jahre = 50 Jahre
    50 Jahre x 150,- Euro Freibetrag = 7500,- Euro --> Ehemann hat Anspruch


    Alles andere wäre doch völliger Blödsinn, da man ja sonst nur ein Konto für die Ehefrau eröffnen und das Geld anders verteilen müsste. Nur Rückwirkend wäre dies ja nun nicht möglich.


    Der Supergau: Ehemann allein betrachtet: 30 Jahre x 150,- Euro = 4500,- Euro Freibetrag --> KEIN Anspruch


    Bitte um baldige Antwort, da ich sonst nicht mehr schlafen kann (wenn es einzeln betrachtet werden würde, würde evtl. für 2007 eine komplette Rückforderung aller Gelder auf uns zukommen).
    Dann würde ich vermutlich zum Mörder oder Selbstmörder:(

    Sich Luft machen ist immer gut. Habe heute auch eine sehr nette Dame (jaa, das gibts tatsächlich) vom Jobcenter mit meinem ganzen Müll zugetextet und sie war sehr verständnisvoll, obwohl sie ja nun auch nichts ändern kann (schuld sind die Gesetzestexte, ach was). Ohne Alg.II kein Jobcenter :mad:
    Die hörte sich sogar nichtmal so an, als wäre sie Vormittags schon auf Valium wie die ganzen anderen Schlafmützen beim Amt ;) Morgen früh geh ich zum Arbeitsamt und hau da auf den Tresen!!


    Naja, um Dein Problem auf die Spitze zu treiben: Angenommen Du bekommst den Lohnzettel erst Ende August (warum überhaupt erst so spät???), dann wäre es ja wahrscheinlich, dass der Lohn erst im September auf Dein Konto geht. Das würde ja bedeuten, dass Du im August 0,0 Euro bekommen hast?!? Das kann doch alles nicht wahr sein. Wann haben die Dir konkret gekündigt und wann hast Du Dich beim Amt gemeldet? Denn entscheidend für die Berechnung der Höhe des Alg.II ist immer das Datum, wann das Gehalt auf dem Konto eingetroffen ist und nicht, für welchen Monat es bestimmt war. Also vorausgesetzt, Du hast den Antrag rechtzeitig gestellt, solltest Du dann in diesem Fall für August eine Nachzahlung erhalten. Hilft zwar jetzt nicht direkt, ist doch aber wenigstens etwas. Also wenn Du Dich rechtzeitig zum 01.08 gemeldet hast, bin ich immer noch der Meinung, die müssen Dir einen gewissen Pauschalbetrag vorschiessen (ich sag mal grob 400,- Euro), denn von irgendwas musst Du doch leben. Das kann ja dann mit dem Gehalteingang und/oder mit dem nächsten Alg.II Geld im Folgemonat (wo kein Gehalt mehr kommt) verrechnet werden.
    Die verdammten Sesselfu**** haben nur einfach keine Lust. Wann hast Du denn zum letzten Mal Geld aufs Konto bekommen?