Beiträge von Jana1987

    Hallo ratloser,


    du musst dir weder die Beschimpfungen noch die Einstellung deiner Zahlungen ohne Bescheid gefallen lassen.


    GEh am besten direkt morgen mit deinen Eltern als Zeugen zur ARGE und reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB ein, der mit deinen Eltern telefoniert hat. Verlange außerdem die Auszahlung deines Geldes und einen schriftlichen Bescheid, warum die Zahlungen eingestellt wurden. Wenn die Mitarbeiter sich quer stellen, lasst euch nicht abwimmeln, sondern verlangt den Teamleiter oder direkt den Chef des Ladens zu sprechen. Wenn du etwas Schriftliches in der Hand hast, kannst du notfalls gerichtlich dagegen vorgehen.


    Noch ein gut gemeinter Tipp: Wenn du in deinem Zustand noch nicht wieder in der Lage bist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, dann versuche, dich weiter arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Du würdest dann zwar kein ALG II mehr bekommen, aber soweit ich informiert bin Sozialgeld, was genauso hoch ist. Du schreibst, dass du immer noch zur ambulanten Therapie gehst. Das würde ich auf jeden Fall als Grund mit angeben. Sollte sich dein Zustand in den nächsten Monaten nicht genug bessern, um wieder arbeiten zu können, beantrage Erwerbsunfähigkeitsrente. Du bist zwar noch jung, aber aufgrund eines Unfalles und dessen Spätfolgen arbeitsunfähig zu sein, ist keine Schande und hat auch nichts mit Sozialschmarotzer zu tun. Und wenn du wirklich noch etwas tun möchtest, vielleicht findet sich ja ein Ehrenamt, dass du bekleiden kannst, ohne dass es dir wieder schlechter geht. Ehrenamtliche sind ebenfalls wichtig für unsere Gesellschaft.


    Viel Glück und gute Besserung!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    mit dem Antrag und der eigenen Wohnung sehe ich eher weniger Probleme, da dir mit 25 eine eigene Wohnung zusteht und deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Antrag möglichst sofort stellen, da die ARGEn oft 4-6 Wochen oder sogar noch länger zur Bearbeitung brauchen.


    Aber mit deiner Krankenversicherung wird es Probleme geben. In Deutschland herrscht seit ich glaube Anfang 2007 Krankenversicherungspflicht. D. h. für dich, wenn die ARGE dich wieder bei einer GK versichert, wird man die ausstehenden Beiträge für die Jahre der Pflichtversicherung nachfordern. Soweit ich weiß, trägt die GK auch erst wieder Kosten, wenn die Beitragsrückstände bezahlt sind.


    Informiere dich am besten frühzeitig bei deiner ehemaligen KK, wie man dieses Problem am besten lösen kann. Da du nicht preisgeben willst, wieso du nicht bei deinen Eltern familienversichert bist/warst, kann man dir hier wahrscheinlich dabei nicht weiterhelfen.


    LG und viel Glück,
    Jana

    Ich weiß, dass ich die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen muss, nur leider weiß ich nicht, wo genau das in meiner Stadt sitzt und da dachte ich mir, im Amtsgericht kann man mir da bestimmt Näheres sagen. Da ich noch nie vor ein Gericht ziehen musste, brauchte ich mich bisher auch nicht um solche Dinge kümmern.


    Zum Paragraphen mit der Waschmaschine: Wo genau soll denn stehen, dass eine Waschmaschine nur Paaren zusteht? Das würde mich ernsthaft interessieren, da einer unserer Widersprüche gegen den Darlehensbescheid für eine Waschmaschine eingelegt wurde. Solltest du da Gesetzestexte (Paragraphen oder Durchführungsverordnungen) zu parat haben, könntest du mir bitte die Quelle nennen?


    Ich habe mich in beiden Fällen darauf bezogen, dass Erstausstattung als Beihilfe zu gewähren ist, wenn die Möbel in Frage noch nicht vorhanden gewesen sind (deshalb ja auch ERSTausstattung). Geht einmal um eine Küche inkl. Herd und einmal um eine Waschmaschine. (§ 23 Abs. (3) SGB II)


    LG,
    Jana

    @ Sternenfee: Da mir nicht bekannt war, ob sie aufgefordert wurde oder nicht, waren das Vermutungen.


    Zu unseren Widersprüchen: Der von mir angeführte Paragraph ist eindeutig, von daher tippe ich mal eher auf Faulheit der SB oder sonstige Unlust denn auf Schwierigkeit; selbst mein damaliger SB hatte mir zum Widerspruch geraten, da er nach Aussage von oben nur als Darlehen gewähren durfte. Das nur mal dazu.


    Dann zu farinas Genossenschaftsanteilen: Ihr wurden sie eben nicht als Darlehen bewilligt, sondern GARNICHT bewilligt. Und das ist meiner Meinung nach falsch, wenn es vorher hieß, die Wohnung sei angemessen.


    Auch eine Waschmaschine muss als Beihilfe gewährt werden, wenn noch nie eine eigene vorhanden war. Der E-Herd hingegen wird nicht ersetzt und höchstens ein Darlehen zur Neubeschaffung gewährt.


    LG,Jana

    Was den Widerspruch angeht: Die lassen sich gerne Zeit, unser Widerspruch ist inzwischen seit einem halben Jahr in Bearbeitung und ich werde morgen früh beim Amtsgericht vorbeigehen und mich erkundigen, wo und wie ich Untätigkeitsklage stellen kann ...


    Also, setzt euch zu eurem SB oder noch besser beim Teamleiter ins Büro und verlasst es erst wieder, wenn man euch zumundest darlehensweise Geld für die Erstausstattung gegeben hat (gegen die Rückzahlung kann man danach ja Widerspruch einlegen, hauptsache, ihr habt erstmal Geld in der Hand).


    Ansonsten mal in den Anzeigenblättern eurer Region schauen, wir haben schon ein paar gut erhaltene Möbelstücke umsonst bekommen. Manche Leute sind einfach froh, wenn man die Sachen selbst abholt und sie sie nicht selber entsorgen müssen.


    LG,
    Jana

    @ Sternenfee: Wieso gehstdu davon aus, dass farina keine Erstausstattung zusteht, nur weil sie umzieht? Als mein Freund und ich letztes Jahr umgezogen sind, haben wir auch Erstausstattung für Küche und Waschmaschine beantragt und hätten sie auch als Beihilfe bekommen müssen (Widerspruch läuft), da weder er noch ich bisher eine Küche oder eine Waschmaschine besessen haben! Er hat in einer Wohnung mit Einbauküche und Gemeinschaftswaschmaschine im Keller gewohnt, ich bin aus meinem Elternhaus zu ihm gezogen. Natürlich steht uns dann bei Umzug in eine Wohnung ohne Einbauküche oder Waschmaschine auch die Erstausstattung zu!!! Ebenso ist Erstausstattung zu gewähren bei Trennung für den Teil der Möbel, der beim Partner verbleibt.


    Was die Renovierung angeht: Wenn ich keine Einzugsrenovierung habe, habe ich in aller Regel dafür eine Auszugsrenovierung. Und wenn die ARGE den Umzug genehmigt, hat sie auch anfallende Umzugskosten zu übernehmen, solange sie in angemessener Höhe anfallen. Und zu diesen Kosten gehört eben auch die Renovierung! Vor Allem, wenn auf Aufforderung der ARGE hin umgezogen werden musste.


    Bei den Genossenschaftsanteilen bin ich mir nicht sicher, aber wenn es dafür keine Kaution gibt, müssten die Anteile wahrscheinlich ebenfalls als Darlehen gewährt werden. Also auch hier eine Falschentscheidung der ARGE, da der Umzug genehmigt worden ist!


    Farina, beherzige Horsts Tipp zur Vorgehensweise und geh dann in Widerspruch oder een direkt zum Sozialgericht!!!


    Viel Erfolg!
    LG, Jana

    Ich verstehe auch nicht, wie du jetzt ausgerechnet auf 25 qm und ein Zimmer kommst. Dir stehen bis zu 45 qm zu und wenn du sagst, dass du für die angemessene Kaltmiete bei euch keine Wohnung finden kannst, dann musst du das nachweisen können und die ARGE muss dir danach eine teurere Wohnung zahlen.


    Wenn du von deiner ARGE zum Umzug aufgefordert wirst, kannst du übrigens sogar beantragen, einen Makler auf Kosten der ARGE einzuschalten, der dir dann bei deiner Wohnungssuche hilft.


    Ich finde, du siehst das im Moment Alles viel zu negativ. Selbst wenn die meisten Wohnungen mehr kosten, solltest du nicht sofort die Flinte ins Korn werfen. Mein Freund und ich haben auch wochenlang suchen müssen, bis wir eine geeignete Wohnung gefunden haben, weil die meisten Wohnungen zu teuer sind. Und trotzdem wohnen wir jetzt in einer schönen 3-Zimmer-Wohnung, weil wir Geduld bei der Suche hatten.


    LG,
    Jana

    Ich weiß nicht, ob in diesem Fall auch eine Verjährung stattfindet, da sie ihrer Pflicht, sämtliches Einkommen sofort zu melden, nicht nachgekommen ist. Im schlimmsten Fall könnte es sogar noch eine Anzeige nach sich ziehen.


    Meine Meinung: Ja, du musst auf jeden Fall das Guthaben (bzw. die dann zu Unrecht bezogenen Leistungen) zurückzahlen und kannst noch froh sein, wenn keine Geldstrafe oben drauf kommt. In den meisten Fällen kann man aber eine Ratenzahlung mit den ARGEn vereinbaren (vor Allem, wenn Kinder mitbetroffen sind).


    LG,
    Jana

    Geh morgen hin und verlange eine begründete schriftliche Ablehnung. Wenn sie sich weigern, würde ich erstmal Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und mir überlegen, ob ich dafür einen Beratungsschein beantrage und einen RA aufsuche.


    LG,
    Jana

    Ich kenne es auch nur so, dass das Geld zum 01. eines Monats dem Bedürftigen zur Verfügung stehen, d. h. auf seinem Konto sein muss.


    Hast du Zeugen für die Aussage des Leistungssachbearbeiters?`Z.B. deinen Partner? Oder habt ihr euch das schriftlich geben lassen?


    Wenn ja, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Soweit ich weiß, ist bei einem Sozialbegräbnis Verbrennung üblich, da die Feuerbestattung weniger Kosten verursacht als eine Erdbestattung.


    Warum der Sohn aber nicht dabei sein durfte, würde mich auch mal schwer interessieren.


    LG, Jana

    Ich habe für beide Widersprüche die schriftliche Mitteilung meines Leistungssachbearbeiters, dass (und wann) der Widerspruch an die Widerspruchsstelle übergeben wurde. Das sollte als Nachweis eigentlich reichen, oder?


    Werde Montag auf jeden Fall anrufen und direkt sagen, dass ich in 14 Tagen Klage wegen Untätigkeit einreichen werde, wenn sich bis dahin nichts getan hat.


    Danke für eure Hilfe, werde mich melden, wie es ausgegangen ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn es sich mit dem Sozialticket verhält wie mit einer normalen Monatskarte, dann ist sie bis einschließlich erstem WErktag des Folgemonats gültig. In diesem Fall müsste sie bis 2. oder, wenn der Samstag nicht mitzählt (glaube ich), bis 4.5. gültig sein.


    Das Ganze hat den Hintergrund, dass man erst am ersten Werktag des Monats eine neue Monatsfahrkarte kaufen kann (zumindest in den meisten Verkaufsstellen).


    LG, Jana

    Zuerst einmal zu den REGLleistungen: Das ist korrekt so, wenn ihr eine BG bildet, bekommen du und deine Frau beide nur 316 Euro.


    Zu dem anderen Thema: Hast du der ARGE mitgeteilt, dass du dein Gewerbe abgemeldet hast, und ihnen gleichzeitig gesagt, dass du nun nicht mehr selbstständig tätig bist, sondern arbeitslos bist? Wenn nicht, müssen sie das mit darein nehmen. Ansonsten geh nochmal hin und teile ihnen schriftlich mit, dass du keinerlei Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit mehr hast, da du arbeitslos bist, und dass sie bitte den Bescheid dahingehend ändern sollen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn dir deine Kinder wichtig sind, dann beweg dich direkt am Montag zur ARGE und geh erst wieder, wenn du einen Vorschuss oder zumindest Lebensmittelgutscheine bekommen hast, um dich und deine Kinder ernähren zu können!!! Ob dir deine SB dann doof kommt, sollte dir angesichts deiner LAge egal sein, es geht hier um das Wohl deiner Kinder!


    Und mal so aus Neugier: Wenn du sagst, die Miete sei nicht bezahlt worden, meinst du dann die für April? Seit wann bekommst du denn dann schon keine Leistungen mehr und warum stellst du den WEiterbewilligungsantrag erst so spät? Du bekommst die Leistungen frühestens ab Antragstellung.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Forengemeinde,


    habe nun auch mal wieder eine Frage:


    Wir (mein Freund und ich) haben im Oktober Widerspruch gegen die Zahlung der Erstausstattung als Darlehen eingelegt, mit aufschiebener Wirkung der Rückzahlung.


    Nun haben wir beinahe Mai und wir haben noch nichts von der ARGE gehört. Gut, könnte uns ja soweit egal sein, weil wir solange auch nichts zurückzahlen müssen, aber ich würde schon gerne schwarz auf weiß haben, dass das Geld endgültig uns gehört.


    Muss ich der ARGE noch eine letzte Frist zur Bearbeitung setzen, oder kann ich sofort beim Sozialgericht Klage wegen Untätigkeit einreichen? Wie genau muss/soll ich vorgehen?


    Liebe Grüße und Danke für jede Antwort,
    Jana

    Wenn du zwei 400 Euro-Jobs hast, insgesamt aber auf mehr als 400 Euro kommst, musst du das beiden Arbeitgebern mitteilen, da du dann sehr wohl deine Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Wie genau das abläuft, weiß ich nicht, aber du solltest dich au jeden Fall sehr genau erkundigen. Solltest du beiden Arbeitgebern die Tatsache, dass du mehr als 400 Euro verdienst, verschweigen, können sie glaube ich die von ihnen geforderten AG-Anteile deiner Sozialversicherungen zurückfordern.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Schließlich wusste dein Fallmanager, dass du dich selbstständig machen wolltest, und Gewerbeanmeldung hin oder her, an deiner Bedürftigkeit hat sich ja noch nichts geändert, oder? Oder hast du schon Gewinne erzielt, die du nicht angegeben hast?


    Ich an deiner Stelle würde mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und einen RA aufsuchen.


    Liebe Grüße,
    Jana