Beiträge von [email protected]

    hallo liebes Forum,
    ich bedanke mich hier erst einmal für das Interesse und die Beiträge.
    War gestern bei der Beratung und hab erfahren, das es völlig egal ist, ob ich wieder in Leistungsbezug gehe oder nicht. In unserem Alter und bei Schwerbehinderten wird die ARGE oder die Agentur nicht mehr tätig werden wollen oder Geld investieren für Arbeitsaufnahmen. Sind ja schwer vermittelbar.


    Einen Tipp hab ich gekriegt:


    Sich wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug zu melden und den Integrationsfachdienst einschalten. Die haben vielleicht die eine oder andere Möglichkeit in der Hinterhand.


    Mit dem Beratungsschein und der Prozesskostenhilfe könnte vielleicht klappen in Abhängigkeit davon, wie das Einkommen meiner Frau eingestuft wird. Ich werde dafür ARIMEES Vorschlag ausprobieren.
    Melde mich dann wieder und berichte darüber.


    LG an alle Beteiligten im Forum


    Rainer

    Hallo Koetrainer,


    Danke für Ihre Mitteilung. Ob ein Anspruch auf Sozialgeld vorliegen könnte? Das ist wohl nur dann erfolgreich, wenn nachgewiesen wird, das man am Tag nicht länger als drei Stunden arbeiten kann. Hier ist der Antragsteller in der Beweispflicht. Ich hab vor etwas mehr als zwei Jahren mal einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, der abgelehnt wurde mit der Begründung, das ich im Grunde genommen kerngesund bin bis auf einen etwas steifen Nacken. So urteilt der Gutachter Dr Seifert von der LVA Krefeld.
    Also vorsicht an alle, die es mit ihm zu tun bekommen. Der hat sich noch nicht mal Unterlagen kommen lassen, sondern nach Augenschein geurteilt Ein Widerspruch blieb auch erfolglos. Ich hätte einen Anwalt gebraucht, aber meine Frau könnte ihn nicht bezahlen. Jetzt hab ich nen Neuantrag gestellt und werde diesen wohl nicht durchkriege, weil die Anwartschaft auf rente nicht erfüllt wurde. Beim Arbeitsamt hieß es, ich soll mich arbeitsuchend melden, wurde aber nicht darüber informiert, das diese Zeit wichtig für die Anwartschaft ist. So bin ich auch entsprechend nachlässig damit umgegangen. Also aufpassen, wer arbeitsuchend gemeldet ist, ist automatisch beitragsfrei bei der Rentenversicherung gemeldet und verliert nicht seine Anwartschaft auf rentenanspruch.


    Mit der feien MItarbeit ist das auch so`ne Sache. Im Fach Rechnungswesen stehe ich nicht so gut und letztendlich wird ja auch die Kohle zur Existensgründung benötigt. Die ist nun mal nicht vorhanden. Ausserdem beginnt das Rheuma, sich über meine Finger herzumachen. Über Kurz oder Lang werde ich noch nicht mal mehr schreiben können.


    GRüße an alle

    Tag zusammen,


    ich bin 48 Jahre, hab 80% +G und suche schon 18 Jahre nach einem Job. Meine Frau ist berufstätig und ernährt mit ihrem Einkommen 5 Personen. Hab in den 18 Jahren an 2 REHA Massnahmen teilgenommen, und es hat meine Familie und mich nicht weitergebracht. Hat nur nen Haufen Geld gekostst. Seit Hartz IV geht es uns wie vielen anderen auch: Es geht nichts mehr. Kein Leistungsbezug, keine Massnahmen zur Arbeitsförderung, keine Rente, nichts.
    Das sind im Groben die Fakten.


    Meine Überlegungen gehen jetzt dahin, das ich irgendwie wieder in den Leistungsbezug komme, um zumindest die Massnahmen zur Arbeitsaufnahme wahrnehmen zu können und das auch wieder in die Rentenkasse eingezahlt wird. Meine Frau ist nicht mehr in der Lage, unsere Familie weiter zu finanzieren. Und schon garnicht irgendwelche Massnahmen zur Arbeitsaufnahme, was eigentlich dem VATER STAAT obliegen sollte. Aber der entzieht sich jeglicher Verantwortung den Arbeitslosen und Hilfebedürftigen gegenüber, wenn er nur die geringste Chance sieht. Daran gehen unsere Gesellschaft und viele Ehen kaputt. Hier wurde das ursprüngliche Konzept von Hartz IV gründlich vergewaltigt und das Opfer mit üblen Schäden einfach am Strassenrand liegen gelassen. Zumindest in vielen Fällen. Das musste ich jetzt mal loswerden.


    Meine Frage:


    Es kann nicht sein, das ein Familienvater sich von seiner Frau und seiner Familie scheiden lassen muß, um wieder in den Leistungsbezug zu kommen, und ganz wichtig, wieder finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsbeschaffung zu bekommen.


    Welche anderen Möglichkeiten hat der Bürger in dieser Situation? In Leistungsbezug zu kommen, ohne sich von seiner Familie trennen zu müssen, damit er seinem Ehepartner die notwendige Unterstützung zukommen lassen kann, ohne Trennung oder gar eine Scheidung. Zumindest, wenn es sich vermeiden lässt.


    Bleibt noch anzumerken, das ich in einem Country lebe, wo es noch nicht mal einen beschissenen 400 € Job
    zu geben scheint, den ich noch bewältigen kann unter den gegebenen Umständen.


    liebe Grüße an alle