Beiträge von Jana1987

    Ich fürchte mal, dass du keinen Anspruch hast (und wenn ich ehrlich bin, finde ich es auch richtig so!).


    Dass deine Eltern nicht mehr für dich zahlen wollen, kann ich ebenso verstehen, da du selber zu verschulden hast, dass du jetzt ohne Ausbildungsabschluss dastehst. Wahrscheinlich würden sie sogar vor Gericht Recht bekommen, wenn sie dir jetzt weitere Unterstützung verwehren.


    Ich kann dir nur raten, so schnell wie möglich Arbeit zu suchen, auch ohne Ausbildung kann man Nebenjobs finden (Regale im Supermarkt einräumen z. B., oder kellnern ...). Und dann sollte deine oberste Priorität sein, eine Ausbildung zu finden - und sie dieses Mal durchzuziehen! Selbst wenn du merkst, dass dir die Arbeit nicht so liegt, hast du mit einer abgeschlossenen Ausbildung bessere Chancen auf dem Areitsmarkt. Auch in anderen Branchen!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, zuerst einmal: PKV, RV und ähnliche Versicherungen sind erst vom GEwinn zu bezahlen, andere Kosten wie Investitionen, die direkte Betriebsausgaben sind, schmälern den Gewinn.


    Beispiel:


    Dein Freund hat einen Umsatz von 2000 EUR.


    Er hat Betriebsausgaben (Investitionen, Material etc.) von 500 EUR.


    Damit hat er einen Gewinn von 1500 EUR.


    Dieser GEwinn wird einer Berechnung der ARGE zugrunde gelegt.


    Seine PKV, RV etc kann/muss er in der Anlage zu seinem Einkommen mit angeben, damit sie ebenfalls berücksichtigt werden.


    Grundsätzlich gelten dann die gleichen Anrechnungssätze wie bei einem "normalen" Einkommen, also Grundfreibetrag 100 EUR, danach 20 % bis 800 EUR, dann 10 % bis 1200 EUR.


    Wenn ihr eine BG seid, wird bei den KdU die angemessene Miete für zwei PErsonen zugrunde gelegt. Wenn eine alleinstehende Person 360 EUR zugestanden bekommt, werden für zwei Personen garantiert keine 600 EUR gezahlt. Eure Wohnung ist also zu teuer, d. h. die ARGE wird nur die angemessenen KdU für die Berechnung zugrunde legen.


    Damit ergibt sich:


    2 x 316 EUR Regelleistung für dich und deinen Freund
    + angemessene KdU (einfach mal aus der Luft gegriffen: 450 EUR)


    macht die euch maximal zustehenden Leistungen. In meinem Beispiel wären das 1082 EUR. Liegt dein Freund nun mit seinem Gewinn nach Abzug der Beiträge zur PKV und RV über dieser Summe, hast du keinen Anspruch. Liegt er drunter, bekommt ihr aufstockende Leistungen nach Abzug der Freibeträge.


    Den für euch geltenden KdU-Satz musst du bei eurer ARGE erfragen.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Solltest du keinen anspruch haben, kann dein Freund die für dich gezahlten Beiträge in der KV in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnlcihe Beastung geltend machen.


    P.P.S.: Die Mehrwertsteuer ist für ihn nur ein durchlaufender Posten, da er sie ja komplett an das Finanzamt abführen muss. Sie darf also nicht zum Gewinn dazugerechnet werden.

    Hallo Ingrid,


    dann klär aber am Besten vorher schon, ob du den Beratungsschein bewilligt bekommst. Ansonsten kann es dir passieren, dass du auf Anwaltskosten selber sitzen bleibst. Ich z. B. habe keinen Beratungsschein bewilligt bekommen (ging um Verbraucherschutzrecht), weil ich angeblich zur Verbraucherschutzzentrale damit gehen solle, die sei günstiger. Sie haben mir dann gleich eine Preisliste dabeigelegt, das fing bei glaub 44 EUR für eine Beratungsstunde an:eek:


    Bei meinem Anwalt zahl ich jetzt für die Vertretung ca. 60 EUR, die Verbraucherschutzzentrale hätte mich mindestens das Doppelte gekostet ....


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, selbst während deiner Versicherungszeit in der KSK bist du in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert!!!


    Die KSK führt nur deine Beiträge an deine KK ab!!!


    Ich weiß das, weil ich selber eine Zeit lang in der KSK war und meine Beiträge an die KSK gezahlt habe, diese die gesamten Beiträge dann an meine GKV weitergeleitet haben. Meine Versicherungskarte hatte ich aber von meiner GKV!!!


    Also, wenn die AOK behauptet, du hättest dich in der KSK versichern müssen, dann wärst du trotzdem weiterhin bei derAOK gewesen. Und ein Ablehnungsbescheid der KSK hätte ausgereicht, damit sie dich als normal freiwillig versichertes Mitglied weiterhin versichern. (Das gilt natürlich nur, wenn du vorher schon bei der AOK warst, wenn du noch gar keine GKV hier in Deutschland hattest und von Anfang an als Selbstständiger hier warst, hättest du nur durch Aufnahme in die KSK gleichzeitig auch in eine GKV kommen können. Ansonsten blieb dir tatsächlich nur die PKV.)


    Die ARGE zahlt dir aber nur die Kosten, die bei einer GKV anfallen würden. Solltest du mit dem Geld nicht mehr über die Runden kommen, bliebe dir nur noch, deine Selbststädnigkeit aufzugeben und dich arbeitslos zu melden. In dem Fall könntest du in eine GKV wechseln und müsstest dir dann eben einen anderen Job suchen. Aber Vorsicht: Wenn du deine Selsbtständigkeit aufgibst, ohne z. B. nachweisen zu können, dass du nur noch Verluste machst, kann dir das ALG II für eine ganze WEile gesperrt werden.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Außerdem besitzen sie nicht nur das Eigenheim, sondern auch ein Mietshaus. Sollten sie tatsächlich ALG II beantragen, werden sie zunächst einmal dazu aufgefordert, das Mietshaus zu verkaufen und von den Einnahmen zu leben. Wenn der Sohn wirklich noch unter 25 sein sollte (wo bitteschön hast du das herausgelesen???), aber für seinen eigenen LEbensunterhalt nun wirklcih gar nichts tut, können die Eltern ihm Unterhaltszahlungen verweigern.


    Denn: Wenn die Familie ansonsten über die Runden kommt, warum sollen sie für einen Sohn, der nichts für die Verbesserung seiner LAge tut, ihr Eigentum verkaufen müssen???


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo kleikat,


    es ist ja in dem Sinne kein Minijob, da du höchstwahrscheinlich in Vollzeit beschäftigt werden würdest. D. h., du stehst dem ersten Arbeitsmarkt für die Vermittlung einer festen Arbeitsstelle nicht mehr zur Verfügung. In dem Fall gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten:


    1) Schauen, ob du mit der Praktikumsvergütung ohne ALG II über die Runden kommst.


    2) VOR Antritt des Praktikums (und am Besten vor Unterschreiben des Praktikumsvertrags) bei deinem SB vorsprechen und seine Einwilligung einholen. Dann hättest du eventuell sogar Anspruch auf Fahrtkosten, allerdings wurde mir damals gesagt, Praktika werden i. d. R. nur für eine Dauer von maximal 2 Wochen unterstützt, wenn addurch herausgefunden werden soll, ob man für die Stelle geeignet ist.


    Solltest du das Praktikum ohne Einwilligung der ARGE antreten, kann es passieren, dass sie dir die Leistungen streichen, da du ihren Vermittlungsbemühungen nicht mehr zur Verfügung stehst.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Im Übrigen nochmal zur Unterhaltsverpflichtung der Eltern:


    Der "junge Mann" hat sein Studium ja wahrscheinlich selber abgebrochen. In diesem Fall sind seine Eltern NICHT mehr unterhalstpflichtig, soweit ich weiß, da sie ihm seine Erstausbildung ermöglicht haben und er durch Eigenverschulden immer noch keinen Abschluss hat. Anders sieht es aus, wenn er das Studium durch Fremdverschulden abbrechen musste, das wird nicht ganz klar.


    Dass er keine Ausbildungsbeihilfe mehr bekommt, kann auch eine andere ERklärung haben. Falls sein Studium durch Bafög gefördert worden ist, hat er keinerlei Anspruch mehr, sich eine zweite Ausbildung fördern zu lassen. Allerdings wäre in dem Fall wirklich zu prüfen, ob die ARGE nicht doch zahlen muss, da er keinen Ausbildungsabschluss hat und damit seine Eingliederung gefördert werden würde.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also mein Freund und ich benötigen so ca. 200 EUR für Lebensmittel und Hygieneartikel, allerdings kaufen wir kaum Getränke, weil wir Leitungswasser trinken. Wenn ihr Saft, Sprudel etc kauft, müsst ihr nochmal ein ganzes Stück mehr rechnen.


    Dazu kommt noch Taschengeld für jeden von uns, von dem wir dann Pizza, Ausgehen oder so was bezahlen.


    Wie du siehst, ja, Leben ist teuer, aber man hat noch ein Stück weit selber in der Hand, wie teuer;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du ja ankreuzt, wird die ARGE deinen Anspruch um die Höhe der unterstützenden Leistungen KÜRZEN!!!


    Damit wollen die nur ihren Kopf aus der Schlinge ziehen und sagen dir hinterher: Ja, sie sind ja nicht bedürftig, ihre Mutter zahlt ihnen doch das Essen/ die Unterkunft etc ...


    Also kreuz auf jeden Fall nein an, wenn deine Mutter für dich nicht weiterhin aufkommen will!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Die ARGE muss sie schriftlich zum Umzug auffordern und ihr dabei eine angemessene Frist stellen, die mindestens 3, meistens aber 6 Monate beträgt.


    Solange deine Freundin nichts Schriftliches von der ARGE bekommt, muss die ARGE ihr die komplette Miete weiterzahlen, ebenso nach der Mitteilung bis zum Ende der Frist. Sollte deine Freundin innerhalb der Frist keine angemessene Wohnung finden können, auch durch Einschalten eines Maklers (der von der ARGE bezahlt werden muss) nicht, muss die ARGE auch nach Fristende die Wohnung weiterbezahlen, da ihr dann keine fehlende Mitwirkung unterstellt werden kann und sie kein Verschulden an der weiterhin zu hohen Miete trägt.


    Aber Achtung: Sie muss beweisen können, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt!!! Ansonsten kann die ARGE die Miete nach Ablauf der Frist trotzdem kürzen, wenn sie nicht umgezogen ist.


    Also, bis die schriftliche Aufforderung zum Umzug bzw. Mietminderung kommt, braucht deine Freundin sich keinen Kopf um die Miete oder eine neue Wohnung machen;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, ich glaube, dass man auch ohne ALG II-Anspruch eine Erstausstattung beantragen kann und dass dann geprüft wird, ob das Einkommen für diese einmalige finanzielle Belastung wirklich nicht ausreicht.


    Ich würde also auf jeden FAll einen Antrag auf Erstausstattung stellen, unabhängig davon, ob Leistungen bewilligt werden.


    P.S.: Mein Freund und ich haben für eine Küche inkl(!) Herd gerade einmal 267 EUR bekommen!!!
    Selbst im Supersonderangebot gibt es neue Küchen ohne Elektrogeräte aber erst ab 299 EUR, ein neuer Herd kostet nochmal midestens 150-170 EUR (Energiesparklasse B oder C).


    Und ich weiß nicht, ob eine alleinstehende Person eventuell noch weniger bekommt.


    P.P.S.: Für die Waschmaschine wurden uns 245 EUR bewilligt, für diesen Betrag ist sogar eine neue Maschine drin:D


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hast du das mit dem Umzug auch von Ärzten bestätigt? Und die Lernprobleme? Wenn ja, könnte es nämlich sein, dass du gar nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kannst ... (klingt für mich auf jeden Fall so, da ja scheinbar nichts mehr für dich in Frage kommt, was die ARGE dir anbietet). Eventuell kannst du dann bei deinem Rentenversicherungsträger anfragen, ob es über die eine Möglichkeit gibt, dir das fehlende dritte Ausbildungsjahr zu finanzieren, damit du noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hast.


    (Nur eine Idee, keine Ahnung, ob das wirklich geht. ICh weiß nur, dass z. B. bei Kuren oder REha-Maßnahmen auch die Retenkasse zahlt, wenn ansonsten auf Dauer die Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr möglich ist. Versuch macht klug;))


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    wer hat dir denn gesagt, dass bei einer Umschulung ein ganzes Jahr Stoff fehlt???


    Soweit ich weiß, wird der komplette Stoff vermittelt, allerdings in kompakterer Form, da man ein Jahr weniger Zeit hat. Wenn du aber kein Problem damit hast, den durchgenommenen Stoff zu lernen, dürfte das für dich eigentlich kein Hindernisgrund sein ...


    Nur mal als Beispiel: Wenn ein Thema in der 3-jährigen Ausbildung in drei Wochen behandelt wird, bleiben in der Umschulung dafür nur zwei Wochen. Es gibt vielleich weniger Übungen, aber das Thema wird dennoch voll behandelt.


    Ich an deiner Stelle würde mich nochmal genau erkundigen, ob du da vielleicht etwas falsch verstanden hast. Wenn dir eine "normale" Umschulung angeboten wird, können sie dabei nämlich nicht einfach Stoff weglassen.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Liebe Candy,


    wenn ihr zusammen zieht und gemeinsam ein Kind erzieht (auch, wenn es nicht von ihm ist), werdet ihr als BG gewertet. D. h., dass euer gemeinsamer Anspruch und sein durchschnittliches Einkommen gegeneinander gerechnet werden, um einen eventuellen Anspruch zu berechnen.


    Da ich selber selbstständig bin, kann ich dir genau erklären, wie das funktioniert:


    Er muss für den Bemessungszeitraum (i. d. R. 6 Monate) seine Einnahmen und Ausgaben schätzen. Auf dieser Grundlage wird euer VORLÄUFIGER Anspruch errechnet. Nach Ablauf des Bemessungszeitraums muss er eine abschließende Anlage mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vorlegen, mit Belegen, und danach wird euer tatsächlicher Anspruch berechnet. Wenn ihr zuviel erhalten habt, müsst ihr den Betrag zurückerstatten, wenn euer tatsächlicher Anspruch höher ist als der vorläufige, bekommt ihr das fehlende Geld nachgezahlt.


    P.S.: Euer Anspruch beträgt 2 x 316 EUR REgelleistung für euch Erwachsenen + 211 EUR für dein Kind. Du siehst, dein Regelsatz liegt damit deutlich niedriger als Alleinerziehende. Zusätzlich stehen euch die angemessenen KdU für euch zu, aber die musst du bei der ARGE erfragen, die unterscheiden sich von Ort zu Ort.


    Wenn dein Freund allerdings ein Durchschnittseinkommen von 2000 EUR hat, kann es gut sein, dass ihr keinen Anspruch mehr habt. Hängt von seinen Sozial- und Altersvorsorgebeiträgen und den Steuern, die er zahlt, ab.


    Klingt alles ein wenig kompliziert, ist aber nur halb so schlimm, wie es sich anhört;)


    Viel Glück für eure Zukunft und die Selbstständigkeit deines Freundes!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Horst, das war eine REchnung, falls die ARGE beide als BG einstuft. Dann wird für beide zusammen der Bedarf ermittelt und danach ihr Einkommen abgezogen.


    ICh habe aber auch geschrieben, dass sie normalerweise die Hälfte der Miete und NK übernehmen muss, da die ARGE ihrem Freund diesen Betrag kürzen wird. In diesem Fall bekommt sie natürlich nichts von der ARGE, ihr Freund allerdings weiterhin 351 EUR als Alleinstehender.


    Lies dir meinen Beitrag nochmal in Ruhe durch, ich habe verschiedene Möglichkeiten aufgezählt.


    Gruß,
    Jana

    Hallo octon,


    den Wohnberechtigungsschein bekommst du gerade, wenn du kaum oder gar kein Einkommen hast, wieso siehst du darin ein Problem???


    Und normalerweise hast du nach Ablauf von ALG I ganz normal Anspruch auf ALG II, da du nicht mehr unter 25 bist. Also direkt morgen zur ARGE und Antrag stellen, das Geld wird erst ab Antragstellung gezahlt.


    Die Erstausstattung deiner ersten Wohnung muss die ARGE dir als Beihilfe gewähren, d. h. dieses GEld ist nicht zurückzuzahlen. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass die erst versuchen, es als Darlehen zu gewähren, dann sofort Widerspruch einlegen (§ weiß ich nicht mehr auswendig).


    P.S.: Glaub aber nicht, dass du von dem Geld einfach im Möbelhaus einkaufen kannst, wir haben zu zweit für eine neue Küche und Herd gerade einmal 267 EUR bekommen, der Herd alleine war schon teurer. Also versuch am besten, so viel wie möglich gebraucht aus den Kleinanzeigen oder so zu bekommen, da stehen manchmal einwandfreie Sachen drin, sogar umsonst!


    Liebe Grüße,
    Jana