Danke, genau so etwas habe ich gesucht!!!:D
Den 'Text habe ich mir jetzt in Word kopiert und ausgedruckt und werde ihn meinem SB vorlegen, falls er an seiner Auffassung festhält.
Super!
Liebe Grüße,
Jana
Danke, genau so etwas habe ich gesucht!!!:D
Den 'Text habe ich mir jetzt in Word kopiert und ausgedruckt und werde ihn meinem SB vorlegen, falls er an seiner Auffassung festhält.
Super!
Liebe Grüße,
Jana
Wir (mein Freund und ich) haben jetzt eine neue Wohnung gefunden, 64 qm, 318 kalt zzgl NK.
Die ARGE zahlt den Höchstsatz von 297 EUR zzgl Heiz-und Betriebskosten für 60 qm. Die Kaution sowie Umzugskosten übernimmt sie nicht, da die Wohnung nicht angemessen ist. Soweit, so gut.
Da wir zurzeit eine Einbauküche haben, die dem Vermieter gehört, brauchen wir natürlich für die neue Wohnung eine Küche. Jetzt hat unser SB zuerst gesagt, könnte als Darlehen gewährt werden, da es keine Erstausstattung wäre. Ich habe ihn dann freundlich darauf hingewiesen, dass die Erstausstattung nicht nur für die erste Wohnung gewährt werden muss, sondern situationsabhängig, und dass weder mein Freund noch ich bisher eine Küche besessen oder von der ARGE bezahlt bekommen haben. Daraufhin meinte er dann, in dem Fall könnte es doch bezahlt werden, er müsse sich nochmal schlau machen.
Jetzt meine Frage:
Kennt jemand hier den konkreten Paragraphen, auf den wir uns berufen können? Wenn wir das nächste Mal dahingehen und er die Übernahme der Kosten immer noch nur als Darlehen gewähren will, möchte ich ihm gerne den Paragraphen nennen können, nach dem wir Anspruch auf die Bezahlung einer Küche haben.
Liebe Grüße und danke für eure Hilfe,
Jana
Tut mir Leid, dich berichtigen zu müssen, TheNextOne, aber bei einem 400 €-Job ist man NICHT renten- und krankenversichert! Es ist richtig, dass der Arbeitgeber einn Pauschalbetrag von 30 % für die Renten- und Krankenversicherung sowie als Steuern abführen muss, trotzdem besteht für den AN kein Versicherungsschutz. In der RV kann man durch Zahlung der fehlenden %te einen Versicherungsschutz bekommen, in der KV besteht kein Versicherungsschutz. Bei unter 23jährigen oder bei Ehepartnern besteht in der gesetzlichen eine Familienversicherung, wenn das Einkommen 400 €/Monat nicht überschreitet. Wenn beide Fälle nicht zutreffen, würde ich sofort Hartz 4 beantragen, da du dort schon ab 0,01 € Leistung kranken- und rentenversichert bist.
Zu der Freiberuflichkeit: Als Publizist (Autor, Journalist etc.) ist man in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig, die wie ein AG die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen RV und KV/PV zahlt. Das Mindesteinkommen beträgt 325 €/Monat, wer darunter liegt, aber als Berufsanfänger in der KSK ist, dem werden die Beiträge von diesem Mindesteinkommen berechnet. Die Beantragung einer Steuernummer ist für Freiberufler ganz einfach und geht recht schnell. 400 €-Jobs müssen zwar nicht an das Finanzamt gemeldet werden, aber nur, weil der AG eine Pauschalsteuer dafür zahlt. Als Freiberufler würde ich ihn auf jeden Fall melden.
Dunja, mal eine Frage am Rande: Wieso glaubst du, dass man heutzutage mit 713 € netto als Alleinstehende nicht über die Runden kommt? Bei deiner niedrigen Miete würdest du vermutlich noch nicht einmal soviel als Hartz 4 bekommen:
351 € Regelleistung für Alleinstehende
220 € Kaltmiete
+ Heiz- und Nebenkosten ohne Warmwasser und Strom
Aber um dich zu beruhigen:
Der Betrag, den TheNextOne dir ausgerechnet hat, ist der Freibetrag, der anrechnungsfrei bleibt. D. h. um deinen Anspruch auszurechnen, musst du o. g. Rechnung mit deinen Nebenkosten ergänzen. Dann ziehst du von deinem Nettolohn den Freibetrag ab und ziehst das Ergebnis von deinem Hartz 4-Anspruch ab. Was da übrig bleibt, ist dein Anspruch. Natürlich vorausgesetzt den Fall, dass die ARGE deine Wohnung als angemessen anerkennt und bereit ist, die volle Miete + Neben- und Heizkosten anzuerkennen.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo Salle,
die Wohnung wurde von meinem Verlobten angemietet, während er schon im Hartz 4-Bezug stand, aber lange bevor wir uns kennen gelernt haben. ICh bin im März zu ihm gezogen, als ich eine Arbeitsstelle hatte. Nun war es über Zeitarbeit und mit der in Aussicht gestellten Übernahme ist es nichts geworden, so dass ich seit Mitte April auch wieder arbeitslos bin. Im Moment mache ich mich selbstständig (der ARGE bekannt, werde mit Seminar und danach Eingliederungsbeihilfe und Coaching unterstützt). Die Wohnung ist auf Dauer einfach zu klein für zwei Personen, darüber hinaus brauche ich ein vernünftiges Arbeitszimmer, in dem ich arbeiten kann. D. h., wir suchen eine Wohnung mit 3 Zimmern. Soweit ich weiß, muss die ARGE bei einer neuen Wohnung auch die berufliche Situation berücksichtigen, also dürften sie uns nicht damit abspeisen, dass 2 Zimmer für uns reichen (wobei, wenn die Wohnfläche an sich stimmt, würde ich mein Arbeitszimmer auch im Schlafzimmer einrichten, so dass 2 Zimmer reichen würden, auch wenn 3 Zimmer natürlich besser wären, da ich oft nachts noch arbeite).
Die Obergrenze der angemessenen Miete ist uns nun bekannt, wir suchen nur noch Wohnungen, die dem RAhmen entsprechen. Neben der Miete ist für uns aber wichtig, dass wir die Erstausstattung und die Umzugskosten inkl. Kaution bezahlt bekommen. Zurzeit haben wir eine Einbauküche und eine Gemeinschaftswaschmaschine, d. h. für die neue Wohnung fehlen uns eine komplette Küche und eine Waschmaschine, Einrichtungsgegenstände, die nicht gerade billig, aber leider unverzichtbar sind. Rücklagen sind nur noch in geringer Höhe vorhanden und werden als Kapital für meine Selbstständigkeit benötigt, da ich dort ansonsten direkt wieder einpacken kann.
Einen schönen Abend noch,
Jana
Danke für deine schnelle Antwort!
Ja, wir sind beide Hartz 4-Empfänger und bilden eine BG.
Die beiden Wohnungsangebote wurden als angemessen angesehen, trotzdem wurde uns gesagt, dass weder die Maklerprovision noch die Umzugskosten übernommen werden.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo Community,
mein Verlobter und ich haben folgendes Problem:
Seit März (ich bin bei ihm eingezogen) wohnen wir zu zweit in einer 43qm-Wohnung, die definitiv zu klein ist. Jetzt haben wir heute zwei Wohnungsangebote in der gleichen Stadt vorgelegt, die beide als angemessen angesehen werden. Bzgl. der Übernahme der Provision (evtl auch nur als Darlehen) und der Übernahme der Umzugskosten wurde uns aber gesagt, die ARGE würde nichts davon übernehmen, da sie uns ja nicht zum Umzug aufgefordert hätten.
Ist das rechtens, obwohl wir in einer viel zu kleinen Wohnung wohnen? Weil wir dann wirklich ein Problem hätten, Provision UND Kaution aus eigener Tasche zu zahlen ... Und wie sieht das dann mit der Erstausstattung aus? In unserer momentanen Wohnung ist eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört, ebenso fehlt eine eigene Waschmaschine ...
Wir wären über jeden Hinweis und/oder Rechtsgrundlage dankbar!!!
Liebe Grüße,
Jana
Wieso ist dein Bruder nicht in der Künstlersozialkasse gemeldet???
Wenn er als Künstler arbeitet, besteht dort eine VersicherungsPFLICHT für Kranken-. Pflege- und Rentenversicherung ...
Und wenn er kein Einkommen hat, verstehe ich auch nicht ganz, warum er noch kein Hartz IV beantragt hat, vor allem, da seit März seine Krankenversicherung ausgelaufen ist
Aber es kann sein, dass die Krankenkasse sich weigert, die Kosten für die Zahnbehandlung zu übernehmen, da die Beschwerden schon vor Eintreten des Versicherungsschutzes bestanden. Im Übrigen gibt es in Deutschland mittlerweile eine Krankenversicherungspflicht, deshalb hätte seine Krankenkasse ihn doch eigentlich auf den auslaufenden Versicherungsschutz aufmerksam machen müssen ...
Naja, ich drück euch die Daumen, auch wenn es etwas schlecht aussieht.
Liebe Grüße,
Jana
Wenn du mit dem Nettogehalt deiner Arbeitsstelle über die Runden kommst, kannst du dich ja jederzeit aus dem Leistungsbezug abmelden, dann können die dir gar nichts mehr vorschreiben. Wenn du allerdings weiterhin aufstockendes Hartz IV beziehst, können sie dir (leider) auch weiter reinreden.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Jana
Die neue ARGE kann dir nicht die Mietkostenübernahme verweigern, nur weil du keine Genehmigung zum Umzug hast. Sie muss in jedem Fall die angemessenen Miet-und Heizkosten übernehmen.
Wenn du umziehen willst, solltest du rechtzeitig Antrag auf Hartz IV bei der neuen ARGE stellen und, falls sie den Antrag ablehnen, sofort Widerspruch einlegen.
Für den Fall des Widerspruchs würde ich dir raten, dir den entsprechenden Gesetzestext zu ergoogeln, damit du dich im Widerspruch darauf berufen kannst.
Viel Glück!!!
Wenn die Wohnung nicht mehr als deine bisherige kostet, müssten eigentlich die Kosten übernommen werden, da auch bei unangemessener Wohnung zumindest die Kosten der alten Wohnung übernommen werden müssten ...
Soweit ich weiß, sind in jedem Fall von der zuständigen ARGE die angemessenen Mietkosten zu tragen, unabhängig davon, ob der Umzug im Vorfeld genehmigt wurde oder nicht. Wenn du sagst, die angemessenen Mietkosten würden über den tatsächlichen Kosten liegen, müssten sie eigentlich auch die Kosten übernehmen. Darüber hinaus gibt es glaube ich ein Gesetz, demnach auch bei unangemessener Wohnung zumindest die Kosten der vorherigen Wohnung bezahlt werden müssen, was in deinem Fall ja auch die tatsächlichen Kosten übersteigt. Ich würde mir an deiner Stelle wirklich Rat holen und eventuell mal die Gesetzeslage ergoogeln oder bei einem Anwalt oder einer GEwerkschaft erfragen.
Wenn meine Informationen stimmen, hast du alle Trümpfe auf deiner Seite, obwohl die Wohnung zu groß ist;)
Liebe Grüße,
Jana
Hallo und danke für die Antwort:)
Wir leben schon als Bedarfsgemeinschaft zusammen, bekommen also beide 90 % der Regelleistungen.
Nur: Wenn wir jetzt umziehen und in einem anderen Bezirk einen neuen Antrag stellen müssen, können die dann von mir verlangen, zurück zu meinen Eltern zu ziehen oder mir Leistungen verweigern, obwohl ich hier die Leistungen ohne Prüfung bekomme? Mein Freund und ich sind ja noch nciht verheiratet, also sind eigentlich meine Eltern unterhalstpflichtig ...(Hätte deshalb am Anfang auch gar nicht gedacht, dass ich überhaupt Hartz IV bekomme ...)
Liebe Grüße,
Jana
Also, ich bin vor ienigen Monaten bei meinem Freund eingezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf seinen Namen, aber seit ich in Hartz 4 gerutscht bin, bekomme ich ebenfalls den Regelsatz.
Normalerweise reicht eine Ummeldung im Rathaus und ein neuer Hartz 4-Antrag, in dem der Einzug angegeben wird.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo,
musste letztens auch meinen Bescheid zweimal vorrechnen, bevor sie es hinbekommen haben. Zu den Freibeträgen:
100 EUR Grundfreibetrag,
20% Freibetrag des Einkommens zwischen 100 und 800 EUR, also maximal 140 'EUR
10 % Freibetrag des Einkommens zwischen 800 und 1200 EUR, also maximal 40 EUR
macht zusammen maximal 280 EUR Freibetrag, gerechnet wird übrigens vom Brutto
In den 100 EUR Grundfreibetrag sind die Werbungskostenpauschale (knapp über 15 EUR), eine Versicherungspauschale (30 EUR), Riesterrente und Fahrtkosten drin. Wenn diese Aufwendungen höher sind, muss das belegt werden und die höheren Kosten werden ebenfalls als Freibetrag abgezogen.
Genaue Informationen gibt es auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfe.
Nicht aufgeben, ich war bestimmt 10x da innerhalb von 3 Monaten wegen einer Nachzahlung, bevor der Betrag einigermaßen gestimmt hat (war niedriger als von mir berechnet und immer noch falsch berechnet, aber ich werde mich nicht beschweren, dass ich ein paar EUR weniger zurückzahlen muss;)
Liebe Grüße,
Jana
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt, habe vor einem Jahr meine schulische Ausbildung abgeschlossen. Danach war ich eine ganze Zeit arbeitssuchend, ohne Leistungsbezug, da ich ja noch kein Einkommen bezogen hatte. Von Februar bis Mitte April hatte ich dann eine Stelle über Zeitarbeit und bin in der Zeit endlich mit meinem Freund (28, leider auch Hartz IV) zusammengezogen. Leider hat sich die Stelle schneller als gedacht wieder erledigt.
Nun bekommt mein Freund aber für mich auch Hartz IV, sogar ohne eine Prüfung des Einkommens meiner Eltern. Da wir bisher in einer 43 qm-Wohnung wohnen, wollen wir gerne umziehen. Sein Sachbearbeiter hat ihm auch schon gesagt, dass das gerechtfertigt wäre, da die Wohnung zu klein sei für 2 Personen. Nun wollen wir aber gerne etwas weiter weg ziehen, da hier die Arbeitsaussichten mehr als mau sind (suche seit Ausbildungsabschluss vergeblich, selbst 400 EUR-Jobs sind nicht zu kriegen, Zeitarbeit war bisher einmalige Ausnahme, mein Freund sucht schon seit Jahren)
Meine Frage ist nun: Wir müssen in einem anderen Zuständigkeitsbereich ja wieder einen neuen Hartz IV-Antrag stellen. Können die dann verlangen, dass ich wieder zurück zu meinen Eltern ziehe und uns die Wohnung verwehren, oder müssen sie uns die Wohnung und Hartz IV bezahlen, da ich ja hier schon seit Monaten die vollen Leistungen beziehe?
Liebe Grüße,
Jana