Ich habe ebenfalls gehört, dass die ARGE Leistungen nicht zurückfordern darf, wenn sie selbst den Fehler zu verschulden hatte und dem Empfänger nicht vorgehalten kann, eine falsche Zahlung wissentlich nicht gemeldet zu haben. In euerm Fall gehe ich mal davon aus, dass ihr auf die Berechnung vertraut habt und das Geld daher auch ausgegeben habt.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich aber auch mal einen Anwalt oder einen Beratungsverein um RAt bitten.
Liebe Grüße,
Theresa