Mein Bescheid ist grundsätzlich bis zum 31.12. gültig.
Nur das Einkommen meiner Frau ist immer hart an der Grenze zum Gesamtbedarf, daher wird für manche Monate Geld bewilligt und für andere wieder nicht. Im August waren es knapp 120,- Euro zuviel Lohn, also gibts nichts und eben auch nichts für September, da ja das Zuflussprinzip gilt und der tatsächliche Lohn (und die Lohnabrechnung) erst Mitte September kommt, und der Bescheid ja quasi immer nachträglich korrigiert wird.
Da dort (also Lohnabrechnung Sep.) aber keine Mehrarbeit ausgezahlt wird, haben wir wieder Anspruch auf rund 50,- Euro und hätten ja somit grundsätzlich auch den Anspruch auf die Trainingsmaßnahme. Nur kann ich das ja alles erst frühestens Mitte Sept. mit den Lohnabrechnungen beweisen:(
Und genau das nervt. Diese ganzen "Umstände" muss ich vermutlich morgen früh erstmal dem neuen Arbeitgeber "verklickern".
Achso: Nein, die Vollzeitstelle ist ein gut bezahlter Facharbeiterposten und ich wäre das Amt los, bzw. die mich. Die 4 Wochen Einarbeitung erfolgen Entgeltlos, d.h., ich bekäme nur das Geld vom Amt (oder eben auch nichts). Vom neuen Arbeitgeber gibts nichts, darum jawohl auch die Beantragung der Trainingsmaßnahme. Sonst hätten die mich ja direkt einstellen können (möchten eben das Geld für die 4 Wochen Einarbeitung sparen).