Beiträge von Jana1987

    jalale : Soweit ich weiß, sind die Freibeträge völlig egal, sobald man von seinem Nettoeinkommen seinen Bedarf alleine decken kann. Deshalb gibt es ja auch Wenigverdiener, die keinen Anspruch mehr auf Hartz IV haben wegen ein paar Euro zuviel im Monat und unterm Strich weniger rausbekommen als ein anderer, der die paar Euro weniger verdient, aber aufstockend Hartz IV beziehen kann.


    Aber vielleicht ist das ja auch wieder so eine Sache, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird ...:rolleyes:


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du für März bereits Leistungen beantragt hast, wird dir für März auch dein Einkommen mit angerechnet, egal, wie lange die ARGE für die Bearbeitung braucht.


    Aber wenn du immer noch kein Geld hast, würde ich Montag nochmal hingehen und denen Druck machen, schließlich musst du ja für diesen Monat auch irgendwie Miete und Lebensmittel bezahlen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    ja, nach einer Heirat seit ihr automatisch eine BG und kein SB kann mehr verlangen, dass dein Freund (dann Mann) noch bei seinen Eltern wohnt. Es wäre also auf jeden Fall eine Möglichkeit, endlich die Leistungen zu bekommen, die euch zu zweit zustehen würden. Wobei ich auch nicht ganz verstehen kann, warum der SB in Hamburg sich immer noch stur stellt, bei der Familiensituation deines Freundes.


    Ich wünsche euch viel Glück!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    da du mit deinem Job deinen eigenen Lebensunterhalt nicht komplett bestreiten kannst, bildest du immer noch eine BG mit deiner Mutter (bis du 25 bist).


    Euch würden 351 RL deiner Mutter, 281 RL für dich und 410 KdU zustehen, macht 1042 Euro.


    Euer gemeinsames Netto-Einkommen berägt allerdings 1330 Euro, so dass es mich schon wundert, dass ihr überhaupt noch ergänzend Hartz IV bekommt. Normalerweise ist man aus dem Bezug raus, sobald das Nettoeinkommen über dem Bedarf liegt.


    Ansonsten gilt: Jeder hat 100 Euro seines Bruttoeinkommens als Grundfreibetrag, dazu kommen 20 % des Einkommens zwischen 200 und 800 Euro und 10 % des Einkommens zwischen 800 und 1200 Euro. Mit den Angaben kannst du selber ausrechnen, ob euer Bescheid so stimmt. Ansonsten gib eure Daten doch mal in einen ALG II-Rechner ein.


    Liebe Grüße,
    Jana

    lirafe, danke für deine guten Wünsche. In meinem Bereich würde ich mit ausreichend Aufträgen, die meine Arbeitszeit füllen, genug verdienen, so dass ich niemanden einstellen müsste. (Bin Übersetzerin und Sprachlehrerin). Aber erstmal die Aufträge an Land ziehen ...


    Ich wünsche dir, dass du auch wieder aus Hartz IV rauskommst!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Die Angaben fürs Finanzamt sind wegen der Steuern, aber bei der Größenordnung, die du nennst, wird es wohl recht egal sein, wieviel du angibst, denn eine Steuervorauszahlung wirst du damit wohl kaum leisten müssen. Und die tatsächlichen Beträge musst du dann sowieso bei der Einkommensteuererklärung angeben.


    Was die ARGE angeht, denen musst du dein Nebengewerbe ebenfalls melden. Auch die wollen dann eine Einschätzung deiner Einnahmen, aufgrund der die Zahlungen berechnet werden. Nach Ende des Bewilligungszeitraums musst du ihnen dann deine genauen Einnahmen und Ausgaben belegen und sie rechnen neu durch. Zuviel gezahltes Geld musst du zurückzahlen, zuwenig gezahltes Geld bekommst du nachträglich von der ARGE. Dabei müssen die Schätzungen für das Finanzamt und für die ARGE laut Aussagen meiner SB nicht übereinstimmen. Mein Tipp: Wenn du nicht sicher weißt, dass du so und soviel verdienen wirst, gib bei der ARGE unter 600 EUR für sechs Monate an, dann bekommst du erstmal keine Kürzung.


    Liebe Grüße und viel Erfolg;)


    Jana

    Ich würde mich auch über den NAchbarn beschweren, denn sowas kann auf keinen Fall angehen.


    Allerdings würde ich mich darauf einstellen, dass der NAchbar eventuell ernst macht. Meinen Eltern ist es passiert, dass sich der Vermieter, der unter uns gewohnt hat, ans Jugendamt gewendet hat, da ich oft geschrien habe, und hat behauptet, meine Eltern würden mich misshandeln. Das Jugendamt stand kurz darauf bei meinen Großeltern vor der Tür und hat Erkundigungen eingeholt. Zum Glück war die Sache danach erledigt, aber als sie mir das irgendwann erzählt haben, ist mir schon mulmig geworden, was hätte passieren können.


    Ich drücke euch die Daumen, dass euer NAchbar nicht ernst macht und ihr im besten Fall doch in eine kinderfreunliche Wohnung umziehen könnt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    lirafe, dass "verunsichern" bezog sich auch nicht auf deinen Beitrag, sondern eher auf die Aussagen der ARGE-Mitarbeiter, die einem gerne mal von allem abraten ...


    Wenn du schon länger selbstständig warst und dann wegen fehlender Umsätze Hartz IV benötigt hast, kann ich mir auch schon eher vorstellen, dass du u. U. vermittelt werden durftest. Bei ayla-nadine dürfte das aber nicht der Fall sein, da die ARGE ihr bei positiver Prognose die Chance geben MUSS, aus eigener Kraft durch die Selbstständigkeit aus H IV rauszukommen.


    Ich kann sogar aus eigener Erfahrung berichten, dass mir die positive Prognose verwehrt wurde, weil dem Typen wohl meine Nase nicht gepasst hat (völlig aus der Luft gegriffene Argumente für die Ablehnung und eindeutig meinen Businessplan nicht vernünftig durchgelesen ...) und ich jetzt zwar keine finanziellen Hilfen beantragen kann, aber schon seit drei Monaten trotzdem meine Ruhe habe. Toi, toi, toi, dass sie mich noch ein Weilchen machen lassen, bis ich einen Kundenstamm aufgebaut habe und mir dann eine positive Prognose gegeben werden muss, wenn ich nicht sogar schon genug verdiene ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Von den 500 Euro würden dir 180 Euro anrechnungsfrei bleiben.


    Wenn du den Nebenverdienst nicht angibst, kann das eine Anzeige wegen Sozialbetrugs nach sich ziehen und du wirst die zu Unrecht bezogenen Leistungen nachzahlen müssen.


    LG, Jana

    Also, lirafe, ich weiß nicht ob man dir das so gesagt hat (zu 3), aber mir wurde es so gesagt, dass man bei Neugründung eine positive Prognose von z. B. der Wirtschaftsförderung braucht (Gutachten zahlt ARGE) und dann bis zu zwei JAhre oder sogar mehr keine Vermittlungsvorschläge etc zu befürchten hat, da die ARGE einen als Selbstständigen gar nicht vermitteln darf. Man bekommt also Zeit, die Selbstständigkeit aufzubauen und muss parallel dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen.


    ayla-nadine : Wenn ihr den Antrag stellt, gib direkt an, dass du dich gerade erst selbstständig gemacht hast. Wahrscheinlich könntest du sogar noch Existenzgründerzuschuss beantragen. Zu der Frage, wie du nachweisen musst, dass ihr noch keine Gewinnausschüttung habt: Es kann sein, dass die ARGE eine Bilanz verlangt. Für den Bewilligungszeitraum musst du eine Schätzung deiner Einnahmen und Ausgaben mit abgeben. Aufgrund dieser Schätzung wird euer voraussichtlicher Anspruch berechnet, den ihr ausgezahlt bekommt. Nach Ablauf des Zeitraums musst du dann deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen und die ARGE prüft, ob du zu viel oder zu wenig Geld bekommen hast und zahlt dir die Differenz aus bzw. verlangt sie von dir zurück.


    Viel Erfolg und lass dich nicht verunsichern!!!


    LG,Jana

    Die Frist beträgt normalerweise 4 Wochen, wenn die Belehrung fehlt, glaube ich sogar ein halbes Jahr. Wenn du also direkt Montag Widerspruch einlegst und gleichzeitig die Auszahlung verlangst (wichtig, sonst warten die mit der Zahlung, bis Widerspruch entschieden ist ...), bist du auf jeden Fall auf der richtigen Seite.


    Aber was mich doch sehr wundert: Du hast etwas unterschrieben, wo noch nicht einmal die Summe draufstand? Was für ein Schrieb war das denn? War das eventuell nur ein Gesprächsprotokoll? In einem richtigen Bescheid müsste die Summe nämlich auf jeden Fall drinstehen, außerdem braucht man den nicht zu unterschreiben.


    Egal, was es ist: Trotzdem Widerspruch einlegen, dann bist du auf Nummer sicher.


    Viel Erfolg!!!


    LG, Jana

    Hallo lirafe,


    aber wo ist bitte schön die Auslegunssache, wenn da steht, "nach Ablauf der sechs Monate wird der volle Urlaubsanspruch erworben"???


    Das heißt doch, wenn ich sechs Monate und einenTag gearbeitet habe, darf ich meinen vollen Jahresurlaub nehmen. Außerdem: Wenn der Chef selber zugibt, dass Vollzeitler ihren kompletten Jahresurlaub zu dem Zeitpunkt nehmen dürfen, dann hat auch jeder 400 Euro-Jobber in diesem Betrieb auf jeden Fall Anspruch darauf, ganz egal, wie das Bundesurlaubsgesetz es wertet. Denn 400 Euro-Jobber dürfen gegenüber anderen Beschäftigten nicht benachteiligt werden und haben die gleichen Rechte!!!


    Wenn du aus dem RA-Bereich kommst, kannst du dann vielleicht zu dieser Situation auch Stellung nehmen? Wäre sehr hilfreich für uns anderen ...


    Danke und liebe Grüße,
    Jana

    Geh nochmal zu deinem SB und verlange, dass er diesmal ein schriftliches GEsprächsprotokoll schreibt und dir aushändigt. Stell ihm dann ganz direkt die Frage, wie du mit Kindern in einer Wohnung ohne Heizung leben sollst. Wenn er sich weiterhin weigert, dir seine Aussagen schriftlich zu geben, geh zu seinem Vorgesetzten. Allein die Androhung, mit dem zu sprechen, wirkt manchmal Wunder.


    Mit dem Sozialamt kenne ich mich leider gar nicht aus.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, solltest du auf jeden Fall noch Widerspruch einlegen, wenn nötig mit der Begründung, dass man dir keine Zeit gegeben hat, dich vor deiner Unterschrift weiter zu informieren. Dir steht in deinem Fall auf jeden Fall die Erstausstattung zu!!! Falls der Widerspruch abgelehnt werden sollte, zieh vor Gericht (mit Beratungsschein), denn du bist im Recht.


    Wenn du schon unterschrieben hast, hast du das Geld auch schon ausgezahlt bekommen? Wenn nein, auf jeden Fall auf die sofortige Auszahlung bestehen. Der Widerspruch schiebt die Rückzahlung auf, so dass du das Geld vor Entscheidung des Widerspruchs auf keinen Fall zurückzahlen musst.


    Mal rein interessehalber: Wieviel Geld hat man dir für eine komplette Wohnungseinrichtung bewilligt?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Natürlich hast du nach Ablauf dieser Wartezeit Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Wie sollte das denn sonst gehen, wenn du erst die Hälfte erworben hättest? Soll dann jeder Arbeitnehmer zwingend den letzten Anteil seines JAhresurlaubs (nämlich mindestens den für Dezember) erst im folgenden Jahr nehmen können?


    Was dein Arbeitgeber sagt, ist völliger Schwachsinn. Natürlich ist das für ihn ein Risiko, aber das muss er eingehen, da du ein Recht auf deinen Urlaub hast. Sollte das Arbeitsverhältnis wirklich vorzeitig in die Brüche gehen, hat er Pech gehabt. Du würdest dann allerdings bei einer neuen Stelle keinen weiteren Urlaub für das Jahr mehr bekommen, da in der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgeführt ist, wieviel Jahresurlaub du bereits genommen hast.


    Anders sieht es natürlich aus, wenn der Vertrag von vornherein auf weniger als ein Jahr befristet ist, dann kannst du nur soviel Urlaub nehmen, wie du maximal in der befristeten Zeit erwerben kannst.


    Hat dein Betrieb einen Betriebsrat? Wenn ja, wende dich an den. Wenn nicht, kannst du eventuell versuchen, einen Beratungsschein zu bekommen um mit anwaltlicher Hilfe deinen Anspruch durchzukriegen.


    Viel Erfolg!!!


    Jana