Hallo expert72,
wenn es doch keine Präzedenzfälle gibt, warum hat mein Anwalt mir dann gesagt, dass man den Erfolg einer Klage nicht einschätzen kann, WEIL ES NOCH KEIN HÖCHSTRICHTERLICHES URTEIL GIBT??? 'Gäbe es ein solches Urteil, müssten sich die unteren Gerichte auch daran halten, wie dir aber schon erläutert wurde ...
Aber mal was anderes: Wo müsste ich wohnen, um für zwei PErsonen 65 qm bezahlt zu bekommen, ohne Abzüge bei den NK zu erhalten???
Unsere Wohnung (64 qm) ist nämlich von der Größe her unangemessen und uns hätte aufgrund dessen die Übernahme der höheren Miete verwehrt bleiben können, obwohl wir vorher gerade mal 43 qm zu zweit hatten. Wir bekommen nur den Höchstsatz für zwei PErsonen statt der vorherigen Miete der kleinen Wohnung, weil mein SB die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers für mich anerkannt hat.
Die NK werden uns allerdings nicht komplett übernommen, sondern um den Betrag für 4 qm gekürzt. Soviel also auch zur Kulanz bei wenigen qm ... und im städtischen Vergleich ist unsere Wohnung vergleichsweise günstig, liegt dennoch wenige EUR über dem Höchstsatz ... nur: für den Höchstsatz müsste die ARGE mir erst einmal Wohnungen mit 60 qm in unserer Stadt zeigen, habe in dreimonatiger Suche nicht eine einzige gefunden ...
Naja, Ring frei für weitere hitzige Argumente ...;)
Liebe Grüße,
eine ALG II Beziehende, die trotz Ausbildungsschnitt 1,7 keine Arbeit gefunden hat ...