Beiträge von Judocool

    Quelle: www.tacheles-sozialhilfe.de


    Stromkosten oder Kosten für Warmwasserbereitung sind nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren!
    Sozialgerichtsentscheidungen zum Thema Energiekosten, „Kostenexplosion”, Unterdeckung und Konsequenzen für die Praxis der Leistungsgewährung


    Von Gabriele Kraft


    Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05
    In dem vom Sozialgericht Frankfurt entschiedenen Fall erhielt ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von rund 570 Euro. Diese Summe enthielt neben der Kaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten. Die anfallende Strompauschale von monatlich 41 Euro wollte das Job-Center nicht übernehmen.


    Das Sozialgericht Frankfurt hat hier eine weitreichende Entscheidung getroffen: die den Betrag von 20,74 Euro übersteigenden Stromkosten sind von den Leistungsträgern als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu gewähren; im vorliegenden Fall also ein Betrag in Höhe von 20,26 Euro.


    Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen, so das Gericht. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden.


    Kosten der Unterkunft, also etwa laufende Leistungen für Miete, sind von Seiten der Leistungsverpflichteten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu erbringen, allerdings, so der Zusatz im Gesetzestext, dass diese Leistungen „angemessen” sein müssen. Die Mietnebenkosten gehören generell zu den Leistungen für Unterkunft und Teile der Stromkosten zählen nach diesem Urteil zumindest teilweise dazu.

    Hallo, tut mir sehr leid, dass Sie in dieser Situation sind.
    Soweit ich weiß, gibt es seit 2 Jahren ein Gerichtsurteil, dass im Regelbedarf ca. 20 € Stromanteil enthalten sind. Darünerhinausgehende Kosten sind von der PAGA auf Antrag zu übernehmen. § 22 SGBII. Bitte selbst mal googeln. Kann jetzt den Link nicht finden.
    Alles Gute und viel positive Gedanken .