Hallo,
die Erstausstattung wird abhängig von den nicht vorhandenen Möbelstücken bezahlt, z. B. einen Pauschalbetrag für eine Küche, ein weiterer für eine Waschmaschine, ...
Bereits vorhandene, aber kaputte Möbel werden NICHT bezahlt, da du dafür von den Regelleistungen einen Teil ansparen musst.
D. h., dir werden damit keine Möbel ERSETZT, sondern du kannst die Erstausstattung nur für Möbel beantragen, die du bisher noch nicht besessen hast. Bei uns war es so, dass wir vorher eine Einbauküche mitgemietet hatten sowie eine Waschmaschine im Haus zur Verfügung stand. In der neuen Wohnung ist keine Küche vorhanden gewesen, ebenso wenig eine Waschmöglichkeit.
Du musst in deinem Antrag also genau auflisten, welche Möbelstücke dir fehlen und wahrscheinlich auch belegen, warum sie dir fehlen. Wobei dieser Punkt bei dir einfach wird, da du zum ersten Mal eine eigene Wohnug beziehst;)
P.S.: Sollten die Möbel, die du bisher benutzt, deinen Eltern gehören und sie sind nicht bereit, sie dir mitzugeben, steht dir die Pauschale für eine komplette Wohnungseinrichtung zu ...
Liebe Grüße,
Jana