@ uiffi und Horst Grunert:
Es wäre nett, wenn ihr eure privaten Streitigkeiten per PN und nicht hier im Thread austragen würdet, denn eure letzten Posts haben nciht mehr viel mit der Ausgangsfrage zu tun.
Liebe Grüße,
Jana
@ uiffi und Horst Grunert:
Es wäre nett, wenn ihr eure privaten Streitigkeiten per PN und nicht hier im Thread austragen würdet, denn eure letzten Posts haben nciht mehr viel mit der Ausgangsfrage zu tun.
Liebe Grüße,
Jana
P.S.: Wie willst du den Bewerbungstermin wegen fehlender Antwort verpassen, wenn du hier schon den Termin reingeschrieben hast?
...
@ Damaja: Ich würde, wie schon geraten, entschlossen auftreten und einen höheren Lohn fordern. Wenn die normale Vergürung für diese Arbeit bei 10 Euro/Stunde liegt, sind 6 Euro 40 % weniger und damit absolut nicht akzeptabel. Jemand hat hier geschrieben, dass man Dumpinglöhne ablehnen kann ohne sanktioniert zu werden, wenn der Lohn mind. 30 % unter ortsüblicher oder tariflicher Bezahlung liegt. Vielleicht kann der/diejenige hier auch einen § oder ein Gerichtsurteil dazu nennen, damit man sicher ist?
P.S.: Ich habe es erlebt, dass die ZAF bei uns einen eigenen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt haben und nach Tarif entlohnen, danach auf jeden Fall fragen. Eventuell kannst du dich im Vorfeld schon über eventuell für diese Stelle geltende Tarife bei ver.di informieren (die geben Infos und Tarifverträge zwar eigentlich nur an Mitglieder raus, aber wenn man nett fragt und erwähnt, dass man sich demnächst anmelden wolle, bekommt man die auch so ...)
Ansonsten: Forsch verhandeln, nicht einschüchtern lassen und alles, was dir nicht klar ist, solange hinterfragen, bis du es verstehst. Und: lass dich nicht dazu drängen, sofort einen Vertrag zu unterschreiben, du musst GElegenheit haben, den Vertrag ggf. prüfen zu lassen. Also mit nach Hause nehmen und eine Frist vereinbaren, bis wann du dich entscheiden musst.
Liebe Grüße,
Jana
Unser Antrag läuft am 30.6 aus und wir haben am Wochenende den Weiterbewilligungsantrag per Post bekommen. Aber ich muss morgen früh trotzdem erst noch zur ARGE rennen und mir die Anlage EKS (Einkommen aus Selbstständigkeit) besorgen, da die natürlich fehlt, obwohl ich als Selbstständige gemeldet bin und sogar eine SB habe, die sich ausschließlich um Selbstständige kümmert. Dafür habe ich die Einkommensbescheinigung bekommen, die der AG ausfüllen müsste (der natürlich nicht vorhanden ist ...)
Also den Antrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf stellen, damit die Weiterbewilligung rechtzeitig durch ist und das Geld nahtlos weitergezahlt wird. (Letztes Mal stnd bei uns sogar ein Abgabetermin ca. 1 Monat vor Ablauf drauf, um die nahtlose Bewilligung sicherzustellen ...)
Liebe Grüße,
Jana
Maarc,
auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung können Kinder U25 nicht einfach eine eigene Wohnung beziehen und ALG II bekommen.
Ich weiß nicht, ob die Mutter sich einfach weigern kann, ihn beim Umzug mitzunehmen, aber es könnte möglich sein, da der 25. Geburtstag kurz bevor steht.
Und Probieren geht bekanntlich über Studieren, also einfach mal anfragen;)
Liebe Grüße,
Jana
In dem Fall wirst du mit deinem Auszug wohl bis zum Geburtstag warten müssen, wenn du dir alleine keine Wohnung leisten kannst. Die ARGE muss dich erst ab 25 unterstützen und in deinem Fall sehe ich dann auch keinen Grund für die Härtefallregelung.
Tut mir Leid, dass ich dir keine positivere Antwort geben kann, aber bis September ist es ja glücklicherweise nicht mehr sooo lang ...
Liebe Grüße,
Jana
Wenn du für den ALG II-Bezug meinst, wird normalerweise der Geburtstag genommen, nicht das Jahr. Zumindest habe ich noch nichts Anderes gehört ...
Ich weiß aber nicht, ob deine Mutter dich so einfach vor die Tür setzen kann, da sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Vielleicht kann dir jemand Anderes hier noch mehr dazu sagen. Gibt es denn - außer dem Zusammenzug deiner Mutter mit ihrem Lebensgefährten - noch andere Gründe, warum du bei ihr ausziehen musst?
Liebe Grüße,
Jana
Campino,
die Wohnung, die Umzugskosten und die Erstausstattung musst du aber im Vorfeld, also vor unterschreiben des Mietvertrags beantragen. Den Antrag auf ALG II solltest du auch bereits im Vorfeld stellen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Es gibt immer mal SB, die sich querstellen und erstmal solche Sachen ablehnen und dann muss man sich sein Recht erstreiten, also vorher die Zusicherung abholen und mit der Familiengründung argumentieren.
Liebe Grüße und viel Glück für euch beide!
Jana
Ob ALG II möglich ist, weiß ich nicht, das können dir vielleicht andere sagen.
Wenn nicht, bleibt auf jeden Fall noch Wohngeld, das du allerdings nur bekommst, wenn du dann damit über die Runden kommen würdest.
Was sonst noch möglich wäre, weiß ich nicht.
Frag doch vielleicht einfach mal bei deinem SB persönlich an, manchmal haben sie Ermessensspielraum.
Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.
Liebe Grüße,
Jana
Kitty, das stimmt so nicht ganz. Durch die Hochzeit können beide zusammen eine Wohnung nehmen. Er muss dann auch ALG II bekommen, soweit ein Bedarf weiterbesteht. Sollte das Einkommen der Ehefrau hoch genug sein, könnte natürlich Wohngeld vorrangig sein, aber grundsätzlich ist ein eigener ALG II-Bezug unabhängig von der Mutter nach einer Hochzeit möglich.
Eine eigene Familiengründung ist eine der Ausnahmesituationen, in denen auch U25 einen Anspruch auf ALG II bekommen. Dazu zählen sowohl Schwangerschaft als auch Hochzeit, sogar der Zusammenzug mit einem Partner mit der Absicht, eine Familie zu gründen, kann schon so ausgelegt werden.
Liebe Grüße,
Jana
Was ist eine EK, was eine VM?
Wenn du seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen sollst, weigere dich. Ansonsten werdet ihr garantiert als BG gewertet und es wird schwierig, da wieder raus zu kommen.
Ihr solltet bei Antragsabgabe ein Schreiben mit abgeben, dass ihr nicht finanziell füreinander einsteht und erstmal auf Probe zusammenwohnt. Beruft euch dabei auf den §, dass eine BG erst nach einem Jahr angenommen werden darf (sorry, weiß den § grad nicht).
Liebe Grüße,
Jana
Ich würde einfach einen Hartz IV-Antrag stellen, dann weißt du hinterher, ob du was bekommst und wenn nicht, muss die Ablehnung begründet sein. Und ja, stell den Antrag am besten direkt morgen, denn die Bearbeitung kann 4-6 Wochen dauern. Fehlende Bescheide kannst du noch nachreichen, aber einen Anspruch gibt es erst ab Antragsdatum.
Sollte die ALG II bewilligt werden, wird deine Miete zuerst voll übernommen. Wahrscheinlich wirst du dann eine Umzugsaufforderung bekommen und müsstest dir innerhalb von 6 Monaten eine andere Wohnung suchen. Allerdings sehe ich in dem von dir geschilderten Fall einen Härtefall, da deine Tochter die vorherigen Umzüge schon nicht gut verkraftet hat und jetzt sowieso in einer schwierigen Phase (durch die TRennung) ist und ihr gewohntes Umfeld ihr bei der Bewältigung helfen kann. Eventuell kann dir das Jugendamt dabei helfen, dass die ARGE die Miete weiterhin wegen unzumutbarer Härte eines Umzuges in voller Höhe trägt.
Ich wünsche dir viel Glück und drück dir die Daumen, dass du aufstockendes ALG II bekommst!!!
Liebe Grüße,
Jana
@ Horst: Ich bin nicht neidisch und ich habe Diana auch nicht angegriffen, sondern verwundert nach dem Grund gefragt. Und ja, mir ist auch durch den Kopf geschossen, dass da eventuell einfach nur soviel Geld wie möglich abgezogen werden soll, in dem Fall hätte ich hier keine weiteren Beiträge mehr zu geschrieben und auch dieser Person nicht mehr geholfen. Da Diana mir ihre Situation (danke) erklärt hat, weiß ich jetzt, dass sie in der Tat einen guten Grund dazu hat und werde ihr auch weiterhin gerne helfen.
@ Diana: Wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und nicht gemeinsam wohnt hat in meinen Augen die ARGE auch kein Recht, euch eine BG zu unterstellen. Allerdings ist euer Fall recht speziell und wenn die ARGE euch Probleme macht, würde ich direkt zu einem Anwalt gehen und mir dort Rat holen.
Viel Glück!!!
Liebe Grüße,
Jana
Ich glaube nicht, dass die ARGE euch zum Zusammenzug zwingen kann, aber ich stelle mir ernsthaft die Frage, warum ihr nicht zusammenwohnt, wenn ihr einen gemeinsamen Sohn habt und ja offensichtlich zusammen seid. Gibt es dafür einen guten Grund, oder seid ihr nur auf die staatlichen Leistungen aus???
Hallo Pedro,
soweit ich weiß, bekommen Kinder unte 25 nur den Satz für die U18jährigen, wenn sie noch bei den Eltern wohnen und eigentlich keinen eigenen Anspruch haben.
Zu der Maßnahme: Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, kannst du meines Wissens nach die Maßnahme sofort beenden, da der Job dann natürlich vorgeht. Ohne Job wirst du diese Maßnahme allerdings machen müssen, da dir ansonsten die komplette Streichung deiner Leistungen droht.
Liebe Grüße,
Jana
Also, ich bekomme auch Hartz IV und ich würde 5 Euro pauschal pro Bewerbung bekommen ...
@ Uschi: Du musst, BEVOR du Bewerbungen schreibst, bei deinem SB die Erstattung der Bewerbungskosten beantragen. Dann bekommst du einen Antrag mit Datum versehen und kannst in die Liste alle ab diesem Datum getätigten Bewerbungen eintragen. Auf Verlangen des Sb musst du zu jeder Bewerbung mindestens das Anschreiben, noch besser das Ablehnungsschreiben des AG vorlegen können.
Für die Bewerbungen, die du vor einem Antrag auf Erstattung geschrieben hast, kannst du nachträglich nichts mehr wiederbekommen. Wurde mir auch erst gesagt, nachdem ich schon knapp 40 Bewerbungen geschrieben hatte und die Pauschale dafür zurückbekommen wollte ...
Die Fahrtkostenübernahme muss jedes Mal einzeln beantragt werden. Dann bekommst du ein Formular, dass von deinem potenziellen AG ausgefüllt werden muss, und wenn du das dann abgibst, bekommst du von der ARGE die entstandenen Fahrtkosten erstattet.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo Eagle Wing,
da dein Bruder auch noch Kindergeld erhält und der Überhang nicht höher als das Kindergeld ist, ist die Anrechnung auf den anderen Bedarf rechtens. Der Teil des Kindergeldes, den dein Bruder nicht zur Deckung seines eigenen Bedarfes braucht, darf auf die Leistungen der anderen BG-Mitglieder angerechnet werden.
Ob allerdings schon Wohngeld in Abzug gebracht werden darf, wenn es noch gar nic gewährt wurde, weiß ich nicht (und glaube es eigentlich auch nciht ...)
Liebe Grüße,
Jana
Bewerbungskosten müssen im Vorfeld beantragt werden, ebenso die Erstattung der Fahrtkosten (dafür muss der potenzielle AG dann eine Anlage ausfüllen, dass er die Fahrtkosten nicht erstattet).
Bewerbungskosten werden bis max. 260 Euro im Jahr erstattet.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo,
sobald das Kind auf der Welt ist (eventuell auch schon während der Schwangerschaft?), bildet sie eine eigene BG mit dem Kind. Das Einkommen der Eltern ist dann egal!!! Sie hat dann auf jeden Fall Anspruch auf ALG II und eine eigene Wohnugn für sich und das Kind. Der Kindesvater muss Unterhalt zahlen, wenn er dazu in der Lage ist. Dieser Unterhalt wird auf den Bedarf angerechnet, ebenso das Kindergeld.
Liebe Grüße,
Jana