Beiträge von Jana1987

    Wenn du 14 Monate lang 300 Euro Elterngeld bekommen hast, dann hast du den Freibetrag des Elterngeldes voll ausgeschöpft. Wenn also die Nachzahlung jetzt zusätzlich ist, dann wird sie auch komplett angerechnet. Elterngeld wird ja nur maximal 14 Monate gezahlt, soweit ich weiß.


    In deinem Fall müsste es also meiner Auffassung nach so aussehen, dass dein Erwerbseinkommen anrechnungsfrei bleibt, das Elterngeld aber ohne FReibetrag voll angerechnet wird ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wieso soll denn die Versicherungspauschale wegfallen??? Die ist Bestandteil des Grundfreibetrags von 100 Euro und, soweit ich weiß, bei Erwerbseinkommen IMMER zu gewähren (da es ja schließlich ein Grundfreibetrag ist ...). Wenn er dir die Versicherungspauschale streicht, dann bin ich mal auf die Grundlage dafür gespannt ...


    Zu der anderen Frage: Ich müsste raten, da ich es nicht genau weiß. Aber ich würde davon ausgehen, dass die 75 Euro aus Erwerbseinkommen in den Grundfreibetrag fallen und damit anrechnungsfrei bleiben. Zur Elterngeldrückzahlung kommt es darauf an, warum es zu dieser Rückzahlung kommt und wieviel Elterngeld vorher bezogen wurde. Bis 300 Euro monatlich ist auch Elterngeld anrechnungsfrei, und wenn die Rückzahlung in diesen Rahmen fällt (d. h. in dem Monat, in dem die Rückzahlung entstanden ist, bestand kein höherer Anspruch als 300 Euro), sollte sie eigentlich auch anrechnungsfrei bleiben.


    Aber wie gesagt: Das ist nur meine eigene Meinung, weil ich mich mit so einerKonstellation nicht auskenne.


    Liebe Grüße,
    Jana

    An deiner Stelle würde ich mich an eine Beratungsstelle für Frauen wenden (oder für Gewaltopfer oder dergleichen, zur Not ans Jugendamt) und mir Hilfe holen. So, wie du es geschildert hast, würde ich auch Angst haben. Eine Beratungsstelle wird dich über deine Rechte aufklären und dir ggf. auch bei Behördengängen etc behilflich sein können.


    Alles Gute!!!


    LG, Jana

    Soweit ich weiß, ist der Eintritt in den Hartz IV-Bezug eine der Situationen, in denen man von einer PKV in eine GKV wechseln kann (sofern man nicht bereits über 55? Jahre ist ...). Ich würde nochmals bei einer GKV vorsprechen und einen Aufnahmeantrag stellen mit dem Verweis auf das Eintreten des Hartz IV-Bezuges.


    Wegen der fehlenden Mittel: Geh zur ARGE und verlange einen Vorschuss wegen Mittellosigkeit! Wenn sie dich ohne Geld wieder fortschicken wollen, weigere dich vehement und verlange den Teamleiter.


    Liebe Grüße und viel Erfolg!


    Jana

    Grundsätzlich darf euch die ARGE nach einem nicht genehmigten Umzug nicht weniger zahlen als bisher!!! Google dazu mal SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung.


    Allerdings bekämt ihr dann weder Umzugs-, noch Renovierungskosten, ebenso wenig die Kaution der neuen Wohnung bezahlt. Solltet ihr den ganzen Umzug aus eigener Tasche finanzieren können (z. B. mit Hilfe von Freunden, Familie), dann könnt ihr umziehen und müsst es der ARGE nur mitteilen. Sie müssen die bisher gezahlte Kaltmiete ebenso wie die angemessenen Nebenkosten der neuen Wohnung übernehmen, solange diese nicht höher sind als in eurer jetzigen Wohnung.


    Viel Glück!


    LG, Jana

    Warum kannst du dann nicht mit den Kindern einfach zu ihm ziehen? Dann hätte er weiterhin seinen Job und ihr wärt weg von Hartz IV ... ist doch eigentlich logisch, dass der Elternteil umzieht, der arbeitslos ist ...

    Nimm dir Schraders Tonfall nicht zu Herzen, ihm scheint heute einen besonders große Laus über die Leber gelaufen zu sein ...


    Aber soweit ich weiß, hast du während der schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Hartz IV. Ich hatte mich dieses Jahr selber mal erkundigt, weil ich eventuell mein Abitur nachholen und studieren wollte. Wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, gibt es aber vielleicht doch noch Möglichkeiten. Am besten sprichst du deinen SB offen darauf an und fragst ihn, was man in deinem Fall tun kann.


    Viel Erfolg!


    LG, Jana

    Michele, für mich klingt dein letzter Post leider sehr nach Schmarotzertum ... Warum suchst du unbedingt nach einem Weg, Geld vom Staat zu bekommen, selbst wenn es zu Lasten deiner Familie geht? Seid doch lieber froh, wenn ihr nicht auf die ARGE angewiesen seid!


    Sorry, aber solch eine Einstellung kann ich nicht nachvollziehen!

    Lirafe, kleine Anmerkung noch zu deiner Aussage:


    Bei 400 Euro Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag von 160 Euro.


    Es sind 100 Euro grundsätzlich frei, dann bis 800 Euro 20 % und bis 1200 Euro 10 % ;)


    Ansonsten kann ich auch nicht nachvollziehen, wie Schrader auf diesen Schwachsinn kommt. Wenn ein Erwerbsfähiger keinen einzigen Cent mehr hätte als ein Arbeitsloser, wo wäre dann noch der Anreiz, überhaupt arbeiten zu gehen? Genau deshalb gibt es doch diese Freibeträge. Damit diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, mehr haben!


    Liebe Grüße,
    Jana

    melitta, wenn du einen Teil des Hauses vermieten kannst, dann versuche doch lieber, dadurch genug Einnahmen zu erzielen, um ohne die ARGE auszukommen. Wenn du einen Antrag stellen willst, solltest du vielleicht schonmal gucken, ob du einen Anwalt findest, der dich dabei beraten kannst. Oder eine unparteiische Beratungsstelle. Der Fall ist nämlich nicht ganz einfach ...


    P.S.: Solltest du ALG II nur auf Darlehensbasis bekommen, wird auch die Krankenkasse nur auf Darlehensbasis bezahlt. Das heißt, du würdest einen großen Schuldenberg aufbauen, den im Zweifelsfall deine Tochter nach deinem Tod abbezahlen müsste ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    @ Schrader: Woraus liest du denn, dass der Auslandsurlaub ohne Erlaubnis angetreten wurde???


    @ Andreas: Ich würde, wenn irgend möglich, den Krankenschein schon vor Ablauf des Urlaubs an die ARGE faxen oder als E-Mailanhang schicken. Sollte das nicht möglich sein, solltest du deinen SB auf jeden Fall vor Urlaubsende anrufen und ihm mitteilen, was passiert ist. Dann bist du deiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Da die verspätete Rückreise ohne Verschulden eintritt, dürftest du dann eigentlich keine Sanktion zu erwarten haben. (meine Meinung)


    Liebe Grüße und gute Besserung,
    Jana

    Nein, denn wie dort steht, ist das nur eine Vermutung, die ihr entkräften könnt. Ihr müsst dazu schriftlich angeben, dass du deine Eltern nicht unterstützt und dieses Schreiben direkt mit abgeben. Die Erklärung muss übrigens von euch allen unterschrieben sein. Du solltest denen auf keinen Fall irgendwelche Auskünfte über dein Einkommen oder dein Vermögen erteilen, da ihr den Verdacht der finanziellen Unterstützung sonst noch schlechter loswerdet ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Da du für deinen Unterhalt alleine aufkommen konntest, bist du auch aus der BG herausgefallen. Ihr habt also nur noch eine HG gebildet. Das einzige, was du demnach zahlen musstest, war dein Mietanteil. Alles weitere ist dein Sache.


    Wurde dein Mietanteil denn aus den Leistungen deiner Mutter herausgenommen? Wenn nicht, geht es wahrscheinlich um die Nachzahlung dafür ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich dachte, ds gilt für beides. Wenn du eine Sperre aufs ALG I bekommst, kriegst du in der Zeit ja auch keine anderen Leistungen mehr, also 0 Euro vom Staat. Wüsste nicht, warum du dann bei gleichem Sachverhalt Geld bekommen solltest, nur weil du noch keinen ALG I-Anspruch erworben hast und direkt in ALG II rutschst.


    Aber wie gesagt, ich drück dir die Daumen!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Mh, da du einen Job gekündigt hast, kann es sein, dass du eine dreimonatige Sperre (= keine Leistungen) bekommst.


    Außerdem wirst du wohl die zuviel gezahlten Leistungen erstatten müssen, die du während deiner Arbeit bezogen hast.


    Grundsätzlich ist eine Sanktion bei dem ersten Vergehen nur 30 %, es sei denn, der Leistungsempfänger ist unter 25. In dem Fall wird komplett gestrichen.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du ohne Sperre aus der Sache herauskommst und "nur" eine Santion bekommst.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn es diesmal länger dauert, liegt das an der Erhöhung der Regelsätze. In meiner ARGE wurde das PC-Programm dafür Mitte Juni freigeschaltet, so dass mein Bescheid in der letzten Juni-Woche schon bei mir war, das Geld war am 30. Juni drauf. Meine SB hatte mir auf meine Nachfrage wegen der GEZ aber auch angeboten, falls der Bescheid am 29. Juni noch nicht da sein sollte, mir ein Schreiben mitzugeben, mit dem ich im Rathaus dann direkt und rechtzeitig die GEZ-Befreiung beantragen könne.


    Ob man sich das Geld für Rückbuchungen zurückholen kann, weiß ich aber nicht. Vielleicht kann man ja für die zukunft mit den entsprechenden Gläubigern reden, dass man das Geld erst am 2. oder 3. eines Monats abbuchen lässt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Nicole,


    das Schwierige wird sein, dass die ARGE ihm mitteilen wird, sie sei nicht zuständig, wenn er seinen Wohnsitz noch in Östereich hat (womit sie auch Recht hat ...). Also wird er wohl zuerst eine Wohnung suchen und sich ummelden müssen, dann aber ganz schnell zur ARGE und Antrag stellen, da die Leistungen erst AB Antragstellung gewährt werden.


    Bevor er aber irgendeine Wohnung mietet, sollte er sich unbedingt bei der zuständigen ARGE erkundigen, was ihm zusteht. Sprich, wie groß und wie teuer die Wohnung maximal sein darf, damit er hinterher keine Probleme bekommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Sag mal, Schrader: KAnnst du eventuell auch Tipps geben, die nicht eine Straftat darstellen??? ICh finde es einfach unmöglich, jemandem, der sowieso schon durch sein unüberlegtes Verhalten Probleme genug am Hals hat, ncoh dazu zu raten, sich vorsätzlich gesetzeswidrig zu verhalten!!!


    Wie wäre es einfach mit ein wenig Einsicht und der Wahrheit??? Wenn sie jetzt einsichtig ist und Glück hat, kommt sie mit einem blauen Auge davon. Wenn sie jetzt aber "die Dokumente verschwinden und sich eine Ausrede (=Lüge) einfallen lässt", macht sie sich vorsätzlich strafbar und hat mit deutlich härteren Strafen zu rechnen, wenn es rauskommt. Und glaubt mir, die Staatsanwaltschaft ist auch nicht blöde. Wenn die Dokumente verlangt worden sind und erst danach "plötzlich" gestohlen werden, sieht das mehr als nur verdächtig aus ...