Beiträge von Jana1987

    Schrader, richtig, es kann dauern. Aber es gibt immer noch einsweilige Anordnungen und Vorschussleistungen, bis so ein Rechtsstreit durch ist ...


    Im Übrigen zitiert die ver.di-Broschüre nicht nur Gesetzestexte, sondern auch Durchführungshinweise und Gerichtsurteile.


    So, hier habe ich das entsprechende Urteil gefunden:


    "Wenn junge Erwachsene unter 25 eigene Einkünfte haben, können sie einen eigenen Hausstand gründen - ohne den Hartz IV-Träger zu fragen. Dieser darf ihnen später auch die Übernahme der Unterkunftskosten nicht verweigern. Das befand das Sozialgericht (SG) Berlin in einem Beschluss vom 25. Oktober 2007 (Az.: S 37 AS 9503/06 ER)."


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich habe heute in einer Info-Broschüre zu ALG II von ver.di gelesen, dass die ARGE auch die Kosten für Unterkunft übernehmen muss, wenn z. B. ein U25er im April auszieht, weil er Arbeit hat, und im September ALGII beantragt, weil er gekündigt wurde oder ein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde. In so einem Fall darf man nur in Ausnahmefällen zurück zu den Eltern verwiesen werden, was im vorliegenden Fall (4 Jahre Bund) wohl nicht gegeben ist.


    Also würde ich mir nicht zu viele Sorgen machen, die ARGE muss laut der ver.di-Broschüre die angemessenen Kosten übernehmen. Allerdings solltest du darauf vorbereitet sein, eventuell mit Widerspruch und ggf Klage gegen eine Ablehnung vorgehen zu müssen ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich denke nicht, dass du rückwirkend Anspruch auf Erstausstattung hast. Außerdem bist du als Bafög-Empfänger nicht ALG II-berechtigt, von daher weiß ich nicht, ob du damals überhaupt einen Anspruch darauf gehabt hättest.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Genauere Angaben oder Paragraphen kann ich nicht nennen, doch uns wurde in dem teilweise ablehnenden Bescheid mitgeteilt, dass unsere angemessenen Heizkosten pro Monat (in der Wohnung) knapp 130 Euro betragen und nur bis zu diesem Betrag übernommen wird. Naja, unsere Abschlagzahlung für Gas beträgt dieses Jahr 102 Euro, liegt also noch gut im Rahmen ;) Und die Abrechnung der alten Wohnung haben wir noch nicht. Klar, dass für Oktober bis Dezember höhere durchschnittliche Heizkosten auftreten als im Jahresdurchschnitt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Chris, das stimmt so nicht ganz: Es gibt eine Höchstgrenze für Heizkosten, die individuell berechnet werden. Dabei werden die Personenanzahl, Baujahr und Bauart des Hauses, die Isolierung, die Etage etc (Vermieterbescheinigung ...) mit einbezogen.


    Das habe cih aber auch erst erfahren, als wir unsere Heizkostennachzahlung (sind zu Beginn der Heizperiode umgezogen, die Abrechnung ist von der neuen Wohnung ...) bei der ARGE eingereicht haben und diese nur teilweise übernommen wurde. Aber jetzt weiß ich immerhin, dass wir in einer Sch***wohnung wohnen, da sie dermaßen schlecht isoliert ist, dass uns zu zweit knapp 130 Euro / Monat (!) zustehen würden .... (unser Schlafzimmer mit drei Außenwänden wird im Winter ohne Dauerbeheizung dermaßen kalt, dass die Bettwäsche klamm war ...)


    Aber grundsätzlich sind bis zu dieser Höchstgrenze die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen, so kenne ich es auch. Und die Höchstgrenze dürfte so bemessen sein, dass man in den seltensten Fällen drüber kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Der ARGE ist die Heizungsart relativ egal, solange die Kosten im angemessenen Rahmen bleiben. Wenn du die unangemessene Wohnung anmieten willst, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du weder Umzugskosten noch Kautionsdarlehen von der ARGE bekommen wirst. Auch kann es sein, dass die ARGE nicht den angemessenen Höchstsatz für die Wohnung bezahlt, sondern nur soviel, wie du bisher von ihnen bekommst. Das solltest du im Vorfeld auf jeden Fall abklären, um keine bösen Überraschungen zu erleben ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Bei dieser schwierigen Situation würde ich einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, einen Beratungsschein kannst du beim Amtsgericht beantragen. Damit würde dich die Beratung nur 10 Euro kosten.


    Ich weiß nicht, ob dir jemand aus dem Forum wirklich helfen kann, aber abwarten.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich denke mal, aus ALG II herauszukommen, wird nicht das Problem sein. Aber ich denke nicht, dass du dann so einfach nach ein paar Wochen wieder in den Leistungsbezug kommst. Du wirst dann offenlegen müssen, von was du in der Zwischenzeit gelebt hast und warum du nicht weiter davon leben kannst.


    Aber wenn du bei einer Sanktion dir sooo einfach Geld besorgen könntest, warum willst du dann überhaupt wieder in den Bezug zurück? Du kannst doch ganz offensichtlich finanziell für dich sorgen, also muss es der Staat nicht tun ...


    P.S.: Und regelmäßige Geldleistungen werden übrigens angerechnet ...


    LG,
    Jana

    Dank dir, Lirafe :)


    Die Berechung des Einkommens aus Selbstständigkeit kenne ich, da ich sie ja bereits im dritten Halbjahr jetzt vorlegen musste;) Es wird übrigens zuerst die Schätzung abgefragt, aufgrund derer die Einkommensanrechnung für den Bewilligungszeitraum festgelegt wird (kann jederzeit geändert werden, wenn man sich stark verschätzt hat), und im Nachhinein muss man den gleichen Bogen nochmal mit den tatsächlichen Zahlen ausfüllen und eventuell zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen, während man zu hohe Abzüge erstattet bekommt.


    Hoffentlich sieht die ARGE es genauso wie du, falls es tatsächlich zu einer Trennung kommt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Dolphin,


    ich versuche mal, Licht ins Dunkel zu bringen;)


    Euer gemeinsamer Bedarf ist 646 Euro Regelleistung (2 x 323 Euro), zzgl. angemessener Miete und Nebenkosten ohne Strom und Warmwasser (das mus aus den Regelleistungen bezahlt werden).


    Ich gehe davon aus, dass das ALG I komplett, also ohne Freibeträge, angerechnet wird (sollte es anders sein, bitte verbessern!!!) Eure Miete dürfte für zwei Personen angemessen sein, also inkl. NK und Heizung 373,50 Euro, davon ziehe ich geschätzte 30 Euro für Strom und Warmwasser ab, also 343,50 Euro.


    Macht einen Gesamtbedarf von 989,50 Euro, dem ALG I i. H. v. 676,50 Euro gegenüber steht.


    Nach meinen Berechnungen müsstet ihr demnach ca. 313 Euro ALG II aufstockend bekommen.


    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Falls ich Fehler in der Berechnung habe, wird mich bestimmt noch jemand verbessern ... ;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Gut, da habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt: Mit der Trennung wäre natürlich unweigerlich auch ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung verbunden.


    Dank dir für deine schnelle Antwort:)


    Möchte halt nur wissen, ob eine Trennung mich finanziell in die Mittellosigkeit stürzen würde ... (dann wäre ich ja abhängig von meinem Partner, solange ich nicht genug verdiene, da ich nicht dauerhaft zurück zu meinen Eltern kann ... und im Übrigen auch nicht weiß, ob ich nochmal in die Familienversicherung zurück kan, da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Forums-Gemeinde,


    heute muss ich mal wieder eine Frage stellen:


    Zwischen meinem Partner (29) und mir (21) kriselt es im Moment ziemlich stark, so dass es eventuell in den nächsten Wochen zu einer Trennung kommt. Ich wohne seit März letzten Jahres mit ihm zusammen und beziehe seitdem auch ALG II (BG mit ihm). Seit knapp einem Jahr bin ich selbstständig, jedoch steigen die Gewinne nur langsam; im letzten Halbjahr hatte ich einen Gewinn von gerade mal ca. 300 Euro. Also erfolgt zurzeit noch keine Anrechnung. Von meiner SB habe ich noch Zeit bis mindestens Ende November, um weitere Kunden zu gewinnen, und ab Januar habe ich einen Großauftrag (längerfristige Einnahmen) in Aussicht.


    Nun meine Frage: Sollte es tatsächlich zu einer Trennung kommen, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Leistungen, solange meine Selbstständigkeit noch nicht tragfähig ist?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Nein, deine Krankenversicherung ist nicht überflüssig, sondern notwendig!!!


    Dein Arbeitgeber muss einen Pauschalbetrag für dich an die Bundesknappschaft zahlen (28 %, davon 13 % KV und 15 % RV). Wenn du den Vertrag unterschreibst, hast du die Wahl, auf die Rentenversicherungsbefreiung für 400 Euro-Jobs zu verzichten und die fehlenden 4,9 % von deinem Lohn dazu zu zahlen. In dem Fall würdest du eigene (wenn auch geringe) Rentenanwartschaften erwerben, was in einigen Fällen sinnvoll sein kann. Eine Krankenversicherung entsteht durch die ZAhlungen deines AG aber nicht, weswegen deine Selbstversicherung richtig war.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Doriel,


    dann wäre eine betriebliche Ausbildung ja deutlich besser gestellt als eine schulische oder ein Studium ... wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat und dann z. B. noch eine schulische Ausbildung machen möchte, bekommt man meines Wissens gar nichts mehr vom Hartz IV-Amt, selbst wenn man keinen Anspruch auf BAB oder Bafög hat.


    Ich hatte mich mal erkundigt, weil ich auf einer Berufsschule mein Abitur nachholen und danach studieren wollte, um meine Chancen zu verbessern, und mir wurde gesagt: Dann bekommen Sie aber kein Geld mehr von uns, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen! (Ich hätte keinen BAB- oder Baföganspruch gehabt ...)


    Würde mich freuen, wenn du deine Aussage belegen könntest.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn bei einem 400 EUR-Job die vollen 400 Euro verdienst, bleiben dir davon 160 Euro anrechnungsfrei. Davon könntest du dan die Studiengebühren zahlen ...


    Einen Sonderfreibetrag wird es dafür vermutlich nicht geben, aber fragen kostet ja nichts ...


    Achtung, wichtiger Hinweis: Wenn du das Fernstudium bei der ARGE angibst, weise ausdrücklich darauf hin, dass es NEBEN einer VOLLZEITSTELLE durchgeführt werden kann und du daher dem Arbeitsmarkt weiterhin UNEINGESCHRÄNKT zur Verfügung stehen wirst!!! Ansonsten könnten sie dir mal eben so den kompletten Bezug streichen ...


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Bei einer weiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch auf Hartz IV. Wenn Wohngeld auch wegfällt, muss deine Freundin wohl versuchen, mit ihrem Nettogehalt auszukommen. Aber 650 Euro sind auch nicht soo wenig ... eine Einzelperson dürfte bei Hartz IV-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft ungefähr soviel bekommen ... je nach Gegend und angemessener Miethöhe.


    Liebe Grüße,
    Jana