Beiträge von Jana1987

    Also, das mit dem Beratungsschein für einen Rechtsanwalt kann ich nicht so recht glauben. Er soll einfach mal einen unverbindlichen ersten Termin machen und den RA fragen, ob er den Beratungsschein beantragen kann. Denn so, wie die Sache aussieht, wird er auf jeden Fall einen Anwalt brauchen.


    Ich drück euch die Daumen!


    LG, Jana

    Soweit ich weiß, werden Einkommen, die die monatliche Leistung überschreiten, auf mehrere Monate aufgeteilt, damit in jedem Monat eine Restsumme ALG II übrig bleibt und damit die KV gesichert ist. So soll vermieden werden, dass ALG II-Bezieher sich für ein oder zwei Monate selbst in der KV anmelden und danach wieder ummelden müssen.


    LG,
    Jana

    So wie ich das gehört habe, werden die Regelsätze genau wie die Renten um 2,5 % erhöht. Bei 316 Euro bei Partnern würde jeder danach statt 316 Euro in Zukunft 324 Euro bekommen, also 8 Euro mehr. Beim REgelsatz von 351 Euro sind es glaube ich 9 Euro. Aber die genaue Höhe muss soweit ich weiß noch beschlossen werden, die o.g . Zahlen hatte ich nuranhand der 2,5 % ausgerechnet.


    LG, Jana

    Sofort in Widerspruch gehen und es notfalls auf eine Klage ankommen lassen!!!


    Das kann ja wohl nicht sein, dass dir hier geraten wird, auf dein gutes Recht zu verzichten!


    Wenn du keinen Fehler gemacht hast, sondern die Überzahlung durch Verschulden der ARGE zustande gekommen ist, haben sie kein Recht, das Geld von dir zurückzufordern.


    Übrigens: Solange der Widerspruch bzw. die Klage läuft, ist die Zahlung in jedem Fall aufgeschoben, d. h. die ARGE darf die Rückzahlung erst verlangen, wenn über die Sachlage endgültig entschieden ist.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Dein Mann sollte sich aber auch im Klaren sein, dass mit einer Selbstständigkeit noch einige weitere Kosten verbunden sind als nur die 20 Euro für den Gewerbeschein. Was ist zum Beispiel mit der Krankenversicherung? Mit Haftpflichtversicherung für Selbstständige? Mit den IHK-Kosten, die nach spätestens zwei Jahren zu zahlen sind? Mit einer eigenen Absicherung für die Rente?


    Denk bitte dran, dass Unternehmen gerne Selbstständige "einstellen", da diese dann keine Lohnnebenkosten zahlen müssen und der "Selbstständige" die Mehrkosten und das Risiko trägt. Sollte dein Mann nur für diese eine Firma tätig sein, besteht zudem eine Scheinselbstständigkeit und dein Mann ist Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz 19,9 %, mindestens aber 238 Euro im Monat!!!).


    Wenn er das wirklich alles in Kauf nehmen will, sollte er sich im Vorfeld gut darüber informieren. Für Selbstständige bietet die ARGE übrigens Existenzgründerseminare und danach bei positiver Prognose der Selbstständigkeit auch weitere finanzielle Hilfen (Existenzgründerzuschuss, evtl. Darlehen für Auto etc) an.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also in den speziellen Fall wäre es unverantwortlich, den Jungen wieder zu seinen Elern zu stecken, da er dadurch schnell in die alten Muster verfallen kann und dann wahrscheinlich über kurz oder lang rückfällig wird.


    Den Härtefallantrag sollte auch er stellen, eventuell mit Hilfe eines Therapeuten/Sozialpädagogen der Einrichtung. Ebenfalls sollte er sich selber um die Wohnungssuche kümmern, denn wie du schon geschrieben hast, ist es ganz wichtig, dass er endlich lernt, die Verantwortung für sein Leben SELBER in die Hand zu nehmen.


    Ich wünsche euch viel Erfolg!!!


    LG, Jana

    Wieviel euch maximal für zwei PErsonen zusteht, kann euch nur eure zuständige ARGE sagen. Seid ihr vielleicht ohne Erlaubnis aus einer günstigeren Wohnung in eure jetzige Wohnung umgezogen?


    Zum Warmwassererhitzer: Die Kosten für Strom und Warmwasser müssen generell aus den Regelleistungen bezahlt werden, das ist also völlig normal.


    LG, Jana

    Zur Miete: Die ARGEn müssen sogar die Miete in der Höhe weiterzahlen wie bisher, selbst wenn du ohne Genemigung umziehst. Da deine neue Miete günstiger ist, wirst du sie also voll übernommen bekommen. Und wenn du noch nicht einmal Geld für Kaution/Umzug etc haben möchtest, würde es sogar reichen, wenn du denen einfach den neuen Mietvertrag und deine Ummeldung zur Kenntnisnahme und Neuberechnung reinreichen würdest, um Erlaubnis fragen brauchst du dann gar nicht.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du schon länger eine eigene Wohnung hattest bevor du ALG II beantragt hast, dann hätten sie eigentlich trotz der U25-Regelung deine Miete im angemessenen Rahmen übernehmen müssen. NAch einer gewissen Zeit darf es nämlich nicht mehr ohne Weiteres verlangt werden, dass man zurück zu seinen Eltern zieht.


    Was mich auh mal interessieren würde: Wieso bekommst du einerseits die Wohnung nicht bezahlt, andererseits aber den Regelsatz für Partner??? Ich kenne das nur, dass U25jährige dann "als Strafe" weiterhin nur den REgelsatz für über 14jährige Kinder bekommen ... oder, wenn sie ausziehen durften, halt den normalen REgelsatz (351 Euro) *verwirrtbin*


    LG,
    Jana

    Ganz ehrlich, wenn ich solche Anfragen lese, bekomme ich eine richtige Wut!!!


    Ich habt zu viert 2517 Euro (!!!) zum Leben und du fragst allen Ernstes, ob du zusätzlich noch Hartz IV-Leistungen bekommen kannst?!? H IV ist dazu da, Menschen ohne ausreichendes Einkommen zu unterstützen und nicht, um euch einen gehobenen Lebensstandart zu finanzieren.


    Nur mal so als Info: Euer Bedarf inkl. eurer Miete und NK betrüge 1519 Euro, als knapp 1000 Euro weniger als das Geld, das ihr zur Verfügung habt. Damit muss auch eine vierköpfige Familie auskommen können. WEnn euch das Geld nicht reicht, dann solltet ihr nochmal euern Lebensstil überdenken, denn viele hier im Forum wären froh, wenn sie nur ansatzweise soviel Geld hätten wie ihr!!!

    Zur ARGE hin, belegen, dass ihr mittellos seid (z. B. durch Kontoauszüge), und Vorschuss verlangen. Normalerweise können sie euch in dem Fall direkt einen Scheck mitgeben, den ihr einlösen könnt.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also über 1000 Euro finde ich schon viel, wenn ich bedenke, dass wir zu zweit für eine Küche inkl. Herd gerade einmal 267 Euro bekommen haben. Davon ist noch nicht einmal eine gebrauchte Küche zu bekommen, außer man hat sehr viel Glück in den Anzeigenblättchen.


    Viele Möbel, gerade Wohn-/Schlafzimmermöbel, findet man gebraucht in Anzeigenblättchen, oft sogar geschenkt und in Topzustand. Und als Lampen tun es am Anfang auch nackte Glühbirnen, die an der Decke hängen.


    Wenn du jetzt natürlich schon alles ausgegeben hast und jetzt noch eniges brauchst, musst du sparen und / oder auf kostenlose Angebote in den anzeigenblättchen hoffen. Aber tut mir Leid, dann bist du selber Schuld. Wer weiß, dass er nur einen bestimmten Betrag zur Verfügung hat, muss damit halt haushalten und genau kalkulieren. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, deine Wohnung mit neuen, hochwertigen Möbeln auszustatten, sondern dir die Möglichkeit zu geben, das Nötigste zu kaufen. Und du kannst dich noch glücklich schätzen, dass sie dir das Geld nicht nur als Darlehen gewähren wollten.


    LG, Jana

    Hallo Schwester,


    ich würde in keinem Fall vorher bei der ARGE auflaufen, da sitzen einige zwischen, denen zuzutrauen wäre,euch absichtlich eine falsche Formulierung zu sagen, damit sie das Geld doch anrechnen können.


    Vorschlag:


    Dalehensvertrag zwischen ...


    PArtei A gewährt Partei B ein Darlehen in Höhe von ??? Euro zum Ausgleich des Kontos Nr. ???


    Dieses Darlehen darf nur für den o. g. Zweck verwendet werden und dient der Vermeidung zusätzlicher Kosten durch Überziehungszinsen. Es wird zinslos gewährt.


    Die Rückzahlung erfolgt nach erneuter Arbeitsaufnahme.


    Datum und Unterschrift beider Parteien.


    Meiner Auffassung nach müsste das für euren Zweck genügen. Einfach aufsetzen, unterschreiben, GEld überweisen und eine Kopie des Darlehensvertrags zur Kenntnisnahme bei der ARGE einreichen.


    Sollten sie dennoch einen Änderungsbescheid mit Anrechnung des Darlehens schicken, schriftlich in Widerspruch gehen und (falls es für eure Region gilt) auf das Urteil verweisen. Die ARGE darf bis zur Klärung des Sachverhalts durch die Widerspruchsstelle und ggf. des Gerichts keine Rückzahlung der Leistungen fordern bzw keine Leistungen einbehalten.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn das Darlehen zweckgebunden ist, darf es meines Wissens nicht angerechnet werden. Es reicht auch, wenn im Darlehensvertrag die Rückzahlung nach Arbeitsaufnahme vereinbart wird.


    Bsp.: Man bezieht eine neue, nicht angemessene Wohnung und bekommt die Kaution von Verwandten geliehen. Im Darlehensvertrag wird dann festgelegt, dass das Darlehen zinslos für die Kaution gewährt und erst nach Auszug zurückgezahlt wird. Das akzeptiert die ARGE ohne Probleme.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Natürlich könntest du dich einem potenziellen Verieter gegenüber weigern, die Mietzahlungen der ARGE direkt an ihn abzutreten. Ob du dann aber die Wohnung bekommst, ist die Frage. Schließlich kann dr Vermieter dich ohne Angabe von Gründen ablehnen und seinen Wohnraum an jemanden anderen vermieten ...


    Was die ARGE angeht: Wenn du denen eine Abtretungserklärung (d. h. du trittst deine Mietansprüche direkt an deinen Vermieter ab) vorlegst, müssen sie glaube ich die Miete dann direkt an den Vermieter überweisen. Aber die ARGE überweist das Geld einer BG auf maximal zwei verschiedene Konten, d. h. entweder Vermieter - BG-Vorstand, oder auch auf zwei unterschiedliche Konten der BG-Mitglieder.
    (Zumindest ist das bei uns so ....)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wegen der Möbel würde ich im örtlichen Anzeigenblättchen suchen. Ich habe dadurch bereits ein paar sehr gut erhaltene Möbel GESCHENKT bekommen;)


    Ob bei euch in der Nähe ein Sozialkaufhaus ist, müsste dir die ARGE sagen können.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Du schreibst einerseits, dass dein (Bald-)Mann freiberuflich arbeitet (was bei den angegebenen Berufen auch die Regel ist), andererseits schreibst du aber auch, dass er ein Gewerbe hat.


    Ja, was denn nun???


    Wer freiberuflich tätig ist, braucht kein Gewerbe, und wer ein Gewerbe hat, ist gewerblich tätig und nicht freiberuflich.


    Zu den Fragen kann ich dir leider nichts schreiben, da ich mich damit nicht auskenne. Aber vielleicht weiß ja jemand anderes hier Rat.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    wenn man Prozesskostenhilfe gewährt bekommt, zahlt man für den Fall, dass man vor Gericht verliert, die gesetzlichen Anwaltskosten des Gegners.


    Das mt den 10 Euro ist der Beratungsschein, den du wahrscheinlich erstmal brauchst. Wenn du den bewilligt bekommst, musst du nur 10 Euro selber zahlen. Die Anwälte dürfen glaube ich sogar auf diese Seblstbeteiligung verzichten, aer wer macht das schon freiwillig ...


    LG, Jana

    Im Übrigen ist mir mal aufgefallen: 84 Euro Riester bei netto 850 Euro???


    Hatte ich auch mal, aber meine Riesterrate betrug nur 43 Euro ... kleiner Tipp: Ich würde die Höhe der Riesterraten nochmal überprüfen lassen, mir kommt der Verdacht, dass du viel zu viel einzahlst ...


    Mir bleiben übrigens von meiner Regelleistung nach Abzug aller Versicherungen, Strom etc. noch ca. 180 Euro im Monat zum Leben, damit muss ich Lebensmittel, Hygieneprodukte, Arztbesuche, Medikamente, Freizeitgestaltung etc bezahlen.


    Ich würde mal vorschlagen: Lass den Sportverein sein und pass deine Riesterraten und evtl. den Bausparvertrag an, dann hast du auch das Geld für eine Wohnung über. Wenn du das nicht machen willst, dann wirst du wohl zu Hause bleiben müssen ...


    LG, Jana


    P.S.: Ich habe absolut nichts dagegen, dass Menschen, die arbeiten gehen, mehr Geld zur Verfügung haben sollten als Arbeitslose. Aber wenn jemand eine Aufstockung möchte, um sich einen dicken Bausparvertrag und eine überhöhte Riesterrente anzusparen und gleichzeitig seinen Kredit abzuzahlen, dann platzt mir echt der Kragen. Wir haben knapp 1100 Euro - zu zweit!!! Davon müssen wir auch sämtliche Ausgaben wie Miete, NK, Versicherungen etc bezahlen. Da muss man eben seine Ansprüche mal ein wenig zurückschrauben, wenn man selber nicht genug verdient.

    Ich kann nicht verstehen, warum deine Kumpeline bei der Sachlage nicht längst beim Anwalt war. Die ARGE darf ihr nichts kürzen, nur weil deine Kumpeline versucht, ihr Recht einzuklagen, und mt Beratungs- und ggf. Prozesskostenhilfe kostet sie das nur 10 Euro.


    Ich an ihrer Stelle würde mir sofort einen Anwalt suchen, am besten einen, der sich sowohl mit Arbeits- als auch Sozialrecht auskennt.


    Viel Glück!!!


    LG, Jana