Beiträge von Jana1987

    Ich habe ebenfalls gehört, dass die ARGE Leistungen nicht zurückfordern darf, wenn sie selbst den Fehler zu verschulden hatte und dem Empfänger nicht vorgehalten kann, eine falsche Zahlung wissentlich nicht gemeldet zu haben. In euerm Fall gehe ich mal davon aus, dass ihr auf die Berechnung vertraut habt und das Geld daher auch ausgegeben habt.


    Um ganz sicher zu gehen, würde ich aber auch mal einen Anwalt oder einen Beratungsverein um RAt bitten.


    Liebe Grüße,
    Theresa

    Da dein Sohn volljährig ist und durch sein Einkommen finanziell unabhängig wird, zählt er nicht mehr mit zu eurer BG, d. h. er muss nur seinen Mietanteil tragen. Allerdings müsst ihr dies der ARGE schriftlich anzeigen, da sie ansonsten (meistens) den Sohn trotzdem zur BG rechnen und sein Einkommen anrechnen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Andrea,


    ich höre bei dir raus, dass ihr euch wirklich um eine günstigere Wohnung bemüht, aber trotzdem keine findet.


    Ist es nicht so, dass die ARGE bei nachgewiesenen starken Bemühungen um eine günstigere Wohnung die tatsächliche Miete der alten Wohnung weiterhin tragen muss, bis die ALG II-Empfänger endlich eine günstigere Wohnung finden? Oder dürfen die einen einfach so hängen lassen, wenn man umziehen will und sich bemüht, aber aufgrund einer Schufaauskunft keine andere Wohnung bekommt? (Ich weiß, ein negativer Schufaeintrag ist zumeist eigene Schuld, aber darf man derart für eine vergangene Sünde bestraft werden, dass man nun kaum noch Geld zum Leben übrig behält?)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    ich fange jetzt zum Wintersemester ebenfalls ein Fernstudium an. Hatte vorher meine Fallmanagerin gefragt, wie es mit meinem Hartz IV-Anspruch ist, da die Selsbtständigkeit noch nicht genug abwirft. Sie meinte, da ich ja theoretisch neben dem Studium in Vollzeit arbeiten gehen könnte, bekomme ich auch weiterhin ALG II.


    Mir hat niemand gesagt, dass ich Bafög beantragen solle oder meine Eltern plötzlich wieder für mich aufkommen müssten (bin auch U25). Muss aber dazu sagen, dass ich inzwischen schon seit über einem Jahr ALG II bekomme (leider) und seitdem auch nicht mehr zu Hause, sondern mit meinem Freund zusammen wohne. Habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung, falls das noch wichtig ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    So, auch wenn die Antwort etwas spät kommt:


    Der Gründungszuschuss ist etwas anderes als der Existenzgründungszuschuss. Bei ALG II-Bezug bekommt man auch nach Gründung weiterhin ALG II, solange dies notwendig ist. Natürlich muss man alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben angeben und bekommt so mitunter Abzüge, und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss man dann die tatsächlichen Daten vorlegen zur Neuberechnung.


    Der Zuschuss kann für max. 24 Monate gewährt werden und beträgt 50 % der Regelleistung des Antragstellers + 10 % der Regelleistung jedes weiteren BG-Mitglieds. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zum ALG II-Anspruch gezahlt und muss in keinem Fall zurückgezahlt werden, selbst wenn der Selbstständige bereits nach zwei Monaten so gut verdient, dass er komplett aus dem ALG II-Bezug rausfällt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro ist bereits im Grundfreibetrag enthalten, der dir vom Einkommen gewährt wird.


    Du wirst das Kindergeld wohl leider komplett zurückzahlen müssen, zumindest für die Zeit, in der du Einkommen hattest. Für die Monate vor deinem Praktikum müsste dir jedes Mal der Freibetrag i. H. v. 30 Euro gewährt werden. Ab welchem Alter man den Freibetrag aufs Kindergeld bekommt, weiß ich allerdings nicht ..


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn der Bescheid da ist, solltest du sofort Widerspruch einlegen. Es kann tatsächlich nicht sein, dass ein Kredit als Einkommen gewertet wird, denn ihr bekommt ja auch nicht mehr ALG II, wenn sie dann die Raten abstottertn muss. Solltet ihr euch nicht sicher sein, wie ihr den Widerspruch schreiben und begründen sollt, erkundigt euch doch mal, ob es in eurer Stadt eine Beratungsstelle zu ALG II gibt (nicht die Widerspruchsstelle der ARGE selbst, sondern z. B. AWO). Ansonsten würde euch immer noch der WEg zum Anwalt offenstehen, einen Beratungsschein könnt ihr beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Anwalt kostet euch dann nur 10 Euro, den Rest der Gebühren trägt die Stadt(?).


    Liebe Grüße,
    Jana

    Erstmal: Verdient sie 400 Euro brutto? Dann müsste sie ca. 380 Euro netto raushaben ...


    Zum anderen: Ja, ich würde Widerspruch einlegen. Würde sie mehr als 400 Euro verdienen, könnte die ARGE ja auch nur das Netto-Entgeld abzgl. der Freibeträge anrechnen ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Doriel, das stimmt so nicht ganz. Wenn man als Paar zusammenzieht, "auf Probe", wie es so schön heißt, darf man leben, wie jedes andere Paar auch. Man muss trotzdem ein Jahr lang nicht füreinander einstehen, wenn man dies noch nicht möchte. Wie sollte man denn ansonsten ausprobieren, ob es etwas ernstes ist, wenn der eine direkt finanziell für den anderen einstehen müsste? Das hat das Gesetz schon so geregelt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Luck13, du solltest deine Infos vielleicht nochmal überprüfen, bevor du hier etwas Falsches reinschreibst!


    Wenn ihre Tochter volljährig ist und mit ihrem Einkommen für sich selber aufkommen kann, fällt sie aus der BG ihrer Mutter heraus, auch wenn sie noch zusammen wohnen!!! Sie bilden dann eine HG und müssen schriftlich wierlegen, dass die Tochter die Mutter unterstützt. Genausowenig müssen die Eltern der Fragestellerin ihre Tochter und Enkeltochter unterstützen. Allerdings müssten sie das, wenn sie eine HG bilden, ebenfalls schriftlich der ARGE anzeigen, da diese ansonsten eine Unterstützung durch direkte Verwandte unterstellt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Horst, soweit ich weiß, muss man für einige soziale Berufe nach der Ausbildung noch ein Anerkennungsjahr machen. Vielleicht ist das hier auch der Fall. Das würde aber dann bedeuten, dass die Ausbildung eine schulische war und demnach müsste doch eigentlich Schüler-Bafög gewährt werden, oder liege ich da komplett falsch?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hol dir einen Beratungsschein und geh damit zum Anwalt, ich glaube, diese Situation übersteigt die Kompetemzen dieses Forums.


    Ich wünsche dir viel Erfolg!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Du musst dich allein schon deswegen bei deinem Vermieter beschweren, weil du die PFLICHT hast, ihn unverzüglich nach Entdecken auf Mängel aufmerksam zu machen. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kann er dich für daraus entstehende Folgeschäden haftbar machen!


    Dann musst du deinem Vermieter die Chance geben, den Mangel zu beseitigen, am besten mit Fristsetzung.


    Selbst wenn du direkt nach der Mangelmeldung kündigst, bist du an die Kündigungsfrist gebunden.


    Ob das Amt aufgrund des Schimmels einem Umzug zustimmt, weiß ich nicht. Hier wurde aber schon oft geschrieben, dass sie es nicht machen ...


    Liebe Grüße und alles Gute,
    Jana

    Ich würde vor allem erst einmal nachforschen, warum die Nebenkosten um 120 % angehoben wurden und ob das überhaupt rechtens war.


    Grundsätzlich hast du keinen Anspruch darauf, dass dir die unangemessene Miete komplett übernommen wird, auch Nebenkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen. Außerdem bist du in diese Wohnung gezogen, die von vornherein unangemessen war ... damit dürften deine Chancen für eine ausnahmsweise Übernahme unangemessener Kosten nach Erhöhung gleich null sein, da du von Anfang an eine "Selbstbeteiligung" in Kauf genommen hast.


    Sollte sich herausstellen, dass du gegen die NK-Erhöhungen nichts machen kannst, würde ich überlegen, ob ein Umzug in Frage kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    HAllo Frya,


    Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) werden komplett angerechnet, das ist soweit richtig. Es kann höchstens sein, dass du für dich noch die Versicherungspauschale i. H. v. 30 Euro als Freibetrag geltend machen kannst. Alle anderen Freibeträge gibt es meines Wissens nach nur auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Kitty,


    die 30 Euro Versicherungspauschale wurden aber bereits vom Kindergeld abgezogen. Also bleiben von den 100 Euro Freibetrag nur noch 70 Euro; der gesamte geldwerte Vorteil beträgt dann wieder 100 Euro.


    @ Windstoß: Normalerweise wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. Warum bei euch die Versicherungspauschale vom Kindergeld abgezogen wird, weiß ich nicht, eventuell hängt es mit dem Alter deines Sohnes zusammen. Auf jeden Fall ist diese Pauschale von 30 Euro ein Teil der 100 Euro Freibetrag, so dass die Berechnung bei euch richtig ist. Dein Sohn hat insgesamt 100 Euro anrechnungsfrei, nur eben auf beide Einkommen verteilt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Bei dem Sachverhalt würde ich euch raten, eventuell mit einem Beratungsschein mal einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit der Materie auskennt. Der wird euch dann ganz genau sagen können, was geht und was nicht, und wie ihr euer Recht durchsetzen könnt.


    Einen Beratungsschein kann man beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Beratung kostet dann maximal 10 Euro.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ganz klare Sache: Die ARGE MUSS deinen Antrag annehmen und bearbeiten!!!


    Sollte sie sich weiterhin weigern (mit Zeugen nochmals versuchen, abzugeben!!!), hol dir einen Beratungsschein und geh damit zu einem Anwalt für Sozialrecht, das kann's ja wohl echt nicht sein. Wenn du bedürftig bist, hast du einen Anspruch auf ALG II. Und falls es eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sein sollte, hast du immernoch Anspruch auf ALG II, allerdings erst nach einer dreimonatigen Sperre. Aber die Annahme des Antrags zu verweigern und zu behaupten, du würdest überhaupt nichts bekommen, und dann noch solche Sprüche drücken ...


    Ich wünsche dir viel Erfolg!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Die Sperre hat ja auch gar nichts damit zu tun, ob man die Arbeitsstelle vermittelt bekommen hat oder sich selbst gesucht hat, sondern damit, dass man mit einer Kündigung bewusst die Hilfsbedürftigkeit in Kauf nimmt. Und dem will der Staat einen Rigel vorschieben. Ansonsten könnte ja jeder einfach kündigen und auf Kosten des Staates weiterleben ...


    P.S.: Ich weiß selber, dass es viele Kündigungsgründe gibt, die nichts mit Faulheit etc zu tun haben und kann oft nachvollziehen, wen jemand von selber kündigt. Aber auf der anderen Seite kann ich hier auch den Staat verstehen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Schrader, halt doch bitte einfach mal deinen Mund! Deine hasserfüllten Kommentare nerven einfach nur noch!!!


    @ Rita: Vielleicht sollte deine Tochter gleichzeitig einen Antrag auf Wohngeld stellen. Es kann sein, wenn sie mit Wohngeld ihren Lebensunterhalt decken könnte, dass ihr Antrag auf ALG II mit Verweis auf die Wohngeldstelle abgelehnt wird. Wohngeld hat immer Vorrang vor ALG II, also nicht erst warten, bis der ablehnende Bescheid kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana