Beiträge von W107

    Sorry,
    wenn meine Antwort nicht korrekt war.
    Ich war / bin in einer ähnlichen Situation.
    Krankengeld lief aus,AlgI. und dann Alg.II bezogen.Rente abgelehnt also weiter Alg.II.mit AU Bescheinigung.
    Med. Gutachten erstellt über die möglichkeiten einer ggf. Tätigkeit.
    Sozialhilfe greift nur wenn man schon auf Rente oder Teilrente ist bzw. unter 3 Std. arbeiten kann.
    So wurde es mir gesagt.Falls es doch anders geht, bin für jeden Tip dankbar.
    Gruß Mercedes

    Gelten z.B. ein komplettes Wohnzimmer in Gründerzeitmöbel als
    sogenannter Wertgegenstand der verkäuflich wäre?
    Ich finde die Frage nicht so komisch.
    Weil bestimmte "alte sachen" sich schon gut verkaufen lassen würden
    und dann durch "zweckmässige" sich preiswert ersetzen lassen.
    Durch den erzielten Gewinn könnte das JobCenter ja ggf. sparen.
    Falls doch komisch, hoffe ich ,das falls mal einer reinschaut das auch nur zum lachen
    findet.
    Gruß Mercedes

    Hoi und Hallo
    ich habe da mal eine bestimmt komische Frage .
    Wie ist das eigendlich mit dem Bestz von alten Möbeln?
    Also, falls mal ein Hausbesuch ansteht und die Sachbearbeiter komisch
    gucken.
    Wer stellt oder legt fest ob es sich um Olle Möbel handelt oder vieleicht um
    Antiquitäten?Ob diese zum Hausgebrauch gehören dürfen oder durch Spanplatten
    ersetzt werden müssen?
    Für jeden Tip dankbar
    Mercedes

    Hoi,
    mit dem Bescheid der KK das dann das KG ausläuft einen Antrag auf Alg.II stellen, dort wird geprüft ob ggf. ein Anspruch auf Alg.I besteht.
    Auf jeden Fall wird Alg.II gezahlt, man hängt nicht in der Luft, immerhin besteht die Möglichkeit das man ja wieder mal arbeiten kann oder könnte.
    Auf jeden Fall ärztl Unterlagen einsammeln und ggf. ein med,Gutachten beim AA erstellen lassen damit man nicht arbeiten annehmen muss die man nicht leisten kann.So war es zumindest bei mir.
    Gruß Mercedes