Hallo Uschi,
1) niemand kann jemandem verbieten, mit einer anderen Person zusammenzuziehen, also auch nicht die ARGE.
2) + 3) Normalerweise müsstest du für 50 % der Miete + NK aufkommen. Die ARGE wird vermutlich versuchen, euch sofort als BG zu sehen und dein Azubi-Gehalt komplett anrechnen, aber das darf sie eigentlich nicht.
Allerdings, je nachdem wie teuer die Wohung ist und wieviel du verdienst, könnte es so sogar besser für euch aussehen.
Euch würden als BG zustehen:
2 x 316 EUR Regelleistungen
Miete und NK, wenn sie bisher komplett übernommen wurden auch weiterhin komplett
abgezogen würde dein Einkommen - Freibeträgen:
100 EUR Grundfreibetrag
von 100-800 EUR noch mal 20 %
Aaaaaber: Wenn du unter 25 bist und bisher zu HAuse wohnst, kann ein Zusammenzug problematisch sein, sofern du nicht für deinen Lebensunterhalt alleine (d. h. ohne ARGE) aufkommen kannst (anteilige Miete + NK, Lebensmittel etc.)
4) Ein klares NEIN! Du darfst maximal 6 Wochen am Stück bei ihm wohnen und musst danach zumindest für einige Tage wieder an deinem Wohnsitz übernachten, da du ansonsten nicht mehr als Besuch giltst. Sollte die ARGE dahinter kommen, dass du 3 Monate am Stück bei deinem Freund gewohnt hast, kann sie Leistungen (anteilig) zurückfordern und ihr habt wahrscheinlich noch eine Klage wegen Betrugs am Hals. Also srid damit vorsichtig!
Lioebe Grüße,
Jana