Beiträge von hanna_h

    das hört sich doch gut an :-)
    und das erleichtert mich doch unheimlich, ich hatte schon angst, dass ich was an die ARGE abdrücken muss, wenn wieder irgendwas im nachhinein angerechnet wird. :-)


    lg hanna

    das die frage schon etwas älter war habe ich zwar bemerkt, aber da hatte ich den text schon verfasst.
    (hatte das thema in eine suchmaschine eingeben und die hat mir dann diesen beitrag ausgespuckt- und da ich hier schon angemeldet war dachte ich schließ ich mich meinem vorgänger doch gleich mal an... ;-) )


    also wenn ich das richtig verstanden habe... dann wäre es nicht der fall,dass
    sie den zweitwagen meinem vater irgendwie anrechnen solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder?
    (ich kenne mich mit dem ganzen "hochinteressanten" bürokratiewahnsinn den die rund um das thema hartz IV veranstallten nämlich echt null aus und bevor wir wieder in irgendeinem schlamassel landen- da
    dachte ich frag ich lieber hier mal nach.) also danke schön!



    hanna

    ja das würde mich allerdings auch mal interessieren?
    (sprich: könnte ein Hartz IV Empfänger auf den bereits ein Auto zugelassen ist ein Zweites Auto für sein Kind zulassen, aber auf seine Versicherung laufen lassen?
    Also ich meine ohne das mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden muss?):confused:

    sooo genug allgemeines zu der dieser schrecklichen Welt..


    ich hab mich mittlerweile mit dem gedanken abgefunden das wir ne ganz schöne summe nachzahlen dürfen
    auch wenn ich immer noch in der Annahme bin das dieser Betrag viel zu hoch gegriffen ist.


    naja und ich hab mir jetzt von meinem Vater mal die letzten " Bescheide" geben lassen ...
    so und aus der Einsicht diese Blätter stellt sich mir folgende Frage.


    Beim der vorletzten Bewilligung (von Juni) bin ich noch mit aufgeführt bei dem "monatlich zustehenden Leistungen" aber bei dem letzten jetzt von Oktober bin ich beii den zustehenden Leistungen nicht aufgeführt.


    (WER DIESE SCHREIBEN KENNT "ÄNDERUNG DER BEWILLIGUNG .." - MEINE HIER DIE ERSTE SEITE)


    Ein paar Seiten weiter jedoch ist bei der Berechnung der Leistungen wieder mein Name der auch noch falsch geschrieben ist, zu finden.


    naja das Meiste der darauf folgenen Rechnung kann ich nachvollziehen
    bis auf die Tatsache mit: " Ggf Einkommensüberhang" mit ca.50 euro bei mir ausgewiesen ist.
    so das ich am schluss auf 0 euro komme.


    also bin ich jetzt aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen oder nicht?
    Und was meint ihr wäre es ratsam den 400 euro job weiter zu machen damit ichs möglichst alles schnell abbezahlen kann oder meint ihr es würden dadurch noch mehr kosten auf mich zukommen?


    Weil in dem letztem Schreiben werden meine 400 euro mit zu Berechnung der Leistungen aufgeführt also mach ich das ja jetzt so zusagen "legal" oder?


    lg

    also zunächst mal ja selbstverständlich lebe ich im Haus mit meinen Eltern..
    und ich weiß sehr wohl das alles Geld kostet ...auch das sich Strom und Essen und Wasser und was sonst so alles anfällt nicht von allein bezahlt und genau das war der Grund warum ich mir kurz vorm Abi einen Job gesucht habe - weil es mich angkotzt hat ständig nach Geld fragen zu müssen , welches bei uns schon so knapp ist...
    Denn die Fahrtkosten zu meine Schule betrugen ja auch monatlich locker mal über 90 Euro.
    Und meinen Führerschein wollte ich ja auch irgendwann mal machen..nur das kann ich jetzt ja wohl vergessen.


    Ich versteh nur einfach nicht warum "Vater Staat" uns nun dafür bestraft nur weil ich mir etwas dazuverdienen wollte... ich raffs nicht... einerseits heißt es die jungen Erwachsenen sollten mehr Verantwortung tragen und möglichst Erfahrung im Berufsleben sammeln um später eine Ausbildung zu bekommen und andererseits heißt es wer versucht zu arbeiten wird bestrafft...


    Das ist unfair! - man wird sowie schon in der heutigen Gesellschaft ausgegrenzt wenn man nicht die richtigen Klamotten trägt oder noch keinen Führerschein hat - grade in meinem Alter ist das schwer.
    Und wenn dann noch bei der Ausbildungssuche im Lebenslauf steht das man keinen Führerschein hat ist man erst recht am A..


    und ja es wahr ein Fehler das meine Eltern das scheinbar nicht angegeben haben...
    Nur ich kanns jetzt nicht mehr ändern... ich kann nicht ändern, dass ich das Kind meines Vaters bin der damals in der DDR sich den falschen Beruf ausgesucht hat.
    Und deswegen auf Harzt IV angewiesen ist... und es tut mir leid das ich auch meine Träume hatte in denen ich nicht aufs Geld schauen musste weil ich mein eigenes, für mich ausreichendes Geld, verdient habe.


    ... das ist alles keine Entschuldigung ... ich hätte mich ja vorher informierene müssen was das mit dem Harzt IV und so weiter nach sich ziehen könnte... nur ich bin halt leider Gottes davon ausgegangen das man als Schüler 400 euro pro Monat dazu verdienen dürfte... ich bin nur leider nicht davon ausgegangen das ich dadurch dass wir schon kein Geld haben so gut wie nichts dazuverdienen darf.


    lieben Gruß Hanna

    vielleicht war ich da etwas zu blauäugig...


    aber ich hab da noch ein paar fragen wenn ich einen Freibetrag von 160 euro im monat habe dann sind das 2560 (16 monate) euro und ungefähr 4920 euro hab ich da insgesamt verdient.
    die wollen aber von uns zusammen 2650 euro haben und nicht nur 2360 euro.


    wie kommt ihrer meinung nach diese differenz von 310 euro zusammen.
    noch dazukommt das ich wenn ich wirklich nur den angegebenen zeitraum von 1.7.07-31.108 und von 1.3.08 bis 30.9.08 nehme habe ich insgesamt nur 4580 euro verdient.


    ich müsste somit doch nur 2040 euro zurückerstatten, oder?


    bedanke mich schon einmal für die antwort...


    Ps.:


    achja was das mit der bedarfsgemeinschaft ist ... leute die zusammen in einem haushalt leben usw. bla bla bla..
    aber hier steht auch das die personen sich gegenseitig unterstützen (oder die ämter zumindest davon ausgehen dürfen) ... was jedoch nicht der fall ist. - ja ich weiß das muss man erstmal beweisen können.
    :-(

    aber standen mir als schüler nicht auch ein freibetrag zu ?
    und warum werden die kosten für meine Mutter und meinen Vater einzeln berechnet?
    Und nur weil wir zusammen in einem haus leben zählt das als bedarfsgemeinschaft?


    und ich mein es war ja alles beim rententräger und so gemeldet? warum kommen die plötzlich jetzt damit? warum erst seit ich aus der schule raus bin?

    so meine Lieben ich bitte dringenst um Hilfe


    so ebend kam ein schreiben vom Job Center ...


    Text:


    "nach meinen Erkenntnissen haben sie Leistungen nach SGB II für die Zeit vom 1.7.07 bis 31.1.08 und vom 1.3.08 bis 30.9.08 in Höhe von 1194,26 euro zu Unrecht bezogen.


    Durch den automatischen Datenabgleich nach § 52 SGB II wurde bekannt dass sie seit Juni 07 beschäftigt sind und Arbeitsentgelt erzeilt haben, welches jeden Folgemonat bei der Leistungsanrechnung zu berücksichtigen war.


    Sie sind bzw. waren nach § 60 des SGB I verpflichtet, den oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistungen erheblich sind.
    Dieser Verpflichtung sind sie zumindest grob fährlässig nicht nachgekommen( §48 Abs.1 Satz 2 Nr.2 des SGB X)


    Außerdem haben sie Vermögen oder Einkommen erzielt was zum Wegfall oder zur Minderung ihres Anspruchs geführt hat (§ 48 Abs.1Satz 2 Nr.3 SGB I)


    Die Aufgeführten Leistungen sind gem.§50 SGB X zu erstatten"


    ALSO NUN MEINE FRAGEN :


    Mein Vater und meine Mutter haben jeweils gesonderte Briefe mit fast exakt gleichem Wortlaut erhalten
    nur das sich die geforderte Summe bei meinem Vater auf 725,73 Euro bezieht und bei meiner Mutter auf 725,85 Euro.


    so... also ich bin 20 wohne noch zuhause und bin bis zum juli 2008 noch zur schule gegangen.
    habe allerdings im juni 2007 einen job auf 400 euro Basis angenommen da mein Vater Hartz IV vezieht.
    und meine mutter (festangestellt) auch nicht wirklich viel verdient.


    und mein Vater hat gesagt das er für mich nur 80 euro zusätzlich bekommt und natürlich bekommen meine Eltern mein Kindergeld.


    Ist das also alles so rechtens ???


    Ich bin echt verzweifelt wie sollen wir den so viel Geld nachzahlen und das alles nur weil ich ein wenig selbstständig sein wollte. .. und mein eigenes geld haben wollte.


    Bitte um irgendeine antwort... :-((((


    hanna

    Gut das du gern antwortest ;)


    habs immer noch net so ganz... :rolleyes:


    also mein regelsatz wäre in sachsen-anhalt also ca.?
    und was ist das bereinigte einkommen ? (habs nur in verbindung mit unterhaltszahlungen gefunden)
    ich mein woraus setzt sich das zusammen oder ist diesen einkommen ein festgeschriebener betrag?
    hätte erst gedacht dass es vielleicht der netto verdienst sein könnte ... hmmm?!
    so ungefair?
    und da ich mehr als 280 verdiene würde ich aus der Bedarfsgemeinschaft meiner eltern rausfallen?
    auch wenn ich noch zuhause(wir sind übrigens 6 personen großer 32 jahre alter bruder) lebe und kein kostgeld oder miete bezahle?
    und auch wenn ich noch bei meiner mutter familienversichert bin?


    lg hanna


    Danke ! :)

    also wohnkosten hab ich ja so gesehen net ..zumindest muss ich nichts an meine eltern bezahlen ...
    und kranken versichert bin ich noch bei meiner mutter.


    aber wonach geht das "einkommen höher als mein bedarf" - hat der "bedarf" einen festen betrag ???
    Und warum z.B. 400 euro - 116 euro (freibetrag?!) + Kindergeld?
    Ich bekomme mein kindergeld ja net - kann man das als also lebenskosten und somit auch als wohnkosten ansehen die der staat da für mich an meine eltern bezahlt? *g*


    (man ist das verwirrend ...)



    DANKE nochmal


    hanna

    mmh... also ich(fast 20) lebe mit meiner mutter (vlt 800euro/monat) und meinem vater(das haus ist auf ihn überschrieben), meiner oma und meinem opa, und meinem bruder (31) in einen haus.


    meine eltern und ich haben zusammen ein stockwerk, mein bruder hat eine eigene wohnung und bei meinen großeltern das selbe.


    Mein Vater meinte aber das es bei ihm, jetzt wo ich nicht mehr zur schule gehe, angerechnet wird was ich verdiene und es sein kann das wir es iwann nachzahlen müssen, kann das wirklich sein???


    Das wäre echt unfair ...


    Achso DANKE ! DANKE ! DANKE !!!! für ihre hilfe !!!!

    Also wie jetzt ?
    sry aber bitte noch mal für ganz dumme?
    mietanteil? bereinigtes einkommen?
    versteh grad nur bahnhof!!
    und ist alg II und harzt IV nicht das gleiche?


    sry wie gesagt für dumme *g*

    Hallo ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem ...


    Also ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht habe aber schon vor ca. 1jahr einen nebenjob angefangen auf 400 euro basis ...da ich jetzt aber fertig mit dem abi bin und keine ausbildungsstelle gefunden habe würde ich das sehr gerne weiter machen um mir wenigstens ein bisschen was leisten zu können...


    das problem dabei ist nur das mein vater hartz IV bezieht und ich seit diesem monat offiziell ja keine schuelerin mehr bin ...


    die frage ist also in weit kann das meinem vater angerechnet werden...????


    Ich besitze ein eigenes konto und bekomme bzw. habe noch nie sowas wie taschengeld von meinem eltern erhalten, noch bekomme ich etwas von meinem kindergeld zusehen ...was auch okay ist da ich mit fast 20 ja noch zu hause wohne ... und unser haus usw. ja alles geld kostet.


    Muss ich den nebenjob jetzt kündigen????
    oder gibt es eine möglichkeit das weiter zu machen ?
    denn ich würde echt ungern nur zuhause sitzen ... und mich "arbeitssuchend" melden ...


    kann mir bitte bitte irgendwer helfen ?!
    Und mir vielleicht den ganzen bürokratischen mist mal entwirren?!


    Wäre echt ganz, ganz lieb !


    Danke im vorraus


    Hanna