hallo,
handelt es sich um eine Ausbildung oder nen richtigen Job? Besteht noch Kindergeldanspruch, wenn der Job ausgeübt wird?
Ohne Kindergeld:
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865,00 € Brutto-Verdienst
./. 63,00 € Steuer und Sozialabgabe (!!!ausgedacht!!! - nur zur Verdeutlichung)
./. 100,00 € Grundfreibetrag (sofern sie keine höheren Ausgaben hat!)
./. 146,50 € Freibetrag für Erwerbstätigkeit (bei 865 € Brutto; § 30 SGB II)
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= 555,50 € anzurechnendes Einkommen
Jetzt sagen wir mal der Bedarf liegt bei 500,00 €.
=> Deine Tochter kann Ihren Bedarf (ihr Anteil an den Kosten der Unterkunft und ihre Regelleistung) alleine
decken und "fällt" aus eure Bedarfsgemeinschaft raus.
Sie muss aber nicht für euch aufkommen, nur für Ihren eigenen Mietanteil. Den bekommt Ihr dann nicht
mehr von der Arge (der war ja schließlich auch bei der Bedarfsermittlung für eure Tochter
berücksichtigt worden)
Mit Kindergeld:
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Hier erfolgt gegebenenfalls die Berücksichtigung des den Bedarf eurer Tochter übersteigenden Kindergeldanteils bei euch.
Bedarf: 500,00 € ./. Einkommen = 55,50 übersteigendes Einkommen
=> das Kindergeld übersteigt vollständig den Bedarf eurer Tochter, da ja schon ohne der Bedarf gedeckt wird
In meinen Beispiel wäre also das komplette Kindergeld bei euch (dem Kindergeld berechtigten - normalerweise Mutter) anzurechnen. Sofern hier kein weiteres Einkommen besteht muss noch die Bereinigung mit der Versicherungspauschale und ggfs. Kfz-Haftpflicht erfolgen; § 11 Abs. 2 SGB II.
Mfg