Beiträge von Mausezahn

    Hallo,


    habe mich verschrieben...Er zahlt Beiträge zur privaten Kranken-und Pflegeversicherung. Von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist er befreit.
    Wir möchten kein Alg 2 beantragen. Es gibt doch die Möglichkeit nur diese Zuschüsse zu beantragen. Was müsste alles an Formularen ausgefüllt werden?


    LG
    Mausezahn

    Hallo,


    mein Partner ist selbständig und zahlt Beiträge zur Privaten Renten-und Pflegeversicherung, ebenso hat er eine Private Rentenversicherung. Wir erhalten kein ALG2, sondern Wohngeld und Kinderzuschlag.
    Nun habe ich gelesen, dass man einen Zuschuss zu diesen Beiträgen beantragen kann, ohne ALG2 zu beziehen. Wäre dies neben Wohngeld und Kinderzuschlag möglich?


    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    ich war letzte Woche zur Antragsabgabe und Berechnung. Meinen Bescheid erhalte ich diese Woche. Da ich ergänzend Alg2 erhalte, wird das ja verrechnet. Von der Arge erhielt ich schon die neue Berechnung und da steht mein Alg1 Anspruch drin. Da wissen die ja mehr wie ich! Ich bin erschrocken über den Betrag, denn letzte Woche wurde mir was anderes ausgerechnet.
    Ich war zwei Jahre in Elternzeit und habe danach einen Monat 32,5 Wochenstunden und einen Monat 20 Wochenstunden gearbeitet. Ich möchte mich nun dem Arbeitsmarkt 25 Wochenstunden zur Verfügung stellen. Die Bearbeiterin beim Arbeitsamt erklärte mir, dass ich da keine Abzüge hätte, da ich ja zuletzt auch nur 20 Wochenstunden gearbeitet habe. Als Berechnungsgrundlage wurde ein fiktives Einkommen genommen. Darf mein Anspruch gekürzt werden, wenn ich mich nur Teilzeit zur Verfügung stelle und auch vorher nur Teilzeit gearbeitet habe?


    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    bin gerade am Ausfüllen des Alg1 Antrages. Ich möchte mich für 25 Std./Woche zur Verfügung stellen. Was schreibe ich bei Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (Mo - So)? Bei 25 Wochenstunden wären das ja 5 Std. täglich, dazu kommt Fahrzeit...Mein Partner ist selbständig und arbeitet bis abends. Vielleicht kann mir jemand helfen, muss den Antrag morgen abgeben.


    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    das 3. Jahr Elternzeit müsste ich ja jetzt bei der Arge "beantragen". Ich habe ja nun schon 2 Monate gearbeitet, geht das dann trotzdem? Mein Kind besucht die Kinderkrippe, habe auch Kostenübernahme beim Jugendamt beantragt. Kann es da Probleme geben?
    Möchte mir dann im Laufe des 3. Jahres selbst ´nen Job suchen.



    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    ich habe zum Ende meiner Elternzeit mein Arbeitsverhältnis gekündigt.Habe bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und wurde jetzt von diesem in der Probezeit gekündigt. Habe in der Elternzeit nicht gearbeitet und ergänzend AlgII erhalten. Bekomme ich jetzt AlgI oder AlgII? Mein Kind ist zwei Jahre alt und geht in eine Kindertagesstätte. Da mein Partner aber selbständig ist und bis abends und teilweise am Wochenende unterwegs ist, möchte ich nur Teilzeit arbeiten. Kann auch keinen Schichtdienst machen. Welche Rechte habe ich? Kann die Arge mich zum Annehmen jeden Jobs zwingen? Ist es von Bedeutung, dass mein Kind noch keine drei Jahre alt ist?


    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    da ich seit kurzem wieder im Arbeitsverhältnis stehe, soll ich nun monatlich die Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen. Meines erachtens würde da auch die Lohnabrechnung reichen, aber ich befürchte die ARGE besteht darauf. Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Bei anderen Ämtern muss diese ja auch nicht ausgefüllt werden und ich möchte auch nicht, dass der AG Kenntnis davon erlangt.


    MfG
    Mausezahn

    Hallo,


    hab zu meiner Frage noch keine eindeutige Antwort gefunden und hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich befinde mich in Elternzeit (2 Jahre) und mein Partner ist selbständig. Wir beziehen ergänzend ALG2. Mein Partner würde gern die 2 Partnermonate (13. und 14. LM) in Anspruch nehmen. Würden dann nur das Mindestelterngeld (300€) beantragen.
    Müssen dies ja bestimmt der ARGE melden. Kann es da Probleme geben, weil er ja dann nur max. 30 Std. wöchentlich arbeiten darf. Angerechnet dürfte es ja nicht werden, oder?
    Vielen Dank!


    MfG
    Mausezahn