Beiträge von Jana1987

    Hallo,


    Ersatzanschaffungen werden nicht durch die ARGE bezahlt, da man einen gewissen Betrag von den Regelleistungen davon sparen soll. Ich weiß nicht, ob in Härtefällen eventuell Darlehen möglich sind.


    Bekleidungsgeld gibt es nur für Schwangere, ansonsten sind Kleidung, Freizeit etc aus den Regelleistungen zu bestreiten.


    Ansonsten wird nur Erstausstattung gewährt, d. h. Geld für Möbelstücke, die man bisher noch nicht besessen hat.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du mit deiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildest, könnte es wegen den Schränken tatsächlich Probleme geben, wenn du einen pingeligen SB hast. Wenn ihr aber als WG zusammen zieht, benötigst du natürlich eigene Möbel. Außerdem hast du doch bestimmt ein eigenes Zimmer in der neuen Wohnung, oder? Für dieses Zimmer benötigst du schließlich Möbel, da ich nicht denke, dass deine Freundin ein möbliertes Zimmer für dich bereit hält ...;)


    Deine Eltern sollten dir am besten schriftlich geben, dass du keine Möbel aus deren Wohnung mitnehmen darfst, da sie alle deinen Eltern gehören. Das legst du dann bei Beantragung der SB vor. Normalerweise müsste das reichen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Danke, advokat!:)


    Dann werde ich Montag einfach mal mit der Abrechnung der Stadtwerke zu meiner SB gehen und den Änderungsantrag sowie Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen und, falls sie darauf besteht, diese Vermieterbescheinigung erneut zu bekommen, mir das schriftlich begründen lassen, da die Abrechnung ja nichts mit meinem Vermieter zu tun hat.


    Mal sehen, ob ich wirklich meinen Vermieter damit belästigen muss ... schließlich kommt seine NK-Abrechnung ja auch noch irgendwann ...:rolleyes:


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!!!


    Jana

    Hallo,


    die Erstausstattung wird abhängig von den nicht vorhandenen Möbelstücken bezahlt, z. B. einen Pauschalbetrag für eine Küche, ein weiterer für eine Waschmaschine, ...


    Bereits vorhandene, aber kaputte Möbel werden NICHT bezahlt, da du dafür von den Regelleistungen einen Teil ansparen musst.


    D. h., dir werden damit keine Möbel ERSETZT, sondern du kannst die Erstausstattung nur für Möbel beantragen, die du bisher noch nicht besessen hast. Bei uns war es so, dass wir vorher eine Einbauküche mitgemietet hatten sowie eine Waschmaschine im Haus zur Verfügung stand. In der neuen Wohnung ist keine Küche vorhanden gewesen, ebenso wenig eine Waschmöglichkeit.


    Du musst in deinem Antrag also genau auflisten, welche Möbelstücke dir fehlen und wahrscheinlich auch belegen, warum sie dir fehlen. Wobei dieser Punkt bei dir einfach wird, da du zum ersten Mal eine eigene Wohnug beziehst;)


    P.S.: Sollten die Möbel, die du bisher benutzt, deinen Eltern gehören und sie sind nicht bereit, sie dir mitzugeben, steht dir die Pauschale für eine komplette Wohnungseinrichtung zu ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo boromir,


    bei 130 EUR Stromabschlag im Monat, den ihr komplett selber tragen müsstet, zzgl. der zu hohen Miete und den NK für 20 qm, wie willst du das alles aus den Regelleistungen bezahlen???


    Ich kann ja verstehen, dass ihr ungern umziehen wollt, aber mal ganz ehrlich: Bei euren Kosten ist das einfach unrealistisch, da ihr kaum noch was für Lebensmittel etc übrig hättet.


    Im Übrigen muss die ARGE euch sämtliche Umzugskosten bezahlen, wenn die neue Wohnung angemessen ist und ihr von der ARGE zum Umzug aufgefordert worden seit.


    Überlegt es euch gut, denn ein Verbleiben in der aktuellen Wohnung könnte sich als finanzielles Desaster herausstellen.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Danke für deine Antwort!


    Schikane deshalb, weil unser Vermieter nichts mit unserer Gas- und Stromrechnung zu tun hat, da der Vertrag mit den Stadtwerken direkt über uns läuft. Und an der Wohnsituation hat sich schließlich nichts geändert seit Oktober ...


    Und wenn dann unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kommt, muss er den Wisch etwa ein drittes Mal ausfüllen???


    Entschuldige, aber mir kommt das vor wie Behördenwillkür. Lassen wir die Antragsteller mal so viele Formulare wie nur möglich ausfüllen bzw ausfüllen lassen, vielleicht ist ja einigen der Aufwand zu hoch und sie stellen keinen Antrag ...


    Weißt du zufällig, ob dazu etwas im SGB steht? Oder auf welchem Gesetzestext diese Forderung meiner SB sonst beruhen könnte? Wennn nicht, brauchst du nicht extra suchen, das mach ich dann schon selbst;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also mein SB hat mir das so erklärt, dass sie IMMER den kompletten Betrag an den Vermieter überweisen, wenn sie die Miete direkt überweisen. Sollte die ALG II-Höhe mal nicht zur Zahlung der gesamten Miete ausreichen, zahlt die ARGE gar nichts an den Vermieter sondern zahlt den Betrag an den Empfänger aus.


    Der Betrag der Miete, der eventuell vom Hartz IV-Empfänger selber zu zahlen wäre, wird von den Regelleistungen einbehalten.


    Wenn die ARGE das bei dir nicht so handhabt, würde ich denen wirklich mal aufs Dach steigen, noch dazu, da ja anscheinend die ZAhlung nicht mit dem Bescheid übereinstimmt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo liebe Forengemeinde,


    unser Gas- und Stromanbieter hat uns eine Rechnung mit einer dicken NAchzahlung (wir haben nur die Heizperiode in der neuen Wohnung gewohnt:rolleyes:) geschickt. Die Abrechnung stimmte nicht ganz, so dass ich meiner SB nur gesagt habe, dass wir eine NAchzahlung und eine neue Abschlagssumme ((natürlich höher) haben, die genaue Höhe aber noch nicht fest steht.


    Meine SB hat mir dann eine Bescheinigung des Vermieters in die Hand gedrückt und meinte, die müsse ich dann nochmal ausfüllen lassen, damit das überprüft werden kann.


    Nun meine Frage: Muss ich die wirklich nochmal ausfüllen lassen?????
    Schließlich sind wir erst im Oktober dort eingezogen und haben diese Bescheinigung beim Umzug vorgelegt ...


    Mir kommt das vor wie reine Schikane:mad:


    Liebe Grüße,
    Jana

    Kitty, da sie eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist die Kindergeldstelle nicht mehr zuständig, soweit ich weiß (zumindest ab dem 21. Geburtstag nicht mehr).


    Meines Wissens nach gelten 1,5 Std Fahrtzeit täglich laut ARGE als zumutbar, wenn die Hin- und Rückfahrt insgesamt länger dauert, ist der Fahrtweg nicht mehr zumutbar und die ARGE kann damit nicht argumentieren.


    Und zu der Aussage deiner SB: Natürlich sagt sie dir, du würdest nichts bekommen, sie will damit verhindern, dass du einen Antrag stellst und eventuell doch Geld bekommst;)


    Wenn du aber den schriftlichen Antrag stellst, muss die ARGE aufgrund der gesetzlichen Grundlage entscheiden. Es kann allerdings sein, dass du trotzdem keinen Anspruch hast, da du eine abgeschlossene Ausbildung hast und somit arbeiten gehen könntest. Aber wie heißt es so schön: Versuch macht klug!:D


    Und wie schon gesagt, wenn du kein ALG II bekommst, müsste dir auf jeden Fall Wohngeld zustehen, und eventuell auch BAB. Damit müsstest du dir eigentlich eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer und Lebensmittel finanzieren können.


    Viel Erfolg!
    Jana

    Wenn du die Ausbildungsstelle sicher hast, würde ich einfach einen Antrag auf Umzug und aufstockendes Hartz IV bei der zuständigen ARGE stellen mit der Begründung, dass der tägliche Fahrtweg unangemessen lang ist.


    Stelle den Antrag auf jeden Fall schriftlich und lass dich nicht abwimmeln, dann müssen sie ebenfalls schriftlich reagieren.


    Gleichzeitig kannst du dich mal bei der Wohngeldstelle schlau machen, ob du ansonsten (wenn du kein ALG II bekommst) Anspruch auf Wohngeld hast.


    Falls deine erste Ausbildung noch nicht über Bafäg/BAB gefördert wurde, kannst du auch BAB beantragen (weiß aber leider nicht, wo; frag doch mal bei euch im Rathaus nach).


    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Dijane,


    du bescheibst es aber für eine alleinstehende Person. Ich gehe mal davon aus, dass von 2 Personen verlangt wird, mehr für Strom auszugeben. Aber wieviel genau finde ich leider nicht.


    Die angegebene Homepage von dir scheint es nicht zu geben:(


    Liebe Grüße,
    Jana

    Weiß einer von euch zufällig, wie viel Geld für Strom und Warmwasser zwei PErsonen maximal aus den Regelleistungen bestreiten müssen???


    Oder kann mir einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Berthold,


    bei uns in NRW liegt die Höchstgrenze für zwei PErsonen bei 60 qm.


    Wir bewohnen 64 qm und müssen 1/16tel der NK selber bezahlen (=4 qm):(


    Liebe Grüße,
    Jana

    Richtig, Berthold.


    Aber als ich einen Job hatte, kam ich mit Fahrtkosten und Riesterrente auf einen Grundfreibetrag von ca. 150 EUR statt 100 EUR. Dass die ARGE das so nicht erklärt, ist klar. Ich musste zweimal Widerspruch gegen die Rückzahlung einlegen, weil mein SB die Berechnung der Freibeträge nicht hinbekommen hat. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales wird die Berechnung aber gut erklärt, so dass ich es meinem SB schließlich haarklein vorgerechnet habe;)


    Mein Grundfreibetrag setzte sich also aus


    30 EUR Versicherungspauschale
    ca. 75 EUR Fahrtkosten
    ca. 45 EUR Riesterrente
    = ca. 150 EUR


    zusammen.


    Falls du ebenfalls höhere Aufwendungen für Arbeitsweg, Versicherungen und Altersvorsorge hast, solltest du es nochmal genau durchrechnen und beim nächsten Bescheid angeben, vielleicht steht dir auch ein höherer Grundfreibetrag zu.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Im Übrigen musst du das Geld erst zurückzahlen, wenn der Widerspruch gegen euch entschieden wurde - was höchst wahrscheinlihc nicht der Fall sein wird;)


    Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. solange nicht entschieden ist, darf die ARGE das GEld von euch nicht zurückverlangen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn ALG II abgelehnt wird, könntet ihr eventuell Wohngeld beantragen. Dein Freund verdient ja recht gut, mit Wohngeld könntet ihr aus der Bedürftigkeit herauskommen.


    Mal eine Frage: Warum zahlt dein Freund soviel Unterhalt? Das kommt mir im Vergleich zu seinem Einkommen recht hoch vor ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Twincruiser,


    nach beidem!


    Beispiel:


    1) Du findest eine Wohnung mit 40 qm, die aber zu teuer ist -> unangemessen!!!


    2) Du findest eine Wohnung mit 60 qm, die preislich angemessen ist -> unangemessen!!!


    Im Fall 1) wird dir höchstens der maximal angemessene Satz für Miete gezahlt, du bekommst weder Kaution noch Umzugskosten erstattet.


    Im Fall 2) wird die Miete voll übernommen, du musst aber die anteiligen NK für die qm, die zuviel sind, selber tragen -> kann zu Problemen kommen, selbst wenn die Kosten zunächst nicht hoch erscheinen: Bei einer NAchzahlung muss die ARGE dann nämlich auch nur den angemessenen Teil übernehmen ... Ob du in diesem Fall eine Umzugsgenehmigung bekommen würdest, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.


    Solltest du ohne Genehmigung umziehen, muss die ARGE nur die Miete zahlen, die sie bisher an dich gezahlt haben, selbst wenn die neue Wohnung ebenfalls preislich angemessen, aber teurer als deine jetzige Wohnung ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wobei die ARGE normalerweise eine Pauschale je nach fehlenden Möbelstücken bezahlt und man dann selber gucken darf/muss, was man von dem Geld wirklich bekommt ...:rolleyes:


    Beispiel:


    Meinem Freund und mir wurden beim Umzug 267 EUR für eine Küche inkl. Herd genehmigt, weitere 245 EUR für eine Waschmaschine. Mit dem Gel für die Waschmaschine kommt man sogar bei Neukauf hin, aber das Geld für die Küche reicht selbst bei Superangeboten vorne und hinten nicht (Küche ohne Elektrogeräte 300 EUR, Herd nochmal mindestens 160-200 EUR).


    Ich glaube, für eine komplette Wohnungseinrichtung wurden mal 1100 EUR als Pauschale genannt, weiß aber nicht, für wie viele Personen das war.


    Daher geb ich dir den Tip: Schau dich schon jetzt in den Anzeigenblättern nach günstigen gebrauchten Möbeln um und hol nur das neu, was neu sein sollte (z. B. Matratzen). Ich hab auf diese Weise z. B. ein top Doppelbett und einen gut erhaltenen Kleiderschrank GESCHENKT bekommen;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Es handelt sich aber anscheinend nicht um eine alleinstehende Person, sondern um ein Paar, das sein erstes Kind erwartet.


    Wenn deine Freundin kein eigenes Einkommen hat, müsstet ihr auf jeden Fall einen aufstockenden Anspruch haben, darüber hinaus könnt ihr für deine Freundin Mehrbedarf für Schwangere beantragen.


    Für den Umzug könnt ihr einfach mal einen Umzugsantrag mit Übernahme der Umzugskosten stellen, ich weiß aber nicht, ob ihr Erfolgsaussichten habt. Aber, wer nicht wagt, der nicht gewinnt;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Berthold,


    mir scheint, du hast die Regelung ein wenig falsch aufgefasst:


    Die 100 EUR Grundfreibetrag setzen sich aus den Pauschalen für Versicherungen, Altersvorsorge und WErbungskosten zusammen. Wenn die tatsächlichen Aufwendungen dafür (z. B. Riesterrente, Lebensversicherung, Fahrtkosten, ...) diese 100 EUR übersteigen, wird der Grundfreibetrag dementsprechend angehoben. Danach werden dann vom übrigen Einkommen die pauschalen 20 bzw. 10 % abgezogen, die ebenfalls anrechnungsfrei bleiben.


    Die Pauschale für private Versicherungen beträgt 30 EUR, dazu kämen dann bei Melli die Fahrtkosten für den Job (ob das Essensgeld für deine Tochter ebenfalls geltend gemacht werden kann, weiß ich nicht) und eventuelle Beiträge zur Riesterrente oder LEbensversicherungen ...


    Ob dir, Melli, demnach ein höherer Grundfreibetrag zusteht, musst du dir jetzt ausrechnen.


    P.S.: Falls dir der Job im Endeffekt nichts bringt, warum machst du ihn dann noch? Die ARGE kann dich nicht dazu zwingen, einen 400 EUR-Job zu behalten.


    Liebe Grüße,
    Jana