Wenn du schwanger bist, steht dir für dich und dein Kind eine eigene Wohnung zu. Die angemessene Größe und Kosten erfährst du bei der zuständigen ARGE. Einen Anspruch auf ALG II hast du auch, wenn du ein Kind hast.
Geh zum Amt und stell schriftlich einen Antrag auf ALG II, auf eine eigene Wohnung für dich und dein Kind, auf Schwangerenmehrbedarf, auf Erstausstattung für Schwangere (Umstandskleidung und Möbel für das Kind) und auf Wohnungserstausstattung.
Lass dich nicht abwimmeln und stell auf jeden Fall diese Anträge, auch wenn man dir sagt, du hättest keinen Anspruch, das sagen sie oft, um Leute abzuwimmeln.
Das Datum des Antrags ist ganz wichtig, du erhältst erst Leistungen ab Antragsdatum. Darum auf jeden Fall direkt morgen hingehen und Anträge mitgeben lassen, darauf müssen sie dir das aktuelle Datum notieren.
Viel Glück und alles Gute,
Jana