Wieso soll denn die Versicherungspauschale wegfallen??? Die ist Bestandteil des Grundfreibetrags von 100 Euro und, soweit ich weiß, bei Erwerbseinkommen IMMER zu gewähren (da es ja schließlich ein Grundfreibetrag ist ...). Wenn er dir die Versicherungspauschale streicht, dann bin ich mal auf die Grundlage dafür gespannt ...
Zu der anderen Frage: Ich müsste raten, da ich es nicht genau weiß. Aber ich würde davon ausgehen, dass die 75 Euro aus Erwerbseinkommen in den Grundfreibetrag fallen und damit anrechnungsfrei bleiben. Zur Elterngeldrückzahlung kommt es darauf an, warum es zu dieser Rückzahlung kommt und wieviel Elterngeld vorher bezogen wurde. Bis 300 Euro monatlich ist auch Elterngeld anrechnungsfrei, und wenn die Rückzahlung in diesen Rahmen fällt (d. h. in dem Monat, in dem die Rückzahlung entstanden ist, bestand kein höherer Anspruch als 300 Euro), sollte sie eigentlich auch anrechnungsfrei bleiben.
Aber wie gesagt: Das ist nur meine eigene Meinung, weil ich mich mit so einerKonstellation nicht auskenne.
Liebe Grüße,
Jana