Beiträge von Nautonier

    Hallo zusammen.


    Nun, mein elementares Problem ist, dass mein Widerspruch für »Kosten, Unterkunft und Heizung« von Amts wegen abgelehnt wurde.


    Mich würde an dieser Stelle interessieren, ob ich es richtig verstanden habe, dass mir zum einen, zur Erlangung meines Rechtes, auf das mir zustehende Wohngeld, nur der Weg über das Sozialgericht bleibt, und ob dieser Weg ausschließlich über einen juristischen Bestand gangbar ist, oder ob ich ggf., den Streitgegenstand (Widerspruch genen den Widerspruchsbescheid) in Eigenregie in Angriff nehmen kann.


    Besten Dank für Eure Hilfe


    Nautonier