Hallo zusammen,
hab da mal eine dringende Frage. Bekomme mit meinen 4 Kindern wegen Trennung seit November ALg2, zu dem Unterhalt für drei meiner Kinder und UVG für die Älteste. Seit März letzten Jahres hat meine Älteste Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom Vater. Den Betrag von März 11 bis Februar 12 lasse ich nun pfänden. Ab November aber nur 89 Euro wegen UVG, für die Monate vorher den vollen Betrag. Habe nun die zweite Rate in Höhe von 280 Euro bekommen, habe es dummerweise dem Amt nicht mitgeteilt da mein Anwalt sagte das würde nicht angerechnet da es ja Unterhalt ist vor Leistungsbezug bis auf die 89 Euro monatlich für die Monate November bis Februar. Was kann mir denn jetzt passieren. Wird die monatliche Pfändung angerechnet oder nicht? Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Habe vieleicht etwas wirr geschrieben. Wäre toll wenn jemand was wüsste. Ach ich kann dem Amt auch darlegen laut Pfändungsbeschluss für welche Monate welcher Unterhalt gepfändet wird. Wenn ich das zurückzahlen muss muss ich dies aufeinmal? Wovon soll ich denn dann mit meinen kindrn leben?
Gruß