Beiträge von Jana1987

    Gegenfrage: Schreibst du deinen Schülern Rechnungen oder bekommst das Geld überwiesen? Wenn ja, hast du deine Nachweise. Ist das nicht der Fall und du schreibst auch keine Quittungen aus, gibt es auch keine Nachweise ...


    Minijobs müssen von Arbeitgeber bei der Minijobzentrale gemeldet werden. - Trifft wohl auf dich nicht zu.


    Freiberufler müssen Rechnungen schreiben. (Schließlich müssen sie auch Nachweise für das Finanzamt haben.)


    Wenn du also keine Nachweise hast (gehe ich mal von aus, wenn du fragst, wie du es nachweisen kannst) und dich niemand bei der Minijobzentrale gemeldet hat und die Pauschale zu den Sozialversicherungen zahlt, dann übst du offenbar weder Minijob noch eine freiberufliche Tätigkeit aus ...


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Sowohl die freiberufliche als auch die gewerbliche Tätigkeit fallen unter selbstständige Tätigkeiten ...

    Ui, das ist wirklich viel. Dann solltest du nochmal mit deinem SB reden und ihm direkt sagen, dass du nicht in der Lage bist, die Heizkosten weiter zu tragen und aufgrund dessen umziehen MUSST, wenn du nicht demnächst ganz ohne Heizung dastehen willst.


    Sollte er nicht gewillt sein, dir den Umzug zu genehmigen, dann frag ihn ganz offen, was du seiner Meinung nach machen sollst. Und lass dir seine Antwort schriftlich geben. Immerhin leben Kinder bei dir und die ARGE hat auch eine gewisse Fürsorgepflicht.


    Ich wünsche dir ganz viel Glück dabei!!!


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Oder rede doch mal mit deinem Vermieter, ob er dir kündigen würde. Wenn du aus der Wohnung rausfliegst, musst du dir schließlich eine neue Wohnung suchen. Und wenn die innerhalb der ARGE-Richtlinien liegt ...

    Soweit ich weiß, dürfen sie die Kaution gar nicht in monatlichen Raten zurückfordern, sondern bekommen nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kautionssumme + Zinsen vom Vermieter zurück, so dass der Mieter die Kaution zu keinem Zeitpunkt selber in Händen/auf dem Konto etc hat.


    Wenn diese Information falsch ist, wo steht das dann im Gesetz?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Berthold, ich würde mir den Paragraphen vielleicht selbst mal durchlesen. Es steht unter (3), dass


    "Erstausstattung der Wohnung inkl. Haushaltsgeräte nicht von den Rgelleistungen umfasst werden".


    Somit sind sie auch nicht als Darlehen, sondern als Beihilfe zu gewähren. Glaub mir, damit habe ich mich bereits ausführlich auseinander gesetzt, weil mein Sachbearbeiter uns die Erstausstattung auch nur als Darlehen gewähren durfte (Anweisung kam von oben). Er hat mir aber auch gleich den Tipp gegeben, in Widerspruch zu gehen. Was ich getan habe. Auf das Ergebnis warte ich jetzt seit Oktober und werde notfalls vor Gericht gehen, wenn sie den Widerspruch ablehnen, weil ich Gesetzestexte lesen und deuten kann und daher weiß, dass ich Recht habe.


    Aber danke für die Nennung des Paragraphen.


    Also, ritamari, wenn du in Widerspruch gehen musst, begründe ihn mit § 23 Absatz (3) SGB II. Allerdings weiß ich nicht, ob in deinem speziellen Fall eventuell noch eine andere Regelung greift, da du ja (?) bevor du ausgewandert bist wahrscheinlich eine eigene Wohnung mit Möbeln in Deutschland hattest. Da kommt es dann darauf an, warum du deine eigenen Möbel nicht mehr besitzt. Denn Ersatzanschaffungen (also z. B. für alte oder kaputte Möbel) müssen tatsächlich aus den Regelleistungen erbracht werden und werden höchstens als Darlehen gewährt.


    Aber versuch es auf jeden Fall und lass dich nicht durch Aussagen deines SB verunsichern. Oft begründen sie die Bescheide nämlich mit falschen §§. Bei mir hatten sie z. B. mit § 23 Absatz (1) begründet, angewendet werden muss aber Absatz (3).


    Viel Glück!
    Jana

    Also, normalerweise ist Erstausstattung als Beihilfe zu gewähren, wenn keine eigenen Möbel vorhanden sind, so z. B. bei Erstauszug aus der elterlichen Wohnung, bei Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ...


    In dem von dir geschilderten Fall gehe ich mal stark davon aus, dass das auch unter Beihilfe fällt. Da du aber scheinbar noch überhaupt nichts schriftlich bekommen hast, würde ich zuerst einmal Druck machen, notfalls den Teamleiter verlangen und wenn alles nichts hilft, setzt du dich einfach so lange in das Büro, bis sie dir den Bescheid mitgeben ... schließlich hast du ein kleines Kind und die können dich nicht einfach ohne Möbel stehen lassen.


    Wenn dann der Bescheid kommt, auf sofortige Auszahlung der bewilligten Summe bestehen. (Achtung: Ist glaube ich für eine komplette Wohnungseinrichtung nur eine Pauschale von 1.100 EUR, also stell dich schonmal drauf ein, vieles gebraucht kaufen zu müssen und eventuell nicht für ales Geld zu haben!)


    Sollte die Summe im Bescheid tatsächlich nur als Darlehen bewilligt werden, leg Widerspruch ein. Für die Begründung solltest du dir entweder hier im Forum oder bei einer unabhängigen Beratungsstelle noch einmal Rat holen. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, musst du auch nichts zurückzahlen.


    Noch ein Tipp: Für günstige oder kostenlose Möbel guck einfach mal in den Kleinanzeigen des örtlichen Anzeigenblattes. Ich habe auf diese Weise ein top erhaltenes Doppelbett inkl. fast neuwertiger Matrazen, einen gut erhaltenen Kleiderschrank und einen Schreibtisch für sage und schreibe 0,00 EUR bekommen!!!


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Also, normalerweise wird die Miete dann auch komplett getragen, allerdings werden die Betriebskosten nur anteilig übernommen. Weiß ich aus Erfahrung, weil unsere Wohnung ganze 4 qm zu groß ist und wir deshalb die anteiligen Betriebskosten für diese 4 qm selber tragen müssen. Ob die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt werden kann, weiß ich nicht 100 %ig, rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, ja, kann sie. Denn die neue Wohnung ist trotz der niedrigen Miete unangemessen, weil zu groß.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Kitty, danke für den Hinweis, das könnte dann auch der Grund sein, warum wir noch keine Neuberechnung haben ... Na, hoffentlich weiß unsere SB das wirklich und ich hab nicht wieder Theater mit der ...:D


    Liebe Grüße,
    Jana


    (die solche Sachen gerne dazulernt*g*)

    Wenn du bisher in einer GK versichert warst (gehe ich von aus, da du bisher ALG II erhälst) kannst du dort auf jeden Fall auch versichert bleiben, allerdings müsstet ihr, wenn ALG II komplett wegfällt, deinen Beitrag selber zahlen. Deine Kinder sind auf jeden Fall dann kostenlos bei dir mitversichert.


    Wenn dein LG nicht sehr viel verdient, habt ihr eventuell Anspruch auf aufstockende ALG II-Leistungen, dann würde das Amt auch weiterhin deine KV übernehmen (und dein LG hätte bei Leistungsbezug die Möglichkeit, in die GK zurückzukehren).


    Euch würden insgesamt zustehen:


    2 x 316
    2 x 211 (wenn dein Sohn unter 14 ist)
    Miete und NK (für angemessenen Wohnraum), z. B. 500
    ___________


    1554 EUR


    Wenn dein LG netto weniger rausbekommt, stehen euch aufstockende Leistungen zu.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, wenn das kein Eigentum ist, versteh ich jetzt die Welt nicht mehr. Zu dritt auf 140 qm und die ARGE verweigert den Umzug in eine kleinere, von der Größe her angemessene Wohnung????
    *kopfschüttel*


    Frage: Gibt es eine kleinere Wohnung, die nicht mehr kostet als bisher? Wenn ja, müsstet ihr nur die Umzugskosten und Kaution selber tragen, die ARGE muss mindestens die bisher gezahlte Miete weiterbewilligen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Das kann ich mir kaum vorstellen, da ihr die Kosten für die Warmwasseraufbereitung sowieso selber zu tragen habt. Nur dass in eurem Fall keine Pauschale dafür von den Heizkosten abgezogen wird, sondern ihr einfach nur die Stromkosten selbst bezahlt.


    Wenn Warmwasser über Gas laufen würde, bekämt ihr z. B. nur einen Teil der Gaskosten, die (pauschal oder tatsächlich) auf die Heizung entfallen, bezahlt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    So wie das für mich jetzt klingt, solltest du genau diese Richtlinien/Vorschriften (was auch immer) der AV Wohnen im Widerspruch angeben (oder in einem neuen antrag, wenn kein Widerspruch möglich ist). Allerdings kann es sein, dass die Richtlinien der AV Wohnen nicht mit der Rechtsgrundlage der ALG II-Gesetze übereinstimmt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Tessi,


    natürlich kan ich verstehen, dass dich/euch die Situation und die Ablehnung des Umzugs ziemlich aufregt. Würde es mich wahrscheinlich auch.


    Bei uns war es so, dass wir zu zweit ein halbes Jahr lang in 43 qm gewohnt haben. In der Zeit habe ich mich selbstständig gemacht und wir wollten deshalb in eine größere Wohnung umziehen, damit ich Platz zum arbeiten habe. Wir haben dann tatsächlich eine 64 qm-Wohnung mit drei Zimmern gefunden (übrigens sehr geräumig und schön aufgeteilt;) und waren damit bei unserem SB. Dass wir nicht mit Umzugskosten rechnen konnten, weil die Wohnung 4 qm zu groß war, wussten wir, aber es ging uns um die Übernahme der Miete.


    Der SB hat uns dann erklärt, dass er uns aufgrund meiner beruflichen Situation den Höchstsatz für zwei Personen bewilligt, dass wir aber in keinem Fall einen Anspruch darauf gehabt hätten, da unsere kleine Wohnung für zwei Personen noch ausreichend gewesen wäre. Er hätte uns also nur die bereits gezahlte Miethöhe bewilligen müssen.


    Mein Tipp an euch: Wenn ihr die Umzugskosten und Kaution - vielleicht mit Hilfe eurer Familien - alleine zahlen könntet, schaut euch nach einer geeigneten Wohnung um, am besten natürlich nur wenig teurer als die jetzige, aber sie sollte auf jeden Fall innerhalb der Richtlinien liegen. Und dann geht ihr mit dem Wohnungsangebot nochmal zu eurem SB und erkundigt euch, wieviel Miete und NK bei der neuen Wohnung übernommen werden würden. Lasst euch das schriftlich geben. Und wenn ihr dann der Meinung seid, dass ihr mit der zugesagten Miete + NK und euren Mitteln die Wohnung und den Umzug bezahlen könnt, dann tut es. Sie können euch zwar die Genehmigung verweigern, aber euch nicht am Umzug hindern.


    Wir sind auch ohne Genehmigung umgezogen, die Kaution haben wir darlehensweise von Verwandten bekommen, den Umzug von Erspartem bezahlt und wir zahlen durch die Unangemessenheit der Wohnung jeden Monat rund 30 EUR von unseren Regelleistungen zu Miete und NK zu. Aber wir haben sogar eine Erstausstattung für Küche und Waschmaschine bewilligt bekommen, da die neue Wohnung weder Gemeinschaftswaschmaschine noch Einbauküche hat.


    Und falls euer SB sich stur stellt und euch nicht einen Cent mehr als für die jetzige Wohnung bezahlen will, dann müsst ihr das leider im Moment so hinnehmen. Dann aber auf jeden Fall wenn das Kind da ist (spätestens wenn es ein halbes Jahr alt ist, wenn der SB es euch so gesagt hat) erneut Umzugsantrag stellen, dann direkt in eine Wohnung, die für 3 Personen angemessen ist.


    Viel Glück!!!


    LG, Jana

    Wenn das ALG I nicht ausreicht, kann man meines Wissens nach aufstockendes Hartz IV beantragen. Andernfalls wäre die Wohngeldstelle der richtige Ansprechpartner, weil sie keinen Anspruch auf aufstockende LEistungen hat, wenn durch Wohngeldzuschuss der LEbensunterhalt bestritten werden kann.


    Wohngeld ist also vorrangig. Sollte das nicht gewährt werden, weil es nicht ausreicht, einfach den Antrag auf ALG II- Aufstockung stellen und nicht abwimmeln lassen. Die Sachbearbeiter erzählen viel, aber was zählt ist, was sie euch schriftlich geben und mit welcher Begründung.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Für sein Kind muss er ja so oder so aufkommen, und wenn du aufgrund des neuen Nachwuchses in Elternzeit gehst, warum soll er dann nicht auch für dich aufkommen. Schließlich kümmerst du dich um euer gemeinsames Kind, was auch eine Menge Arbeit ist.


    Ich kenne mich mit Unterhaltsrecht nicht aus, aber solange dein neuer LG deine beiden anderen Kinder nicht adoptiert, sehe ich keinen Grund, warum der Unterhaltsvorschuss wegfallen würde. Damit und mit dem Kindergeld für die beiden dürfte doch ein großer Teil des Unterhaltes für sie gedeckt werden können. Außerdem wusste er doch wohl von Anfang an, dass du bereits zwei Kinder hast und hat sich trotzdem auf dich eingelassen.


    Wenn du schreibst, es sei ihm unzumutbar, für dich und deine /eure Kinder aufzukommen, ein klares NEIN, es ist nicht unzumutbar, sondern völlig normal in eurer Situation!!!


    Und natürlich kann er nach Ablauf der Elternzeit - soweit die Kinderbetreuung sichergestellt ist - von dir verlangen, einen Teil zu euerm Lebensunterhalt beizusteuern. Im Gegenzug kannst du genauso von ihm verlangen, seinen TEil zum Haushalt und der Kinderbetreuung/-erziehung beizusteuern. Aber er kann nicht verlangen, dass du dir einen Arbeitsplatz aus den Rippen schneidest.


    Solange du also grundsätzlich bereit bist, dir Arbeit zu suchen, wenn die Elternzeit abgelaufen und die Kinder in Betreuung sind, verstehe ich euer Problem nicht. Du liegst ihm nicht wie ein Schmarotzer auf der Tasche, sondern kümmerst dich um seinen Nachwuchs.


    Und in einer Beziehung - vor allem mit gemeinsamen Kindern - ist es normal, dass einer für den anderen aufkommt. Da fragt man normalerweise nicht danach, wer wann wieviel beigesteuert hat, sondern meistert sein Leben gemeinsam.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Verzeiht die Länge meines Beitrags, aber irgendwie hat mich dieser Thread ein wenig aufgeregt ...

    Noch eine Anmerkung zur Kaution: Meines Wissens nach darf die ARGE die Rückzahlung während des laufenden Mietverhältnisses NICHT fordern, auch wenn das oft getan wird. Die Kaution wird von der ARGE gezahlt und steht nach Beendigung des Mietverhältnisses eben auch mitsamt Zinsen der ARGE zu. Fertig.


    Liebe Grüße und alles Gute,
    Jana


    P.S.: Wenn die o. g. Info falsch sein sollte, bitte meckern, ich lerne immer gerne dazu;)

    Mal rein interessehalber: Er schrieb, der Mietvertrag wäre als WG-Mietvertrag angelegt. Wenn jetzt keiner eine Kontovollmacht für den anderen hat, keiner den anderen bei irgendwelchen Versicherungen begünstigt hat etc dürfte die ARGE doch bei Vorliegen einer beiderseitigen Erklärung, nicht für den anderen einzustehen, keine BG annehmen. Oder sehe ich das komplett falsch? Wie wären WGs dann überhaupt möglich???


    Also, meinem Verständnis nach müssten ihm 351 Euro Regelleistung (als Alleinstehender, da nur WG) + 165 Euro Mietanteil + die Hälfte der Nebenkosten und Heizkosten (ohne Warmwasser und Strom) zustehen.


    Soviel zu der geschilderten Ausgangslage und der rechtlichen Seite, wie ich sie verstehe.


    Ob man, wenn man verlobt ist, noch der ARGE vorgaukeln sollte, man stehe nicht füreinander ein und habe dies auch nicht vor (wäre nämlich irgendwie widersprüchlich zum Sinn einer Ehe) ist ein anderes Thema, auf das ich hier mal nicht näher eingehen werde. Nur soviel: Auch ARGE-Mitarbeiter lesen hin und wieder hier mit und mit Betrugsversuchen gehen sie nicht unbedingt freundlich um ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du im Krankenhaus liegst (oder zur Kur bist und dort vollverpflegt wirst) können sie dir einen gewissen Betrag der Regelleistungen streichen, der für Lebensmittel ist, wenn du mindestens 21 Tage in einem Monat vollverpflegt wirst. Soweit die Auskunft meines SB, weil mein LG zurzeit ebenfalls in Kur ist.


    Hast du die Streichung schriftlich? Wenn nein dürfen sie dir gar nichts streichen, wenn ja muss die Begründung mit im Bescheid stehen. Ohne die Begründung raten wir hier nur im Dunkeln rum.


    Wenn du wirklich Hilfe aus dem Forum erwartest, schau doch bitte - soweit möglich - nach, mit welcher Begründung dir die Leistungen gestrichen wurden und teile es uns mit. Und wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, leg am besten schonmal vorsorglich Widerspruch ein, denn ich kann mir mit den bisher gemachten Angaben nicht vorstellen, dass die Streichung rechtens ist ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Leute,


    mir ist letztens echt der Kragen geplatzt ...


    Seit Anfang des Jahres haben wir eine neue SB bekommen, da unser vorheriger SB befördert wurde. Im Januar war ich bei meiner Fallmanagerin und hatte sie gebeten, an unseren SB die Kopie unseres Änderungsbescheids mit der Frage, warum ich im Dezember nicht rentenversichert war, weiterzuleiten. Von ihr erfuhr ich dann von der neuen SB.


    Das Erste, was wir von der Neuen zu lesen bekamen, war die Aufforderung, die Kündigung der KSK (wegen der RV) UND die tatsächlichen Einnahmen-Ausgaben für das letzte Halbjahr '08 einzureichen (die bereits seit Anfang Januar vorliegt und mir die NAchzahlung sogar schon überwiesen worden war ...:rolleyes:) mit der Androhung, uns ab 08.02.09 die LEistungen KOMPLETT zu streichen, wenn ich die Unterlagenbis dahin nicht eingereicht hätte. Wir haben noch nie eine Sanktion gehabt, immer alles pünktlich eingereicht.


    Auf meine Frage, was das denn solle, kam die Antwort, man müsse die Leute ja erstmal dazu bekommen, sich zu bewegen ....:eek:


    Und das war ja nicht das Einzige: Wir haben zum Februar das Konto, auf das unser Geld überwiesen wird, geändert, und hatten prompt die Miete mit drauf, so dass ich unserem Vermieter erklären musste, warum das Geld diesmal später und von meinem Konto kam.


    Dann haben wir für unseren Umzug zweimal Erstausstattung beantragt (Küche und Waschmaschine separat), bei beiden läuft der Widerspruch noch, da es nur als Darlehen gewährt wurde. Wir bekamen doch tatsächlich eine Zahlungsaufforderung für das erste Darlehen über die komplette Summe (wir haben schriftlich, dass die Raten je 30 EUR betragen sollen bei Rückzahlung). Sie meinte dann noch, dass der Widerspruch ja dann sowieso demnächst abgelehnt werden würde, aber da brauchten wir jetzt nicht drüber zu diskutieren ... und wegen der Ratenzahlung müssten wir dann direkt mit der Zahlungsstelle reden, dabei haben wir das längst schriftlich ...


    Also, so langsam bekomme ich den Eindruck, dass die Gute uns absichtlich schickaniert ... Sie bekommt es nicht hin, in den Unterlagen nachzusehen, längst abgeklärte Sachen müssen erneut geklärt werden, sie droht direkt mit kompletter LEistungseinstelleung ...


    Wenn das so weitergeht, kann ich dann mit einer Beschwerde dagegen vorgehen? Ich bin schließlich kein Schmarotzer, sondern selbstständig und versuche, so bald wie möglich aus dem Bezug herauszukommen, und dann muss ich mich nicht schikanieren lassen.


    Was haltet ihr von dem Verhalten meiner SB???


    Liebe Grüße,


    eine verärgerte Jana