Kenzo,
ich habe dir deine Frage zur BG beantwortet. Und im Übrigen: Ja, ich greife viele hier im Forum an, wenn deren Posts so klingen, als wollten sie sich Leistungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen. Und so ist es auch bei euch, wenn ihr allen Ernstes eine Möglichkeit sucht, eine BG zu vermeiden, obwohl ihr ein gemeinsames Kind bekommt und zusammen wohnt.
Außerdem: Mag sein, dass Hartz IV nicht gerade üppig ist, aber viele andere Menschen müssen auch damit klar kommen und haben weniger als ihr zur Verfügung, weil ihr obendrauf noch Elterngeld habt. Und für euer Kind steht euch schließlich auch etwas zu, denn wenn ihr eine BG seid, wird dein Einkommen auf den Bedarf von euch dreien angerechnet und nicht nur auf den Bedarf deines Freundes.
Euer Bedarf setzt sich dann wie folgt zusammen:
2 x 316 Euro Regelleistung (wird zum Juni sogar noch erhöht, glaubeauf 323 Euro)
211 Euro Regelleistung für das Kind (Das Kindergeld wird komplett angerechnet)
angemessene Miete und NK
Davon abgezogen werden dann Kindergeld, Elterngeld (bis auf den Freibetrag von 300 Euro) und sonstiges Einkommen, z. B. aus Erwerbstätigkeit (das aber auch nur bis auf die Freibeträge).
Es gibt im Netz viele Rechner, die euch genau ausrechnen, ob und wie viel ihr aufstockend nach der GEburt eures Kindes noch bekommt.
Ich wünsche euch alles Gute und hoffe, dass ihr euch für den ehrlichen Weg entscheidet.
LG, Jana