Die Sache ist echt verzwickt und mir fällt spontan nichts dazu ein ...
Aber eine Frage habe ich: Warum hast du der ARGE nicht mitgeteilt, dass du wegen Klärung der Unterhaltsansprüche gezwungen bist, dich so und so lange im Ausland aufzuhalten? Immerhin hast du
- Elternzeit hin oder her - eine Mitwirkungspflicht, der du meiner Meinung nach nicht nachgekommen bist. Auch verstehe ich nicht, warum du dich so sehr weigerst, der ARGE darzulegen, wo du dich wie lange aufgehalten hast. Damit und mit deiner Erklärung der Gründe könntest du eventuell Schlimmeres noch abwenden, allerdings solltest du dich einsichtig zeigen und nicht der ARGE auch noch Gegenvorwürfe machen. Spätestens in deiner E-Mail als Antwort auf den ersten Brief (woher hast du überhaupt von dem Brief gewusst?) hättest du ihnen doch mitteilen müssen, wo und warum und wie lange du dich aufhältst.
P.S.: Eine komplette Streichung erfolgt i. d. R. dann, wenn man nach Verhängung einer Sanktion erneut einer Pflicht nicht nachkommt. Da du drei Termine verpasst hast und bereits nach dem zweiten die Sanktion verhängt wurde, ist das eine logische Konsequenz.
Liebe Grüße,
Jana