Beiträge von Wellensittichfan

    Hallo erstmal !!
    Ich hab mal wieder ein Problem mit den Ämtern.
    Meine Tochter besucht ein Oberstufenzentrum(11.Klasse). Das Landratsamt will mir keine Fahrkosten bewilligen, weil es nur 7,97km bis zur Schule sind(es müssen über 8km sein). Nun steh ich da mit dem schon ausgelegtem Geld für die Fahrkarten. Ich kann doch mein Kind nicht über eine Stunde bis zur Schule laufen lassen???:confused: Beim Jobcenter habe ich schon einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten gestellt, habe aber noch immer keine Antwort. Ich weiss langsam nicht mehr wo ich das ganze Geld herholen soll.??:( Vielleicht kann mir ja Jemand von Euch einen Tip geben ,was ich noch machen kann.
    Wir sind leider alle Hartz 4 Empfänger. Könnte man vielleicht Bafög für mein Kind beantragen, um die Fahrkosten zu decken? Dann würde ich noch gern wissen wo man dieses Bafög beantragen kann?
    So das waren erstmal meine Sorgen. Ich hoffe das Ihr mir schnellstmöglich helfen könnt.


    Bis bald der Wellensittichfan

    Hallo Elia!
    Ich würde erst einmal einen Antrag stellen, mehr wie ablehnen kann das Jobcenter das nicht. Ansonsten versuch mal in Deiner Heimatstadt einen Arbeitslosenhilfeverband zu finden, die werden dir ganz bestimmt bei dienem Problem helfen können. Ich habe schon gute Erfahrungen mit diesen netten Leuten gemacht.
    Mit der WG währe ich sehr vorsichtig, denn das Jobcenter stellt dazu viele Fragen und forscht ganz genau nach. :rolleyes:
    Wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen
    der Wellensittichfan

    Hallo Telekom-Richter,
    das hört sich ja hier fast genauso an wie die Sache bei mir. Erst bombardieren die einen mit Anhörungsschreiben,die so als Vordruck bei uns" Kunden" ins Haus flattern. Dann sind diese Breife auch noch mit Drohungen versehen, die sich der normale "Kunde" sehr zu Herzen nimmt. Zu guter letzt setzen sich die ARGE-Mitarbeiter doch durch. Schau mal in meinen Beitrag "Kein Zuschlag mehr nach §24 SGB" vielleicht hast du ja noch einen Tip für mich.
    Liebe Grüße vom Wellensittichfan

    Habe heute schon den Rücknahmebescheid bekommen. Heute Vormittag war ich mal beim Arbeitslosenhilfeverein und hab mich beraten lassen. Da kam ungefähr das selbe raus, wie du mir geschrieben hast. Die netten Leute dort haben mir erklärt,das ich zu wenig ALG1 bekommen habe und mehr ALG2 kriege als vorher ALG1, deshalb hätte mir der Zuschlag nicht zugestanden. Ich zitiere jetzt mal aus dem Bescheid.
    Begründung:
    Ihnen wurde der Zuschlag nach §24 SGB2 gezahlt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen.
    Die teilweise Rücknahme der Bewilligungsentscheidung erfolgt nur für die Zukunft. Es haben sich keine besonderen Gesichtspunkte ergeben, die eine Weiterzahlung der zu Unrecht bewilligten Leistung rechtfertigen könnten. Insbesondere haben Sie keine Vermögensdisposition getroffen, die Sie nicht mehr oder unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen können(§45).
    Das hört sich für mich alles danach an als ob die mich verscheißern wollen, nur um mir nichts zahlen zu müssen. Außerdem werd ich dort nicht einen Cent zurückzahlen, weil es nicht mein Fehler war sondern der von der ARGE. Ich werde erst einmal Widerspruch dagegen einlegen und mich dann an meine Anwältin wenden.
    Wünsche trotzdem ein schönes Wochende. Gruß der Wellensittichfan

    Die Herrschaften möchten,das ich mich zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Umständen äußern soll. Sie wollen auch in meiner Leistungsangelegenheit die Rücknahme des Bewilligungsbescheides gemäß §45 SGB für die Zukunft erwirken. Die kennen doch meine Verhältnisse genau, weil ich ja erst vor kurzem einen Verlängerungsantrag gestellt hatte. Außerdem haben die mir schon von Januar bis Juni diesen Zuschlag bewilligt. Warum ist das jetzt auf einmal nicht mehr möglich???
    Ich danke Dir aber erst einmal für Deine nette Auskunft.

    Hallo erst mal. Ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage. Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.
    Seit Januar 2008 bekomme ich Zuschlag nach §24 SGB. Jetzt meint die ARGE auf einmal mir stünde dies nicht mehr zu, obwohl die Voraussetzungen durch den Übergang von ALG 1 zu ALG 2 da sind.:confused: Ich weiss mir nicht mehr zu helfen. :rolleyes: Eigendlich habe ich es so verstanden , das nur meine Regelleistung( ohne Unterkunfts- und Heizungskosten) zum Anrecht auf den Zuschlag hinzugezogen wird. Man muß aber auch noch dazu sagen, das die ARGE mich zuvor mit Briefen bombardiert hat,die immer eine komische Anhörung beinhalteten.
    Würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Rat geben könnte.
    Danke der Wellensittichfan:)