Beiträge von Jana1987

    Ich kenne es von Anfang an nur so, dass ich meine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreiben und belegen muss. Warum ist das bei dir nicht möglich? Du musst doch wissen, ob du Ausgaben in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit hast oder nicht ...


    Telefon und Internet können übrigens ohne Probleme pauschal zu 50 % als Ausgaben abgezogen werden, wenn sie teils beruflich und teils privat genutzt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du jetzt nur noch 200 Euro aufstockendes Hartz IV bekommst, wärst du mit einem 400 Euro-Job aus dem Bezug raus. (Sofern du wirklich 400 Euro verdienst.)


    Von 400 Euro werden 240 Euro angerechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Grundsätzlich musst du bei ALG II-Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn ein Kleinkind da ist, greift eine Ausnahmeregelung, damit das Kind betreut werden kann.


    Ich selber musste meine Weiterbildungspläne ändern, um nicht währenddessen mittellos zu werden, weiß also, wovon ich rede... :(


    Das heißt für dich, du musst "neben" einer zweiten Ausildung praktisch in Vollzeit arbeiten können, was vermutlich nur neben einer Abendschule oder einem Fernstudium geht. Ansonsten müsstest du zusehen, dass du während deiner Ausbildung soviel verdienst, dass du mit Wohngeld und eventuell Kinderzuschlag über die Runden kommen würdest. Für dein Kind müsste die ARGE ja weiterhin zahlen, wenn sie jetzt dafür zahlt.


    Viel Erfolg und liebe Grüße,
    Jana

    Meines Wissens nach MUSS die ARGE auch eine unangemessene Wohnung bezahlen, wenn nachweislich in einem bestimmten Zeitraum keine angemessene gefunden werden konnte. Also wie schon gesagt alle Absagen und alle dir zusagenden Wohnungsangebote sammeln und damit bei dem SB vorsprechen. Wenn er trotzdem eine nur leicht unangemessene Wohnung (z. B. wegen 30 Euro) ablehnt, dann verlange von ihm, dass er dir eine angemessene Wohnung vorlegt, da du trotz intensiver Bemühungen keine finden konntest. Ansonsten soll er dir die andere Wohnung bewilligen. Du kannst ihn ja auch noch darauf hinweisen, dass du ohne eine Wohnung in Köln in kurzer Zeit wieder arbeitslos wirst und ob das eher in seinem Sinn liegt.


    Ach ja, und frag ihn, ob die ARGE dir die Maklerkosten bezahlt, damit du eventuell doch noch eine angemessene Wohnung findest ... schließlich willst du dich ja um eine angemessene Wohnung bemühen.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Da du dem Arbeitsmarkt während der Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehen würdest, stehen dir dann auch keine Leistungen nach SGB II mehr zu. Bafög steht dir ebenfalls nicht zu, da du zu alt bist (außer, die Kindererziehungszeit verschiebt die Altersgrenze deutlich ...). Sprich: Außer den Leistungen für dein Kind würdest du keinerlei finanzielle Hilfen mehr bekommen. Sofern du nicht neben der Schule einen Nebenjob machen kannst und damit genug verdienst, dass Wohngeld infrage kommt, wird eine Ausbildung in deiner Situation wohl nicht machbar sein.


    Das Einzige, was eventuell klappen könnte, wäre wie von Kitty vorgeschlagen eine von der ARGE bewilligte Weiterbildung.


    Viel Erfolg!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Kitty, bist du dir ganz sicher dass die Miete auch bei wiederholten Sanktionen nicht gestrichen werden darf? Ist es nicht so, dass die erste Sanktion 30 % der RL, die zweite Sanktion 100 % der RL und die dritte Sanktion dann komplette Sperrung ist???


    Du verunsicherst mich gerade echt ...
    Vielleicht weiß ja jemand anderes auch noch genaueres dazu, evtl. mit §?


    Liebe Grüße,
    eine etwas verunsicherte Jana

    Im Übrigen muss sie für ALG II-Bezug erwerbsfähig sein; wenn sie sich als nicht arbeitsfähig meldet, würde sie in die Sozialhilfe fallen und nicht in ALG II. Vielleicht sollte sie einfach mal mit ihren SB reden, ob sie während des ALG I-Bezugs die Pflege übernehmen darf, wenn sie damit dem Arbeitsmarkt für eine absehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Was soll denn die Äußerung deiner Eltern? Was hat die Herkunft deines Freundes (vor allem, wenn er einen deutschen PAss hat) mit dem Jugendamt zu tun??? Er ist der Vater deines Kindes, da ist es doch völlig egal, woher er kommt ...


    Also, wenn du der Meinung bist, ihr schafft das in einer eigenen Wohnung, dann geh zur ARGE und beantrage den Umzug und die Erstausstattung. Lass dir von deinen Eltern da keinen Quatsch einreden, sondern geh deinen Weg!


    Alles Liebe,
    Jana

    Was soll denn die Äußerung deiner Eltern? Was hat die Herkunft deines Freundes (vor allem, wenn er einen deutschen PAss hat) mit dem Jugendamt zu tun??? Er ist der Vater deines Kindes, da ist es doch völlig egal, woher er kommt ...


    Also, wenn du der Meinung bist, ihr schafft das in einer eigenen Wohnung, dann geh zur ARGE und beantrage den Umzug und die Erstausstattung. Lass dir von deinen Eltern da keinen Quatsch einreden, sondern geh deinen Weg!


    Alles Liebe,
    Jana

    Man muss dabei unterscheiden, ob nur ein Mitglied ein Einkommen erzielt, dann wird logischerweise auch nur ihm der Freibetrag gewährt. Wenn aber mehrere Miglieder eigenes Einkommen haben, müsste jeder für sein Einkommen den entsprechenden Freibetrag bekommen.


    (Während ich gearbeitet hatte, wurde auch nur mir der Freibetrag abgezogen, das restliche Einkommen wurde dann in der Berechnung auf alle BG-Mitglieder aufgeteilt.)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wie wäre es einfach mit der Wahrheit???


    Wenn du denen "irgendwas" erzählst und das herauskommt, bekommst du garantiert deutlich mehr Probleme, als wenn du einfach von Anfang an die Wahrheit sagst.


    Außerdem, was soll groß passieren? Im schlimmsten Fall übernehmen sie nicht die gesamten Nebenkosten, weil sie zu hoch sind. Dann könntest du aber immer noch mit deinem Vermieter reden und versuchen, mit dem eine andere Lösung zu finden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Christian, auch ein Weiterbewilligungsantrag kann Wochen dauern. Als wir Ende letzen Jahres unseren Weiterbewilligungsantrag geschickt bekommen haben, stand drauf, dass wir ihn bis spätestens 5.12. abgeben müssen, damit Ende Dezember das Geld nahtlos weitergezahlt wird. Der 18. eines Monats ist also recht spät ...


    Wenn du kein Geld mehr für nächsten Monat hast, geh Dienstag direkt persönlich hin und bitte um einen Vorschuss, da du mittellos bist, wenn das Geld nicht auf dem Konto ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    uiffi, vielleicht solltest du mal richtig lesen, die Fragestellerin will nicht, dass die ARGE ihr eine Wohnung sucht, sie möchte nur eine angemessene Wohnung für sich und ihren Verlobten bewilligt bekommen.


    @weinende Seele: Meiner Meinung nach sind 29 qm für zwei Personen wirklich arg wenig. Sucht euch eine angemessene Wohnung und geht dann mit dem Angebot zur ARGE und erklärt, warum ihr umziehen wollt. Sollten sie einen Umzug in eine angemessene Wohnung tatsächlich ablehnen und sich weigern, eine höhere Miete im angemessenen Rahmen zu übernehmen, lasst euch die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, damit ihr darauf reagieren könnt.


    Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn ihr verheiratet seid, dürft ihr auf jeden FAll zusammenziehen und bildet dann auch eine eigene BG, d.h . deinem dann Ehemann würden auch Leistungen zustehen.


    Ansonsten wie gesagt: Versuchen könnt ihr es, aber es ist nicht gesagt, dass dein Freund (Verlobter) vor eurer Hochzeit schon Leistungen bekommt. Wenn er also ohne Genehmigung vor eurer Hochzeit zu dir zieht, kann es euch passieren, dass du nur noch die halbe Miete und deine Regelleistung bekommst, während er gar nichts bekommt.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Und arbeitslos melden sollte er sich bereits drei Monate vor Ende seiner Ausbildung, wenn er weiß, dass er danach nicht übernommen wird. Wenn er arbeitssuchend gemeldet ist, kann er auf jeden Fall danach erstmal wieder zurück in die Familienversicherung bei seinen Eltern, bis er 23 ist.

    Deshalb kann (und muss) er sich trotzdem arbeitslos melden. Wenn er das nicht macht, wird die Krankenversicherung seiner Eltern ihn auch nicht als familienversichert weiterlaufen lassen.


    Und wenn ihr der ARGE glaubhaft machen könnt, dass ihr eine feste Bindung eingehen wollt, könnt ihr Glück haben, dass sie es doch genehmigen. Nämlich dann, wenn sie es als Familiengründung einstufen. Das ist eine der Ausnahmen, in denen die ARGE auch unter 25jährigen Leistungen bewilligt. Normalerweise tritt das ein, wenn sie schwanger ist und beide Eltern in spe dann zusammenziehen, aber vielleicht kriegt ihr es auch so durch.


    Bei eurer Situation wird es vermutlich einfacher, wenn er nach der Ausbildung zu dir zieht und sich dann bei dir arbeitslos meldet. Allerdings solltet ihr euch vorher überlegen was ihr macht, wenn ihm keine Leistungen genehmigt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana