Beiträge von Jana1987

    Geh zu deiner Fallmanagerin und sage ihr, dass du dich selbstständig machen willst. Bei mir war es so, dass ich dann in ein Existenzgründerseminar gesteckt wurde. Danach musst du mit dem dort erarbeiteten Businessplan zu einer Prüfstelle, die ein Gutachten erstellt. Fällt das positiv aus, kannst du einiges an Zuschüssen beantragen, darunter auch ggf. ein Darlehen für ein Firmenfahrzeug.


    Aber ein Tipp von mir: Sag deiner Fallmanagerin nicht, dass du nur so magere Gewinne erwartest, ansonsten wirst du wohl nichts bekommen. Es muss möglich sein, innerhalb von einigen Jahren dadurch aus ALG II rauszukommen, also überleg dir vorher gut, wie du ihr das ganze darlegst.


    Viel Glück!!!


    LG, Jana

    800-850 brutto oder netto?


    Dein ALG II-Bedarf wären 351 Euro Regelleistung zzgl. angemessene KdU (Miete, NK ohne Strom und Warmwasser, Heizkosten; genaue Höhe müsstest du vor Ort erfragen).


    Von deinem Gehalt werden dir 100 Euro Grundfreibetrag abgezogen, dazu 20 % zwischen 100-800 Euro und 10 % zwischen 800 und 1200 Euro (Freibeträge werden vom Brutto gerechnet).


    Wenn du nach Verrechnung deines Einkommens mit deinem Bedarf noch einen REstbedarf hast, kannst du diesen beantragen. Aber wahrscheinlich wird für dich eher Wohngeld infrage kommen.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Warum kann man mit 800-850 Euro nicht ausziehen? Sind bei euch die Mieten so hoch?

    Laetitia, deshalb sagte ich ja, dass sie alle in die gesetzliche KK zurückwechseln können, wenn sie ALG II bekommen. Das wäre auf jeden Fall das bessere, denn auch wenn die Selbstständigkeit irgendwann wieder funktioniert, kann ihr Mann in der GKK bleiben und die anderen wären kostenlos mitversichert. Der freiwillige Betrag in der GKK kostet für Freiberufler ca. 350 Euro / Monat als Mindestbeitrag, bei Einkommen über 1800 irgendwas 17,2 % (15,5 % KV, 1,7 % PV), wäre aber auf jeden Fall günstiger als die private Versicherung.


    low budget, ja, ihr würdet ALG II dann aufstockend bekommen, d. h. vorerst könnte dein Mann weiterarbeiten. Sollte sich aber in der Zukunft herauskristallisieren, dass die Selbstständigkeit doch nicht mehr tragbar ist, kann die ARGE irgendwann verlangen, die Selbstständigkeit aufzugeben und sich normal zu bewerben.


    Mein Tipp: Erstmal Antrag stellen und weiterhin alles für die Selsbtständigkeit geben, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (mit Bewilligung der ALG II-Leistungen) und dann abwarten, wie sich die Situation entwickelt.


    Toi, toi, toi und frohe Ostern!!!


    LG, Jana

    Wie schon geschrieben, sind die AN-Sätze zwischen 400,01 und 800 Euro gestaffelt, bei knapp über 400 Euro sind es glaube ich nur ca. 4 % AN-Anteil. Der AG zahlt grundsätzlich nur seinen normalen AG-Anteil.


    Bei einem Minijob muss der AG auch Abgaben zahlen, und zwar 2 % pauschale Lohnsteuer, 15 % RV und 13 % KV und PV. Wenn man als 400 Euro-Jobber auf die RV-freiheit verzichtet und die restlichen 4,9 % freiwillig abführen lässt, erwirbt man mit einem 400 Euro-Job sogar Rentenzeiten. Nur einen KV-Schutz kann man damit nicht erwerben.


    Warum dann nicht mehr AG diese Art wählen, weiß ich nicht. Ich kann mir nur vorstellen, dass viele einfach nicht rechnen oder die AN deutlich weniger als 400 Euro verdienen. Oder sie werden nach Stunden bezahlt und arbeiten unterschiedlich viele Stunden im Monat, dann wäre das nicht so einfach durchzuführen. Wenn man aber ein Fixgehalt von 400 Euro / Monat oder nur wenig darunter hat, wäre es für einen AG auf jeden Fall günstiger. (Vorassetzung ist natürlich, dass der AG seine Minijobber angemeldet hat ...)


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Die Versicherungssätze sind zur Zeit: 15,5 % KV (davon 7,3 % AG und 8,2 % AN), 19,9 % RV (halbe-halbe), 1,7 % PV (bei kinderlosen AN über 23 Jahren zahlen die noch 0,25 % zusätzlich) und - glaube ich - 6,5 % AV.

    Je nachdem, wie hoch eure neue Miete sein wird, könnte es aber günstiger für euch sein, sofort als BG zu zählen. Euer Bedarf wäre dann 2 x 316 Euro + angemessene KdU. Davon abgezogen werden euer Kindergeld und die 310 Euro Verdienst - Freibetrag (142 Euro), also insgesamt 496 Euro. Ihr würdet also die KdU bekommen und zusätzlich noch 128 Euro Regelleistung.


    Damit hättet ihr zum Leben:
    128 Euro RL
    164 Kindergeld du
    164 Euro Kindergeld sie
    310 Euro Verdienst sie
    ___
    766 Euro


    sowie die KdU.


    Wenn deine Freundin demnächst BAB bekommt, wird das glaube ich komplett ohne Freibeträge angerechnet, aber an der Gesamtsumme ändert sich dadurch ja nichts ...


    P.S.: Bitte korrigieren, falls etwas in obiger Ausführung nicht stimmt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Laetitia, wenn du dir mein P.S. oben mal genau durchliest, wirst du sehen, dass die Kosten für den AG bei einem 400,01 Euro-Job, in dem der AN sozialversichert ist, niedriger ist. Er spart ca. 30-35 Euro im Monat. Dafür muss er die Beiträge dann an die Krankenkasse statt an die Minijobzentrale überweisen. ICh sehe da weder einen finanziellen Nachteil - eher einen Vorteil - und auch keinen nennenswerten MEhraufwand.


    Klar, wenn der AG den 400 Euro-Jobber gar nicht angemeldet hat, erhöhen sich natürlich Aufwand und Kosten ... gibt's ja leider auch genug ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Man hat ja auch nicht automatisch weniger als Hartz IV, wenn noch ein Restanspruch besteht. Schließlich hat man Freibeträge und kann mitunter bei aufstockendem Hartz IV 280 Euro oder - bei Kindern oder mehreren Berufstätigen - mehr über dem Bedarf haben.


    Außerdem bekommt man Wohngeld (und eventuell Kinderzuschlag), wenn man durch sein Einkommen + diesen Leistungen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, also nicht mehr zusätzlich auf Hartz IV angewiesen wäre.


    ICh denke, es gibt einige, die mit Wohngeld statt HArtz IV-Aufstockung ebenfalls klar kommen würden, dann aber nicht mehr die Auflagen der ARGE erfüllen müssten.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: ICH würde freiwillig auf einen Restanspruch verzichten, wenn ich mit meinem Geld auskomme, nur um endlich von diesen (zensiert) wegzukommen ... ;)

    Also, sobald das regelmäßige Bruttoeinkommen mindestens 400,01 Euro beträgt, ist man sozialversicherungspflichtig und muss Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern davon bezahlen, ist demnach auch kranken, renten- und arbeitslosenversichert. Die Beitragshöhe ist zwischen 400,01 und 800 Euro gestaffelt, so dass man mit 400,01 Euro nicht die volle Höhe der AN-Beiträge zahlen muss. (Sind glaube ich am Anfang nur 4 % statt der knapp 20 % ...)


    Steuern fallen außer in Steuerklasse VI bei dem GEhalt nicht an, so dass man über 300 Euro netto rausbekommen würde. Wenn das zusammen mit dem Wohngeld zum leben reicht, dann Glückwunsch:)


    P.S.: Bei 400 Euro zahlt der AG 30 % Sozialabgaben und Steuern, macht also 120 Euro.
    Bei 400,01 Euro zahlt der AG nur noch den normalen AG-Anteil von derzeit knapp 21 %, macht dann also ca. 85 Euro. Wenn du das einem potenziellen AG vorrechnest, lässt er sich bestimmt darauf ein, dir einen Cent mehr zu bezahlen, damit du sozialversichert bist;)


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Da du bis 25 von deinen Eltern unterstützt werden musst, macht den Mietvertrag doch einfach ab deinem 25. Geburtstag. Deine Eltern sollten am besten in dem Schreiben auch angeben, dass sie dich seitdem nicht mehr unterstützen (wenn deine erste Ausbildung zu dem Zeitpunkt schon abgeschlossen war, ansonsten nimm das Datum deines Ausbildungsabschlusses).


    Die ARGE zahlt für dich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.


    Liebe Grüße,
    Jana

    @ diablo: Wir sind auch ohne Zustimmung umgezogen, weil die neue Wohnung unangemessen ist. Da aber durch meine berufliche anerkannt wurde, dass ich ein Arbeitszimmer brauche, bekommen wir nun sogar den Höchstsatz der Miete, der deutlich über der bis dato gezahlten Miete liegt, und wir haben Erstausstattung für Küche und Waschmaschine bekommen, die in der vorherigen Wohnung vom Vermieter vorhanden waren. Jetzt mit der Gasabrechnung wurde mir auch nicht gesagt, dass die NAchzahlung nicht übernommen werden würde ... hm ... wo kann man denn nachlesen, dass bei einem nicht bewilligten Umzug keine Nebenkostennachzahlung übernommen wird?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Falls sie euch wieder ohne Geld nach HAuse schicken wollen, weigere dich, das Amt zu verlassen. Lass dich notfalls von der Polizei rausbegleiten und sag ihnen auch gleich, dass du in dem Fall sofort an die Presse gehen wirst. MAch ihnen solange Druck, bis du Geld bekommst!!! Und versuch auch, Geld für die Erstausstattung als Vorschuss zu bekommen, schließlich könnt ihr nicht monatelang ohne Möbel in der Wohnung sitzen, vor allem, da du schwanger bist. Vielleicht wirkt die Androhung der Presse ja Wunder ...


    P.S.: Wegen Möbeln könnt ihr auch mal im örtlichen Anzeigenblatt gucken, oft findet man da gut erhaltene Möbel günstig oder sogar umsonst. Mein Freund und ich haben auf dem Weg ein Doppelbett mit zwei sehr gut erhaltenen, fast neuen Matrazen, einen Kleiderschrank mit einer kleinen Macke und einen Schreibtisch umsonst bekommen;)


    Viel Erfolg morgen und hoffentlich trotz allem ein schönes Osterfest!!!


    LG, Jana

    Dir stehen auf jeden Fall 351 Euro Regelleistung zu.


    Beim Antrag solltest du direkt ein Schreiben deiner Eltern mit abgeben, dass sie dich nicht finanziell oder sonstwie unterstützen, damit die ARGE euch erst gar nicht als BG einzustufen versucht. (Machen sie sonst auf jeden Fall und dann müsstest du in Widerspruch gehen, also spar dir den Stress;) )


    Ohne Mietvertrag bekommst du auch keine KdU von der ARGE. Wenn ihr einen Mietvertrag aufsetzt, dann schreibt doch das Datum als Mietbeginn rein, an dem du wirklich dort eingezogen bist. Wegen einem Mustermietvertrag könntest du mal googlen oder dich beim Mieterbund erkundigen.


    Was die Zahlungsnachweise angeht: Es gibt Quittungsblöcke, selbst das Finanzamt akzeptiert Quittungen als Beleg für Barzahlungen;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Diablo, Gaba hat geschrieben, dass die neue Wohnung nicht mehr als das bisherige Zimmer kosten solle und sie den Umzug selber bezahlen würde. Demnach geht der Umzug ja wohl nicht auf Kosten der Steuerzahler.


    Gaba, wenn die neue Wohnung von der Größe angemessen ist und nicht mehr als 288 Euro (dem Betrag, den die ARGE dir jetzt zahlt) kostet, und du darüber hinaus auch den Umzug selber zahlen willst, kannst du natürlich umziehen!!! Du bekommst dann zwar keine Bewilligung der ARGE, aber sie müssen dir auch in Zukunft mindestens die KdU zahlen, die du bisher erhalten hast. Dein Recht auf Niederlassungsfreiheit wird also nicht verletzt, die ARGE wird dir nur nicht mehr als bisher zahlen, wenn kein trifftiger Umzugsgrund vorliegt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    MAl eine Frage: Wenn die Wohnsituation deines Freundes tatsächlich so ist wie geschildert, hat er seinen Vermieter schriftlich zur Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung aufgefordert? Wenn ja, und diese Frist vergebens verstrichen ist, kann er nämlich gewaltig die Mieter kürzen (wegen der genauen Höhe der Kürzung in dem Fall sollte er sich beim Mieterbund erkundigen ...). Wenn er den Vermieter nicht schriftlich zur Mangelbeseititung aufgefordert hat, dann ist er selber an der Situation (mit) Schuld, sorry.


    Aber nun zu deiner Frage: Wenn die ARGE ihn nicht zum Umzug auffordert, wird sie auch keine Wohnungsbeschaffungskosten wie z. B. einen Makler bezahlen. Aktiv bei der Wohnungssuche helfen ist sowieso NIE Aufgabe der ARGE. Ihr müsst also wohl oder übel alleine suchen ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    wenn du nur von ALG II leben würdest, müsstest du auch mit 351 Euro Regelleistung und 280 Euro KdU (wenn angemessen) auskommen, das wären gerade einmal 631 Euro.


    Du hast also jetzt schon mehr Geld zur Verfügung als nur mit ALG II und hast zusätzlich noch Anspruch auf Wohngeld, worüber beschwerst du dich???


    Liebe Grüße,
    Jana

    Doppelpack, das stimmt so nicht.


    Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 Euro (der höher ausfallen kann, wenn die tatsächlichen Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge z. B. Riester, Fahrtkosten etc höher sind ...). Vom Rest bleiben 20 % anrechnungsfrei bis 800 Euro, darüber noch einmal 10 % vis 1200 bzw mit Kindern bis 1500 Euro.


    Von 400 Euro würden also, wenn der Grundfreibetrag nicht erhöht werden kann, 160 Euro anrechnungsfrei bleiben.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich würde an eurer Stelle morgen direkt zur ARGE gehen und schriftlich ALG II beantragen. Wenn noch Unterlagen fehlen, könnt ihr die nachreichen, aber entscheidend ist das Antragsdatum, da ihr erst ab dem Tag Leistungen erhalten könnt.


    Sollten tatsächlich andere Leistungen für euch zuständig sein, wird die ARGE euch das mitteilen. (Aber nicht durch mündliche Aussagen verwirren lassen, sondern auf jeden Fall schriftlichen Antrag stellen und auf die SCHRIFTLICHE Antwort/Bescheid warten.)


    Wenn ihr ALG II bekommt, seid ihr automatisch darüber in eurer gesetzlichen KRankenkasse versichert, auch dein Mann kann zurück in eine gesetzliche KK wechseln.


    Da es aber inzwischen eine Krankenversicherungspflicht gibt, müsst ihr für die nichtversicherte Zeit vermutlich die Beiträge nachzahlen. Wie lange seid ihr denn bereits ohne Versicherung und worüber wart ihr vorher versichert(gesetzlich/privat)?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Leg auf jeden Fall Widerspruch ein, da du noch nie eine eigene Küche besessen hast!!!


    Erläutere in dem Widerspruch, dass du von deinen Eltern in die bereits möblierte Wohnung deines Ex gezogen bist (und die Möbel daher allesamt IHM gehören) und von dort in eine MÖBLIERT gemietete Wohnung. So, nun ziehst du zum ersten Mal überhaupt in eine UNMÖBLIERTE Wohnung und natürlich steht dir dafür die Erstausstattung zu!!!


    Ach ja, und verlange, dass sie den Widerruf eilig bearbeiten, da du schwanger bist (spreche notfalls beim Teamleiter vor).


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    ICh könnte mir vorstellen, dass ihr mit den zusätzlichen 200 Euro insgesamt mehr netto bekommen habt als euer Bedarf beträgt. In dem Fall sind - meines Wissens - die Freibeträge irrelevant und Hartz IV fällt komplett weg, auch wenn man vorher durch die Aufstockung mehr hatte.


    Aber um das zu wissen, müsste man mehr Zahlen kennen. LAss dir morgen die Begründung schriftlich geben, vielleicht können wir dann mehr weiterhelfen.


    Liebe Grüße,
    Jana