Beiträge von Jana1987

    HAllo Mausi,


    zum Einen: Man zählt nach maximal einem Jahr als BG, nicht erst nach drei Jahren.


    zum Anderen: Wenn du noch kein Jahr von zu Hause weg bist kann es sein, dass man von dir verlangen wird, wieder bei deinen Eltern einzuziehen. Die müssen normalerweise für dich aufkommen, bis du 25 bist.


    So, ich hoffe, meine Angaben sind so richtig.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du schwanger bist, steht dir für dich und dein Kind eine eigene Wohnung zu. Die angemessene Größe und Kosten erfährst du bei der zuständigen ARGE. Einen Anspruch auf ALG II hast du auch, wenn du ein Kind hast.


    Geh zum Amt und stell schriftlich einen Antrag auf ALG II, auf eine eigene Wohnung für dich und dein Kind, auf Schwangerenmehrbedarf, auf Erstausstattung für Schwangere (Umstandskleidung und Möbel für das Kind) und auf Wohnungserstausstattung.


    Lass dich nicht abwimmeln und stell auf jeden Fall diese Anträge, auch wenn man dir sagt, du hättest keinen Anspruch, das sagen sie oft, um Leute abzuwimmeln.


    Das Datum des Antrags ist ganz wichtig, du erhältst erst Leistungen ab Antragsdatum. Darum auf jeden Fall direkt morgen hingehen und Anträge mitgeben lassen, darauf müssen sie dir das aktuelle Datum notieren.


    Viel Glück und alles Gute,
    Jana

    Außerdem würde ein Fortsetzen des Studiums auch bedeuten, dass sich dein Schuldenberg vergrößert. Und du darüber hinaus dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, um selber Geld zu verdienen.


    Ich denke, in deinem Fall muss die ARGE dir ALG II gewähren, wenn du abbrichst, da es ansonsten in meinen Augen eine unzumutbare Härte darstellen würde, ein Studium weiterverfolgen zu müssen, das man aller Vorraussicht nach nicht schafft.


    Viel Erfolg und liebe Grüße,
    Jana

    @ Sternenfee: Danke, aber ich brauche keine Spartipps, ich komme gut mit meinem Geld zurecht. Mit Internetflat. Und in unserer alten Wohnung durften wir gar keine eigene Waschmaschine haben, außerdem besaß ich meinen PC bereits, als ich noch in meinem Elternhaus gewohnt habe ...


    So, und damit ist das Thema für mich auch erledigt, ich glaube, wir haben alles gesagt und würden uns jetzt nur och wiederholen ... ;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Sternenfee, ich hab es gerade erst miterlebt, wie eine Freundin bei mir im Haus einen Besuch der ARGE hatte, die Hinweise auf eine angebliche nicht gemeldete Tätigkeit hatten - aller Wahrscheinlichkeit von unserem Hausmeister, der auch gerne mal wegen nichts die Polizei ruft oder handgreiflich wird. Da ich besagte Freundin recht gut kenne weiß ich sicher, dass sie keiner Nebentätigkeit nachgeht. Trotzdem wurde sie angeschwärzt frei nach dem Motto: Ich kann zwar nichts beweisen, aber vielleicht findet die ARGE ja doch noch irgendwas.


    Ist das auch noch: Jeder lebt in seiner Wohnung und alles ist in Ordnung, solange niemand betrügt? Ich wette, es gibt genügend Leute, die sich an die Bestimmungen der ARGE halten und trotzdem durch solche "netten" Zeitgenossen Probleme bekommen. Warum soll also die ARGE das Recht bekommen, die Wohnungen von Menschen, die keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen, zu durchsuchen, nur weil jemand behauptet, dieser MEnsch wohne heimlich mit einem LEistungsempfänger zusammen??? Wenn in der Wohnung des Leistungsempfängers nichts dahingehend gefunden werden kann, dann hat die ARGE gefälligst zu akzeptieren, dass da auch nichts ist!!!


    LG,
    Jana

    Bei einem Nebenverdienst von 500 Euro würden 180 Euro anrechnungsfrei bleiben, außerdem wärst du sozialversichert. Bei einem 400 Euro-Job wären nur 160 Euro anrechnungsfrei und du wärst weiterhin über die ARGE sozialversichert (aber mit niedrigeren Beiträgen zur Rentenversicherung).


    Wenn du bei beidem die gleiche Zeit arbeiten musst, würde ich auf jeden Fall das höhere Gehalt wählen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Gut, aber wenn sie die Wohnung des Antragstellers überprüft haben, sollte das doch eigentlich reichen. Schließlich ist es völlig egal, wo die Freundin nun wirklich wohnt, ob in der gemeldeten Wohung oder doch woanders, solange sie in der Wohnung des Antragstellers NICHT wohnt.


    Wenn ich in der Situation dieser Freundin wäre, würde ich niemanden von der ARGE in meine Wohnugn lassen, bis die nicht mit einem gerichtlichen Husdurchsuchungsbefehl ankämen (den sie wohl nie bekämen). Immerhin habe ich hier in Deutschland ein Recht auf meine Privatsphäre.


    Und mal nicht vergessen: Es gibt auch Nachbarn, die so nett sind, Leute grundlos irgendwo anzuschwärzen, so nach dem Motto: Mal schauen, vielleicht finden die ja wirklich was.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich weiß leider nicht genau, wo das steht, aber solange du "nur" umziehst und noch dazu im gleichen Zuständigkeitsbereich bleibst, können sie dir nicht einfach die KdU kürzen (es sei denn natürlich, die neue Wohnung kostet weniger). Du machst dich ja damit keines Vergehens schuldig. Alles, was sie dir verweigern können, sind zusätzliche Kosten.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Man darf bis zu 6 Wochen ununterbrochen Besuch bekommen. Wenn der Besuch dann für ein paar Tage wieder in seiner eigenen Wohnung war, kann er schließlich auch wieder zu Besuch kommen.


    Ich sehe keine Grundlage gegeben, warum die Freundin der ARGE irgendetwas mitteilen muss. Sie wohnt nicht mit ihm zusammen, hat (Voraussetzung) keine Kontovollmacht oder ein gemeinsames Konto, keine gemeinsamen Versicherungen und kein Kind von ihm. Und sie selber steht nicht im Leistungsbezug.


    Das wäre ja noch schöner, wenn man direkt mit zahlen müsste, nur weil man sich in einen ALG II-Bezieher verliebt hat und sich regelmäßig trifft, um sich besser kennen zu lernen.


    "Hi du, ich würde dich gerne kennen lernen - beziehst du ALG II?"
    "Ja."
    "Oh, tut mir Leid, dann wird das wohl nichts. Meld dich wieder, wenn ich nicht sofort für dich zahlen muss."


    Oder wie???


    Lasst euch von der ARGE nicht immer ins Bockshorn jagen!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Euch würden zu dritt zustehen:


    2x316 Euro Regelleistung für dich und deinen Freund
    211 Euro Regelleistung für euer Kind
    angemessene Kosten der Unterkunft für drei Personen (euer Baby ist ja bereits da und ihr wohnt bereits in der größeren Wohnung, da wird man euch soweit ich weiß nicht zum Umzug auffordern können)


    Von euerm Bedarf werden euch Elterngeld (Freibetrag 300 Euro) und das Kindergeld abgezogen. Ob ihr dann einen Bedarf habt und wie hoch der ist, hängt von der Höhe des Elterngeldes ab. Wenn euer Anspruch nur sehr gering wäre, käme wahrscheinlich eher Wohngeld in Frage.


    Solltet ihr aufstockendes ALG II bekommen, kann dein Freund sich auch wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, falls er bisher privat versichert war. Die ARGE übernimmt dann die Kosten der GK und ihr seid während des ALG II-Bezugs ebenfalls rentenversichert.


    Den Antrag am besten frühzeitig stellen, wenn absehbar ist, wann das GEld nicht mehr ausreicht. Solltet ihr trotz der Selbstständigkeit deines Freundes nicht genug Geld haben, könnt ihr bereits dann einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen. Dafür muss er nicht erst arbeitslos werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Nur um da mal eventuelle Unklarheiten zu beseitigen: Ein sozialversicherungspflichtiger Job beginnt bereits bei 400,01 Euro monatlich. Viele, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind trotzdem noch auf die ARGE angewiesen.


    So, nun zu deinem zweiten Beispiel: Ich denke, die Reaktion der ARGE würde von der Höhe des Verdienstes abhängen. Aus dem Bauch heraus glaube ich aber, dass sie in den meisten Fällen darauf bestehen würden, die Maßnahme zu beenden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Die ARGE wird dir vermutlich weder Umzugskosten noch Kaution gewähren, aber was die Miete und NK betrifft, muss sie zumindest die bisher gezahlte Höhe bei der neuen Wohnung übernehmen.


    Das heißt für dich: Such dir im Idealfall eine Wohnung, die maximal soviel kostet wie deine bisherige, dann bekommst du die neue Wohnung auch bezahlt.


    Für die Kaution musst du schauen, ob dir eventuell jemand aus deiner Verwandschaft das Geld leihen kann (dann aber Darlehensvertrag nicht vergessen!!), wenn du sie nicht selber aufbringen kannst.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Lirafe, nähere Informationen habe ich leider selber nicht, da ich damit noch nicht selber zu tun hatte. Aber hier auf der Seite müsste es doch noch Näheres geben, wenn ich mich nicht irre.


    Ich denke nur, für ratloser wäre Sozialgeld auf jeden Fall besser als ALG II mit erzwungenem Praktikum, was seinen GEsundheitszustand zurzeit noch zu sehr beeinträchtigt. Ziel soll ja langfristig sein, dass er eventuell nochmal den Weg ins Arbeisleben zurück schafft, und mit einer erneuten Einweisung aufgrund des Praktikums ist ihm bestimmt nicht geholfen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du keinen Bescheid über die Sperre bekommen hast, ist das rechtswidrig. Geh am besten direkt morgen nochmal hin und verlange direkt den Teamleiter oder den Chef der ARGE. Lass dich dann nicht abwimmeln und gehe erst wieder raus, wenn du schriftlich hast, warum du gesperrt worden bist, und Geld oder zumindest LEbensmittelgutscheine bekommen hast, um deine Kinder zu versorgen.


    Wenn du dann einen schriftlichen Bescheid in der Hand hast, kannst du Widerspruch einlegen und gleichzeitig beantragen, dass die Sperre aufgehoben wird, bis über den Widerspruch entschieden ist.


    Ach ja, und wenn die Sperre nicht direkt wieder aufgehoben wird, solltest du direkt mit deinem Vermieter reden und ihm die Situation erklären. Kommt immer besser als wenn einfach kein Geld kommt.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

    Kitty, bei unsere ARGE gibt es für eine Waschmaschine fast genauso viel wie für eine Küche inkl. Herd (245 Euro WM, 267 Küche + Herd). Also die WM könnte man sich sogar neu kaufen, aber eine Küche bekommt man in den meisten Fällen noch nicht mal gebraucht für den Betrag ... *seufz* günstige Küchenbauteile (Schränke, Herd, Kochplatten, ...) gibt es aber bei IKEA, wenn man noch ein wenig Geld selber drauflegen kann.


    LG,
    Jana

    Sternenfee, das mit der Familienversicherung bis 23 wusste ich z. B. nicht, wieder was dazugelernt. Also stehen wahrscheinlich zwei Jahresbeiträge aus ...


    Aber weißt du zufällig auch, wie es sich verhält, wenn jemand mit 23 noch nicht mit seiner Erstausbildung fertig ist und diese z. B. schulisch macht, d. h. kein Geld verdient? Besteht die Familienversicherung dann noch bis zum Ende der ersten Ausbildung weiter?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Da ihr dann verheiratet seid, muss er natürlich für dich aufkommen. Das ist doch in einer Ehe völlig normal, egal wieviel oder wie wenig jemand verdient. Wenn das für euch nicht selbstverständlich ist, frage ich mich ehrlich, warum ihr heiratet.


    Ich wünsche euch trotzdem alles erdenklich Gute!!!


    LG, Jana