Schrader, richtig, es kann dauern. Aber es gibt immer noch einsweilige Anordnungen und Vorschussleistungen, bis so ein Rechtsstreit durch ist ...
Im Übrigen zitiert die ver.di-Broschüre nicht nur Gesetzestexte, sondern auch Durchführungshinweise und Gerichtsurteile.
So, hier habe ich das entsprechende Urteil gefunden:
"Wenn junge Erwachsene unter 25 eigene Einkünfte haben, können sie einen eigenen Hausstand gründen - ohne den Hartz IV-Träger zu fragen. Dieser darf ihnen später auch die Übernahme der Unterkunftskosten nicht verweigern. Das befand das Sozialgericht (SG) Berlin in einem Beschluss vom 25. Oktober 2007 (Az.: S 37 AS 9503/06 ER)."
Liebe Grüße,
Jana