Beiträge von Shrotty

    Hallo Bet!


    Nach meiner Erkenntnis ist es so, das Dein Vater einen Regelsatz für Dich an Unterhalt zahlen muss, da Du noch Schüler(in) bist. Dieser beträgt nach der Düsseldorger Tabelle 380.- Euro im Monat.
    Dieser kann, wenn Du eine Berufsausbildung beginnst, da Du noch keine 25 Jahre bist, auch durch das für Dich zuständige Jugendamt eingeklagt werden.
    Nur wenn Dein Vater unter dem Existenzminimum lebt, muss er gar nicht bezahlen.
    Dafür hast Du die Möglichkeit vom Vater Staat Unterstützung zu erhalten.


    Lieben Gruss
    Shrotty