Also ich gebe mal zu bedenken, dass jeder, der Alg.II bezieht, grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Und rein vom Gefühl her: Alg.II sollte Hilfsbedürftigen zustehen und nicht Leuten, die meinen, sie müssten sich auf Staatskosten ein 2. Studium finanzieren lassen.
Sorry, aber das ist meine Sicht der Dinge...
P.S.: Du könntest eine Chance auf Wohngeld haben!
Beiträge von Danny1911
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Ich denke, dass sieht schlecht aus. Mit 1600,- netto werdet ihr kein Alg.II bekommen. Schulden sind "Privatvergnügen" und interessieren das Amt nicht.
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Hmmm, bei dem was ihr zusammen verdient, sehe ich da keine Chance. Wir haben zur Zeit nur rund 1300,- Euro Einkommen und bekämen minimal Alg.II. Beim Wohngeld ist bei ca. 1400,- Euro auch Feierabend.
Solltet ihr Schulden haben, interessiert das niemanden beim Amt. Das ist Euer "Privatvergnügen". -
Nur soviel: Das Datum der Lohnabrechnungen (also für welchen Zeitraum das Geld ist) ist uninteressant. Entscheidend ist, in welchem Monat das Geld aufs Konto überwiesen wird bzw. wurde.Wenn sich dies mit der Antragstellung überschneidet, hat man leider Pech gehabt, also wenn Du einen Alg.II-Antrag ab dem 01.07.08 gestellt hast.
Wenn Dein Antrag schon länger läuft, müsstest Du ja dementsprechend im Juni wesentlich mehr Alg.II erhalten haben.
So ganz durchschaue ich den Sachverhalt leider nicht. -
Ich weiß es nicht genau, aber ich fürchte ja.
Verzichte auf Alg.II und Du kannst machen, was Du willst!
Klingt hart, aber so einfach ist das. -
Du musst BAföG beantragen!! Wenn Du grundsätzlich Anspruch auf Alg.I hast, bekommst Du kein Alg.II
Mal abgeshen davon könnte man ja auch auf den Gedanken kommen, dass ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Luxus ist oder? Möglicherweise sind Deine Ansprüche auch ein wenig hoch? Lehrjahre sind keine Herrenjahre, Gleiches gilt auch fürs Studium. Sollte Dein BAföG-Antrag abgelenht werden, müssen Deine Eltern zahlen.
P.S.: Es soll sogar Studenten geben, die neben ihrem Studium arbeiten gehen, um über die Runden zu kommen
P.P.S.: Mit Alg.I hast Du weitaus weniger Scherereien als mit Alg.II oder glaubst Du, mit Alg.II ist alles schön rosig? Sorry, aber Dein Beitrag bringt mich echt etwas in Rage... -
Moin Sven!
Zumindest wird Dich Dein SB nach Abgabe dieses Schreibens noch etwas weniger mögen
Ich finds gut, ob´s Sinn macht, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
P.S.: Ich habe meine 1. und einzige Eingliederungsvereinbarung immer noch im Original hier in meinem Ordner!
Darin musste ich mich (Ende 2005!) verpflichten, bis zum 06.11.2008 (!) einen Kindergartenplatz für meinen Sohn zu organisieren, Danke ans Amt, da wäre ich von allein wohl nie drauf gekommen -
Moin!
Ohne Euch Angst machen zu wollen: Kann das Amt nicht sagen:" Ihr seid über 30, geht arbeiten, wir geben keine Unterstützung für eine Ausbildung (Ausbildung ist Luxus)."
Also ich fürchte ja fast, dass es so läuft, hoffe aber für Euch, dass ich im Unrecht bin.
Gruß -
Je mehr Beiträge ich in diesem Forum lese, desto mehr schäme ich mich, ein Teil dieses kaputten Systems zu sein. Helfen kann ich Euch nicht, nur Glück wünschen
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Kann ich nicht nachvollziehen
Evtl. hat jemand anders eine plausible Erklärung, mir fällt jedenfalls mit gesundem Menschenverstand nichts dazu ein, außer dass ich sauer werde, wenn ich über Deinen SB nachdenke... -
Dieser Mitarbeiter stimmt einen Auszug frühestens zwei Monate vor der Geburt des Kindes zu. Dann bin ich im achten Monat und soll dann noch umziehen??? Was kann ich denn machen um früher aus meinem jetzigen Zimmer raus zu kommen???
UNGLAUBLICH!! Auf welcher Grundlage sollte der einen früheren Auszug verbieten? Ich krieg schon wieder nen dicken Hals Diese 25er-Regelung sagt mir zwar nichts, aber Du sagst ja, Du fällst nicht mehr darunter.
Also such Dir eine angemessene Wohnung, sprich 60m² (für 2 Personen). Wegen der bevorstehenden Geburt wird wohl kein normaler Mensch auf 45m² bestehen.
Boa, manche "Mitarbeiter" möchte ich mal nachts im Dunkeln erwischen... -
Das ist doch genau der Punkt!!!
Du darfst Deine Steuerrückzahlung auf jeden Fall behalten! Im schlimmsten Fall hast Du eben nur in diesem Monat keinen Anspruch, und da es nur 58,- Euro sind, ists doch egal.
Oder reden wir hier von mehr als z.B. 10000,- Euro? Dann wirds natürlich zum Vermögen gezählt und Du bist über der Grenze des Schonvermögens. Dann bekommst Du solange keine 58,- Euro, bis Du unterhalb dieser Grenze bist, sprich von dem Geld gelebt hast. Aber darum geht es doch hier wohl nicht oder?
Wie hoch war denn die Steuerrückzahlung? Unerheblich ist relativ... -
Ja, 140% sind echt übel. Aber wir sind doch fast gleichalt??? Ich bin bei 40%...
Wo wir wieder beim Übel mit dem Stundenlohn wären Aber was soll ich sagen? Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker. Ich hatte bisher bei keinem festen Job einen Stundenlohn von mehr als 9,- Euro. Das ist doch alles zum Kotzen. Auf der Baustelle haben sich selbst die Maurer über uns lustig gemacht, so nach dem Motto, wir können uns ja nicht mal ne Pulle Bier in der Pause leisten...
Darum hab ich auch auf meinen erlernten Beruf keinen Bock mehr. Jeder "Horst" am Band verdient erheblich mehr und wenn ich z.B. sehe, was die ganzen Hirsel bei VW verdienen Nur ohne Vitamin B (das kommt mir doch bekannt vor:D ) geht halt z.B. bei VW nichts... -
Mit Mobbing kenn ich mich leider nicht aus, aber hast Du Deinen obersten Chef darüber informiert? Du musst Fakten sammeln, am besten alles aufschreiben. Normalerweise muss der etwas dagegen unternehmen. Zum Thema mobbing gibt es über 5 Millionen Seiten bei google. Les Dich doch mal ein wenig schlau, was man machen kann. Ich denke, Probleme mit Kollegen wären leichter zu lösen als Probleme mit dem Chef, leider.
Ich nehme an, Du suchst parallel schon nach einem neuen Job? Wenn nicht, würde ich schnellstens damit anfangen. Leider weiß ich aus unserer Region, dass es Jobs für Ergotherapeuten leider nicht wie Sand am Meer gibt... -
Also ich würde ganz freundlich schreiben, dass das zuviel erhaltene Geld umgehend zurückerstattet wurde. Evtl. nochmal zur Sicherheit mit dem SB in Verbindung setzen. Dann würde ich abwarten. Ich vermute mal, da wird dann nichts mehr kommen.
P.S.: Schreib doch mal hier das Mitglied "advokat" persönlich an oder warte, bis er sich hier zu Wort meldet! -
Ich weiß, Kohle ist knapp, aber kannst Du Dich nicht mal nach nem preiswerten Auto umschauen??? Ich habe mir z.B. für den Winter einen alten Opel Corsa mit frisch HU/AU für läppische 200,- Euro gekauft. Klar kommen dann noch Steuern und Versicherung dazu, aber das ist auch nicht die Welt. Und wenn man dafür im Gegenzug womöglich ne feste Stelle bekäme wärs das doch wert oder?
Unter uns: Oder willst Du das evtl. gar nicht, weil Du Angst hast, dann für immer in den verdammten Zeitarbeiterfirmen festzuhängen? Dafür hätte ich durchaus Verständnis -
WAS??? Als hätte man nicht schon Sorgen genug. Wir hatten letztes Jahr einen ähnlichen Fall. Da bin ich zum Amt "gekrochen", habe die aktuellen Kontoauszüge vorgelegt, der SB hat alles ausgerechnet und wir haben das zuviel erhaltene Geld zurückgezahlt. Ende.
Das müsste ja der SB zur Anzeige gebracht haben oder? Unglaublich... -
Ich schau gleich nochmal nach, aber soweit ich weiß, musst Du innerhalb von 3 Jahren 12 Monate gearbeitet haben. Dann hast Du Anspruch auf Alg.I
Da brauchst Du aber nur beim Arbeitsamt anrufen. Das können die garantiert beantworten. Die können mir ja sogar auf den Tag genau sagen, wie lange ich irgendwo arbeiten müsste, um wieder ANspruch auf Alg.I zu haben. Nur ich habe vor der Geburt meines Sohnes quasi alles aufgebraucht und bin dann nahtlos in Alg.II übergegangen und habe den Erziehungsurlaub genommen, damit meine Frau ganz normal weiter arbeiten konnte (das wollte sie selbstverständlich so)!
Ups, sind 12 Monate in 2 Jahren -
Das klingt wirklich nicht toll. Darf ich fragen was Du arbeitest? Geht es um Mobbing? Dagegen gibt es nämlich auch Mittel und Wege...
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Zuverdienen / Unterhaltszahlungen:
Wer zuverdient oder Unterhaltszahlungen erhält, muss sich diese anrechen lassen. siehe Infografiken BMWA Es gibt jedoch Freibeträge auf Zuverdienste. Die jeweiligen Freibeträge auf Zuverdienste / Erhalt von Unterhaltszahlung sind bei den Behörden zu erfragen. Langzeitarbeitlose dürfen ab 1. Oktober 2005 mehr hinzuverdienen.
- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Beispiele: Bei 400-Euro-Zusatzverdienst bleiben 160 Euro frei und bei 600-Euro-Zusatzverdienst sind es 200 Euro. Vom Zusatzverdienst wird zunächst der Freibetrag von 100 Euro abgesetzt und auf den so reduzierten Betrag dann der Prozentsatz angewendet.D.h., da Du ja schon die 100,- Euro Freibetrag ausnutzt, darfst Du von dem 1,- Euro Job fantastische 20% für Dich behalten! Herzlichen Glückwunsch Mehr sag ich dazu lieber nicht, sonst reg ich mich wieder auf.