Widerspruchsbescheide in dem Sinne haben wir, glaube ich, noch nicht. Wir haben ein Schreiben, indem die Agentur uns eben das Angebot macht auf die Rückforderung der Fernwärme zu verzichten, wenn wir die Rückforderung wegen meines gestiegenen Gehalts akzeptieren (der Betrag wäre niedriger als die Rückforderung der Fernwärme). Wir sollen bis zum 20. August antworten, oder die Bearbeiterin sieht das Angebot als akzeptiert an.
Die Bearbeiterin der Widerpruchsstelle schreibt nur:
"Mit Bescheid vom 18.10.07 wurden Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von X Euro bis 31.03.08 berücksichtigt.
Abschläge an die Mainova in Höhe von X Euro monatlich waren jedoch nur bis einschließlich Dezember 2007 fällig.
Diese wurden somit von Januar bis März 2008 zu Unrecht berücksichtigt.
Eine Minderung des Rückforderungsbetrages ist daher nicht möglich."
Mainova ist unser Fernwärmelieferant. Mehr hat sie dazu nicht geschrieben, deswegen weiß ich ja auch nicht, nach welchem Paragraphen oder welcher Vorschrift sie diese Aussage tätigt.