Normalerweise hättet ihr gar keine Einkommensnachweise deiner Tochter einreichen müssen, sondern der ARGE beide schriftlich mitteilen müssen, dass ihr nur noch eine HG bildet und keiner mehr für den anderen finanziell einsteht.
Da deine Tochter ihren Lebensunterhalt nun alleine bestreiten kann, fällt sie aus deiner BG heraus und muss nur noch ihren Anteil an der Miete an dich zahlen. Du müsstest normalerweise deine Regelleistungen und die Hälfte der Miete weiterhin bekommen.
Leg sofort Widerspruch ein und legt einen Schrieb dabei, dass deine Tochter dich nicht finanziell unterstützt und nur ihren Mietanteil an dich abführt. Der Schrieb muss von euch beiden unterschrieben sein. Verlangt des Weiteren, dass die Zahlungen augenblicklich wieder aufgenommen werden und verlange einen Vorschuss, damit du Miete und Lebensmittel zahlen kannst!!!
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Jana